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Handy-Telefonieren als Azubi im Betrieb verboten - rechtlich erlaubt?


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Hi!

Wohl, weil manche Azubis es mit SMS, Telefonaten vor 3 Jahren übertrieben hatten, wurde für AZUBIS ein generelles Handy-Verbot im Unternehmen erlassen.

Musste man schriftlich gegenzeichnen.

Ist sowas rechtens? Eure Meinung? Es geht hier nicht um Dauertelefonate. Und erreichbar hat man im Betrieb auch zu sein - erst recht, wenn man als Azubi kein Telefon hat.

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Selbiges gilt auch für das private Surfen im Internet, beides stellt einen Kündigungsgrund da, da die Arbeitspflicht vernachlässigt wird. Gab erst kürzlich hierzu ein Gerichtsurteil, ist somit also rechtens.

Im Normalfall hat das Handy während der Arbeitszeit auch im Auto / Spint zu bleiben, es sei denn es herscht ein besonderer Ausnahmefall, wie Eltern im Krankenhaus, Oma / Opa im sterbebett.

Bei allen anderen Situationen hat das Ding nix aufer Arbeit zu suchen.

Ganz wichtig bei diesen Gesichten ist, sie greifen auch, wenn es nicht vorher vom Arbeitgeber explizit verboten wurde, somit gilt alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten!

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Selbiges gilt auch für das private Surfen im Internet, beides stellt einen Kündigungsgrund da, da die Arbeitspflicht vernachlässigt wird. Gab erst kürzlich hierzu ein Gerichtsurteil, ist somit also rechtens.

Im Normalfall hat das Handy während der Arbeitszeit auch im Auto / Spint zu bleiben, es sei denn es herscht ein besonderer Ausnahmefall, wie Eltern im Krankenhaus, Oma / Opa im sterbebett.

Bei allen anderen Situationen hat das Ding nix aufer Arbeit zu suchen.

Ganz wichtig bei diesen Gesichten ist, sie greifen auch, wenn es nicht vorher vom Arbeitgeber explizit verboten wurde, somit gilt alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten!

Dein letzter Abschnitt stimmt so nicht. Laut diesem Artikel bei Heise -Link- ist das Internet surfen erstmal erlaubt, darf aber nicht übermäßig genutzt werden.

MfG

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Nur mal zur Klarstellung:

Handelt es sich hier um ein Verbot der Nutzung privater Handies oder um ein Verbot von nichtdienstlichen Gesprächen auf Firmentelefonen?

Bitte mal konkretisieren!

gut, wir wollen das nicht aufpushen, bin eh nur noch ca 6 wochen in der firma, aber aus gegebenem anlass von unserem praktikant, der viel mit handy telefoniert (privat), und der auch übernommen wird, fiels mir nochmal ein.

der passus, der mich damals schon wunderte:

*****************

mit sofortiger wirkung wird ihnen die benutzung des internets, des email systems und des firmenbezogenen intranets novell untersagt

weiterhin weisen wir sie daraufhin, dass waehrend der arbeitszeit das private handy ausgeschaltet bleiben muss.

im falle des verstosses muessen sie mit arbeitsrechlichten konsequenzen bis hin zur kuendigung rechnen.

(irgendwann, oktober 2003)

**********

das ganze gilt NUR für azubis. ich fand das damals schon diskriminierend. mein vater, selbst arbeitsrechtler sagte soviel wie: "lass erst mal gras drueber wachsen. und wenns aerger gibt,lass es"

ich hatte als edvler damit nie probleme. so lang die arbeit läuft, wen interessierts. dennoch find ich, dass

die geschichte nicht wirklich lückenlos ist.

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Zur privaten Nutzung des betrieblich bereitgestellten Internetzugangs gibt es ein ausführliches Paper des BITKOM, in dem auch die Zusammenhänge von TKG (Telekomminukationsgesetz) und TDG (Teledienstgesetz) beschrieben werden.

Kurz: stellt ein Unternehmen einen Internetzugang zur Verfügung, ist es Diensteanbieter im Sinne vom TDG und damit auch haftbar, wenn über diesen Anschluss Gesetzesvertösse begangen wurden.

Zur Handydiskussion:

Ich denke mal, dass zu dieser Haltung zwei Seiten gehören, einmal natürlich die Azubis, auf der anderen Seite aber auch die Chefs, die sich bei dieser Massnahme sicher was gedacht haben und es für diese Massnahme sicher auch eine Ursache gab.

Perdi: nicht gleich immer schwarz-weiss malen, wir kennen hier nur die Darstellung einer Seite. Zu einer fairen Beurteilung fehlt die andere Seite.

BITKOM-Link: http://www.bitkom.org/de/publikationen/38337_33696.aspx

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Dein letzter Abschnitt stimmt so nicht. Laut diesem Artikel bei Heise -Link- ist das Internet surfen erstmal erlaubt, darf aber nicht übermäßig genutzt werden.

Das wiederum ist nicht mehr aktuell, denn es gibt eine neue Regelung seit dem 07.07.2005 hat das Bundesarbeitsgerichtes (BAG) mit dem Fall (Aktenzeichen: 2 AZR 581/04) entschieden, dass ein Surfen im Internet während der Arbeitszeit nicht erlaubt ist!

Um das ganze mal etwas abzukürzen, weil man ja lesefaul ist :

Die private Nutzung des vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Internets während der Arbeitszeit, weil der Arbeitnehmer während des Surfens im Internet zu privaten Zwecken seine arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringt und dadurch seine Arbeitspflicht verletzt.

