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Frage zu Kalkulation und Preisuntergrenze


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Hallo Leute,

bin gerade dabei für REWE zu pauken und habe da zwei Fragen:

1.

Muss man bei der Vorwärts-, Rückwärts- und Differenzkalkulation die Umsatzsteuer aus den Bezugskosten herausnehmen? Sprich, mit Nettobeträgen rechnen! Bei den Musterbeispielen vom Rewe/Controlling Buch (Winklers Verlag) werden immer mit Nettobeträgen gerechnet... daher meine Frage...

2.

Ich krieg eine Aufgabe nicht hin, nämlich das Ermitteln der Preisuntergrenze:

Der Umsatz für Damenschuhe ist in der Schuhfabrik X stark zurückgegangen. Für den Damenschuh "Tina" liegen folgende kostenrechnerische Daten vor:

Verkaufserlöse: 980000 Euro

Einzelkosten: 560000 Euro

variable Gemeinkosten: 180000 Euro

fixe Kosten: 100000 Euro

Um Mitarbeiter weiter beschäftigen u können, soll die Beschäftigungslage verbessert werden. Zur Umsatzsteigerung soll der Preis so weit gesenkt werden, dass der Deckungsbeitrag null ist. Um wieviel Prozent kann der Preis gesenkt werden?

Für eine Beantwortung der Fragen bedanke ich mich sehr!

Viele Grüße ^^

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1. laut unserer Lehrerin ist mit Netto zu rechnen

(ist nurnoch die Frage ob der Wert der in der Aufgabe angegeben ist Netto ist)

2.

Das wär meine Antwort, hab zur Rechnung die Hilfe IT-Handbuch Fachinformatiker (neuste Version) Seite 429 (Deckungsbeitragsrechnung) verwendet.

Ich denke das ist richtig.

Was da allerdings nicht hervorgeht ob die Einzelkosten mit zu den Variablen Kosten zählen. Da Ich der Meinung bin das Sie nicht zu den Fixe Kosten gehören hab Ich diese zu den Variablen Kosten gezählt. Falls Ich falsch liegen sollte bitte verbessert mich!

Umsatzerlös 980000

- Einzelkosten 560000

- Variable Gemeinkosten 180000

= Deckungsbeitrag 240000

Umsatzerlös mindern / Deckungsbeitrag = 0

Umsatzerlös 740000

- Einzelkosten 560000

- Variable Gemeinkosten 180000

= Deckungsbeitrag 0

Prozentsatz errechnen:

100 % = 980000

1 % = 9800

75,51 % = 740000

Minderung um 24,49%

Gruß Tine

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1.

yep, in manchen aufgaben sind brutto-beträge angegeben, man müsste also daraus den netto-betrag berechnen um weiterkalkulieren zu können... hab ich grad herausgefunden...

2.

nice done! bei der formelumstellung ergibt sich mit deinem prozentsatz eine abweichung von 2 euro.. liegt aber auch nur daran, dass du auf zwei stellen gerundet hast (würd auch reichen für die prüfung)... die einzelkosten zählen zu den variablen einzelkosten, von daher hast du recht!

die tatsache dass die fixen kosten angegeben wurden hat mich total verwirrt, denn die braucht man nicht für die rechnung..

danke für deine hilfe

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Gern geschehen, wir sitzen sozusagen ja alle in einem Boot :-)

Ja das mit den Fixe Kosten war echt merkwürdig. Aber das war bestimmt Absicht, um zu verwirren damit eventuell diese Kosten auch abgezogen werden, was natürlich zu einem falschen Ergebnis führen würde.

Gruß Tine

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damit ich jetzt nicht extra einen Thread aufmachen muss:

Weisst jemand, auf welche Kostenstelle "Software" verbucht werden muss?

Beispiel: "Die EuropDat GmbH verkauft die Software X für 20000 Euro brutto auf Ziel"

Meine Antwort:

Forderungen 20000 EUR an ??? 16800 EUR / Umsatzsteuer 3200 EUR

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