Codex27 Geschrieben 4. Mai 2006 Geschrieben 4. Mai 2006 Hallo an alle, müssen die Wochenberichte des Berichtshefts eigentlich schon alle unterschrieben sein (vom Ausbilder meine ich!), wenn die schriftliche Abschlussprüfung ist? Oder reicht es auch so wenn man es dort hat.
robotto7831a Geschrieben 4. Mai 2006 Geschrieben 4. Mai 2006 Hallo, eine ausreichende Antwort kann nur deine zuständige IHK geben, da jede IHK bzw. PA das anders macht. Frank
Mike77 Geschrieben 4. Mai 2006 Geschrieben 4. Mai 2006 Die Antwort ist denke ich mal ok (sicher ist sicher), allerdings wäre es mir neu das man schon zur schriftlichen die Nachweise benötigt.
Der Kleine Geschrieben 4. Mai 2006 Geschrieben 4. Mai 2006 Die Antwort ist denke ich mal ok (sicher ist sicher), allerdings wäre es mir neu das man schon zur schriftlichen die Nachweise benötigt. Wann die Berichtshefte vorzulegen sind, ist IHK-abhängig. Da bei uns in der schriftlichen Prüfung fremde Aufpasser sind, und der eigentliche PA erst zur Präsentation zusammenkommt, ist bei uns der Präsentationtermin massgeblich. Und die Berichtshefte sollten jede Woche unterschrieben werden, so daß wir zum angegebenen Termin die Unterschriften sehen wollen. Wir haben prüflinge schon nach Hause geschickt mit der Auflage, ein bestehen der prüfung gibt es erst nach Vorlage der gültigen (und damit wöchentlich unterschriebenen) Berichtshefte. PS: Schliesslich ist es Euer einziger Nachweis gegenüber dem Ausbildenden, was tatsächlich in der Ausbildung gemacht wurde und kann somit juristisch schnell interessant werden. Einen anderen verwertbaren Nachweis gibt es leider nicht.
Inso Geschrieben 5. Mai 2006 Geschrieben 5. Mai 2006 ist doch aber egal ob die wöchentlich unterschrieben wurden.... meine wurden z.b. alle auf einen schlag unterschrieben. da betriebsräte nicht immer zeit haben :-)
Der Kleine Geschrieben 5. Mai 2006 Geschrieben 5. Mai 2006 Nochmal: Uns hat dieses nicht gereicht. (und ich prüfe!) Die Pflege des Bereichtsheftes steht ausdrücklich im Gesetz und ist notwendig, um die Prüfungszulassung zu bekommen.
tg_ Geschrieben 5. Mai 2006 Geschrieben 5. Mai 2006 Nochmal: Uns hat dieses nicht gereicht. (und ich prüfe!) Die Pflege des Bereichtsheftes steht ausdrücklich im Gesetz und ist notwendig, um die Prüfungszulassung zu bekommen. aber wenn es nur eine Unterschrift gibt, die für das ganze Berichtsheft gilt, heißt es ja nicht gleich, dass es nicht gepflegt wurde. Bei mir ist es beispielsweise so, dass man Ausbilder jeden Freitag Abend ne .doc datei bekommt mit nen Bericht aus der aktuellen Woche und wenn er mit irgendetwas nicht einversatanden ist kommt ne Antwort-Mail bzw. er spricht mich an und zum Ende der Ausbildung wirds ausgedruckt und unterschrieben
Der Kleine Geschrieben 5. Mai 2006 Geschrieben 5. Mai 2006 aber wenn es nur eine Unterschrift gibt, die für das ganze Berichtsheft gilt, heißt es ja nicht gleich, dass es nicht gepflegt wurde. Nein, aber der Nachweis darüber, daß es gepflegt wurde, ist nicht vorhanden. Eine Unterschrift reicht uns für drei Jahre Ausbildung nicht aus.
Gorbiman Geschrieben 7. Mai 2006 Geschrieben 7. Mai 2006 Hmm so wichtig kann das doch gar nicht sein . Ich als Umschüler muss nciht mal ein Berichtsheft schreiben
CMOS Geschrieben 7. Mai 2006 Geschrieben 7. Mai 2006 wer das berichtsheft regelmäßig unterschreibt ist imho auch egal. man sucht sich einen netten vorgesetzten und der macht da seine autogramme drunter - fertig.
p490 Geschrieben 7. Mai 2006 Geschrieben 7. Mai 2006 wir mussten unsere berichtshefte mit der doku des abschlußprojektes zusammen am 04.05. abgeben. ihk kiel.
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