Es gibt hierfür seit oben genannten Datum ein Regelwerk, das so vom Bundesarbeitsgericht beschlossen wurde und Rechtskräftig ist.

Somit ist im Internet surfen für private Zwecke, egal wie lange ein Grund für eine fristlose Kündigung.

So übrigens auch im oben genannten Fall geschehen.

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Also ich bin weiterhin der Meinung, dass der Arbeitsgeber einem die private Nutzung des privaten Handys wärend der Arbeitsziet verbeiten kann.

Was er ohne weiteres kann ist ein Mitbringen der selben auf Firmengelände untersagen...aber dahinter hört seine Macht auf. In der Mittagspause (die ja auch zur Arbeitszeit gehört) kann er das nach meinem Rechtsverständnis nicht, da er keinerleit verfügungsgewalt über private Besitztümer hat.

Wir leben ja schließlich nicht in einer Skalverei.

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Nochmal zu der Sache mit dem Internet.

Wenn es nicht explizit verboten ist und auch keine Auskünfte darüber erteilt worden sind wie es zu nutzen ist wird es geduldet. Die Duldung tritt auch in Kraft wenn keine Kontrollen in dem Zusammenhang auftreten. Den genauen Gesetztestext hab ich etz net steht aber alles im BDSG

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Das wiederum ist nicht mehr aktuell, denn es gibt eine neue Regelung seit dem 07.07.2005 hat das Bundesarbeitsgerichtes (BAG) mit dem Fall (Aktenzeichen: 2 AZR 581/04) entschieden, dass ein Surfen im Internet während der Arbeitszeit nicht erlaubt ist!

Um das ganze mal etwas abzukürzen, weil man ja lesefaul ist :

Es gibt hierfür seit oben genannten Datum ein Regelwerk, das so vom Bundesarbeitsgericht beschlossen wurde und Rechtskräftig ist.

Somit ist im Internet surfen für private Zwecke, egal wie lange ein Grund für eine fristlose Kündigung.

So übrigens auch im oben genannten Fall geschehen.

Du meinst wohl das Urteil das auch unter folgendem Link erklärt wird:

Link

Demnach kann intensive Nutzung des Internets zu einer Kündigung führen, muss aber im Einzelfall überprüft werden.

MfG

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Warum sollte das eine Grauzone sein? Der Arbeitgeber schreibt dir ja nicht vor, dass du dein Handy nicht bei dir haben kannst, oder welches Gerät du zu kaufen hast...

Ein wird lediglich vorgeschrieben, dass die Nutzung dieses Gerätes wärend der Arbeitszeit zu unterlassen ist (was man damit in seiner Mittagspause macht interessiert ja keinen). Was ich als durchaus legetim ansehe... Denn als Arbeitnehmer hast du ganz klar die im Arbeitsvertrag festgelegte Arbeitsleistung zu erbringen! Wenn du die ganze Zeit mit der Freundin telefonierst oder simst kommst du deiner Pflicht diese zu erbringen nicht nach, was einfach ein Grund für eine Kündigung ist.

In besonderen Härtefällen lässt der Arbeitgeber bestimmt auch mit sich reden, aber Grundsätzlich ist nichts an dieser Geschichte auszusetzen...

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Ich bin auch definitif der Meinung dass der Arbeitgeber das Recht hat, die Nutzung von privaten Mobiltelefonen waehrend den Arbeitszeiten zu verbieten, da du einen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, welcher dich verpflichtet dass du dich waehrend den Arbeitszeiten deiner Arbeit zuwendest, die Gegenleistung ist die regelmaessige Zahlung deines Gehalts.

Kurz gesagt: Du wirst nicht bezahlt um privat zu telefonieren, sondern um zu arbeiten. Erscheint dir das nicht sinnvoll...?

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In allen Links geht es immer nur um Fälle, in denen das private Surfen NICHT ausdrücklich verboten wurde....

Daher empfehle ich allen Kunden privates Surfen und private E-Mails generell zu verbieten, bzw. sich unbedingt mit ihrem Anwalt über dieses Thema zu unterhalten. Somit ist mal auf der "sicheren Seite". Wie (und ob überhaupt) auf verstöße gegen solche Verbote reagiert wird, ist eine ganz andere Sache.

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es gehts ums handy. inet spielt erst mal keine rolle. also, rechtlich ist dieser wisch wohl in ner grauzone.

Bei uns im Betrieb ist schon das Mitbringen von Handys (und so manch anderem [alles auf das man Datenspeichern kann]) verboten. Wobei private Gespräche über das Firmentelefon möglich sind. Für private Telefonate ist ein PIN vorneweg zuwählen. Kosten werden dir vom Gehalt einbehalten.

Bei uns gab es zu Anfang einige die gegen das Verbot der Handys vorgehen wollten. Rechtlich war das ganze aber wohl soweit ok, deshalb ist nie ein Klage daraus geworden.

Gruß Pönk

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Hi,

ihr seit zum Arbeiten dort udn nicht um Privatgespräche zu führen, oder?

Auch bei uns gibt es keine Fotohandys und sonstige Handys sind während der Arbeitszeit aus, das ist per Betriebsvereinbarung bei uns geregelt und auch kein Problem, schließlich wird man nicht fürs private telefonieren bezahlt, was man bei uns über die Haustelefone erledigt.

Shrek

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