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Geschrieben

Hallo,

ich meine mal gelesen zu haben, dass der Auszubildende an dem Tag vor der schriftlichen Prüfung zum lernen vom Betrieb freigestellt wird. Also kein Urlaubstag verloren geht.

Weiß jemand etwas konkretes? Den ich bin mir nicht mehr ganz sicher :confused:

MFG

Ari

Geschrieben

Gesetzliche Regelung: Der Betrieb muss dich zu den Prüfungen freistellen. Eine weitergehende Freistellung kann durch eine Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag geregelt sein, es kann auch betrieblicher Usus sein, aber einen gesetzlichen Anspruch aufgrund des BBiG besteht meiner Meinung nach nicht.

http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/__15.html

Geschrieben

Ergänzend zu Chief:

Am Tag vor der Prüfung muss der AG Dich nur freistellen, wenn Du unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fällst, also unter 18 Jahre alt bist.

Zitat:

JArbSchG § 10 Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen

(1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen

1. [...],

2. an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlußprüfung unmittelbar vorangeht,

freizustellen.

bimei

Geschrieben
Ergänzend zu Chief:
Oh... Danke, an das Jugendarbeitsschutzgesetz habe ich nicht gedacht. :floet: Wird notiert.
Geschrieben

offtopic anfang

das sowas dem chief passiert o_O

offtopic ende

ich hatte urlaub 2 wochen vor der prüfung...

geholfen hats najo^^

hätt ich doch mehr :mod: als :schlaf:

Geschrieben

bei uns gibts die möglichkeit nen sonderurlaubstag zu beantragen....

arbeite bei nem ig-metall betrieb.

kann aber auch an ner betriebsvereinbarung liegen....

Geschrieben

Wir haben die Regelung dass wir am Tag vor der Prüfung nicht aktiv arbeiten müssen. Sprich wir müssen zwar anwesend sein, es kommen aber keine betrieblichen Aufgaben auf uns zu und wir können die Zeit noch zum Lernen nutzen.

Ob das jetzt ne gesetzliche Geschichte ist oder eine simple Betriebsvereinbahrung ist - keine Ahnung.

Geschrieben
Wir haben die Regelung dass wir am Tag vor der Prüfung nicht aktiv arbeiten müssen. Sprich wir müssen zwar anwesend sein, es kommen aber keine betrieblichen Aufgaben auf uns zu und wir können die Zeit noch zum Lernen nutzen.

Ob das jetzt ne gesetzliche Geschichte ist oder eine simple Betriebsvereinbahrung ist - keine Ahnung.

rein betriebliche regelung... gesetzlich ist es - ausgenommen für jugendliche unter 18 jahren - ein gewöhnlicher arbeitstag....

Geschrieben

Laut auskunft meiner zuständigen IHK.

Nur unter 18 gesetzlich Montag frei.

über 18 muss man entweder Urlaub nehmen, arbeiten gehen oder man hat nen netten chef der einem nen Tag schenkt :)

Ich hab Urlaub genommen...

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Wir hatten das unglaubliche "glück" die zwei wochen vor der Prüfung und auch die woche der Prüfung berufschule zu haben.

wobei ab mittwoch kein unterricht mehr ist (schulische regelung)

und da wir am montag noch bs hatten, kein urlaub möglich. (laut plan waren die stunden: Fachenglisch, Politik, [Religion wer geht], Anwendungsentwicklung). sehr sinnvoll, bis auf das letzte.....

mir war an diesem montag auf grund der Hitze bei uns (4. etage unter dem dach) und meiner nervosität der kreislauf weggeknallt.... :floet:

cu

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