alpha-centauri Geschrieben 10. Mai 2006 Teilen Geschrieben 10. Mai 2006 Hi! Wohl, weil manche Azubis es mit SMS, Telefonaten vor 3 Jahren übertrieben hatten, wurde für AZUBIS ein generelles Handy-Verbot im Unternehmen erlassen. Musste man schriftlich gegenzeichnen. Ist sowas rechtens? Eure Meinung? Es geht hier nicht um Dauertelefonate. Und erreichbar hat man im Betrieb auch zu sein - erst recht, wenn man als Azubi kein Telefon hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-ausbilden Geschrieben 10. Mai 2006 Teilen Geschrieben 10. Mai 2006 Is davon auszugehen, das es keine dienstlichen Telefonate sind? Dann ist das zulässig... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schatten_Krieger Geschrieben 10. Mai 2006 Teilen Geschrieben 10. Mai 2006 Selbiges gilt auch für das private Surfen im Internet, beides stellt einen Kündigungsgrund da, da die Arbeitspflicht vernachlässigt wird. Gab erst kürzlich hierzu ein Gerichtsurteil, ist somit also rechtens. Im Normalfall hat das Handy während der Arbeitszeit auch im Auto / Spint zu bleiben, es sei denn es herscht ein besonderer Ausnahmefall, wie Eltern im Krankenhaus, Oma / Opa im sterbebett. Bei allen anderen Situationen hat das Ding nix aufer Arbeit zu suchen. Ganz wichtig bei diesen Gesichten ist, sie greifen auch, wenn es nicht vorher vom Arbeitgeber explizit verboten wurde, somit gilt alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 10. Mai 2006 Teilen Geschrieben 10. Mai 2006 Nur mal zur Klarstellung: Handelt es sich hier um ein Verbot der Nutzung privater Handies oder um ein Verbot von nichtdienstlichen Gesprächen auf Firmentelefonen? Bitte mal konkretisieren! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITwork Geschrieben 10. Mai 2006 Teilen Geschrieben 10. Mai 2006 Selbiges gilt auch für das private Surfen im Internet, beides stellt einen Kündigungsgrund da, da die Arbeitspflicht vernachlässigt wird. Gab erst kürzlich hierzu ein Gerichtsurteil, ist somit also rechtens. Im Normalfall hat das Handy während der Arbeitszeit auch im Auto / Spint zu bleiben, es sei denn es herscht ein besonderer Ausnahmefall, wie Eltern im Krankenhaus, Oma / Opa im sterbebett. Bei allen anderen Situationen hat das Ding nix aufer Arbeit zu suchen. Ganz wichtig bei diesen Gesichten ist, sie greifen auch, wenn es nicht vorher vom Arbeitgeber explizit verboten wurde, somit gilt alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten! Dein letzter Abschnitt stimmt so nicht. Laut diesem Artikel bei Heise -Link- ist das Internet surfen erstmal erlaubt, darf aber nicht übermäßig genutzt werden. MfG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-ausbilden Geschrieben 10. Mai 2006 Teilen Geschrieben 10. Mai 2006 Dein letzter Abschnitt stimmt so nicht. Laut diesem Artikel bei Heise -Link- ist das Internet surfen erstmal erlaubt, darf aber nicht übermäßig genutzt werden. MfG Auch wenn es OT wird: Ich wäre da SEHR vorsichtig. Wenn das Unternehmen es untersagt, dann würde ich den Browser auch nicht anfassen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alpha-centauri Geschrieben 10. Mai 2006 Autor Teilen Geschrieben 10. Mai 2006 Nur mal zur Klarstellung: Handelt es sich hier um ein Verbot der Nutzung privater Handies oder um ein Verbot von nichtdienstlichen Gesprächen auf Firmentelefonen? Bitte mal konkretisieren! gut, wir wollen das nicht aufpushen, bin eh nur noch ca 6 wochen in der firma, aber aus gegebenem anlass von unserem praktikant, der viel mit handy telefoniert (privat), und der auch übernommen wird, fiels mir nochmal ein. der passus, der mich damals schon wunderte: ***************** mit sofortiger wirkung wird ihnen die benutzung des internets, des email systems und des firmenbezogenen intranets novell untersagt weiterhin weisen wir sie daraufhin, dass waehrend der arbeitszeit das private handy ausgeschaltet bleiben muss. im falle des verstosses muessen sie mit arbeitsrechlichten konsequenzen bis hin zur kuendigung rechnen. (irgendwann, oktober 2003) ********** das ganze gilt NUR für azubis. ich fand das damals schon diskriminierend. mein vater, selbst arbeitsrechtler sagte soviel wie: "lass erst mal gras drueber wachsen. und wenns aerger gibt,lass es" ich hatte als edvler damit nie probleme. so lang die arbeit läuft, wen interessierts. dennoch find ich, dass die geschichte nicht wirklich lückenlos ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITwork Geschrieben 10. Mai 2006 Teilen Geschrieben 10. Mai 2006 Auch wenn es OT wird: Ich wäre da SEHR vorsichtig. Wenn das Unternehmen es untersagt, dann würde ich den Browser auch nicht anfassen... Das sehe ich genauso. Mein Post galt dem Vorposter der meinte das Internet generell erstmal verboten ist. MfG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
perdian Geschrieben 10. Mai 2006 Teilen Geschrieben 10. Mai 2006 Mal ganz von der eigentlichen Fragestellung ab finde ich solche Regelungen besonders "förderlich" für das Betriebsklima. Soll heissen: Eine Firma, die ihren Mitarbeitern solche Regelungen aufzwängt würde ich so schnell wie möglich wieder verlassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 10. Mai 2006 Teilen Geschrieben 10. Mai 2006 Zur privaten Nutzung des betrieblich bereitgestellten Internetzugangs gibt es ein ausführliches Paper des BITKOM, in dem auch die Zusammenhänge von TKG (Telekomminukationsgesetz) und TDG (Teledienstgesetz) beschrieben werden. Kurz: stellt ein Unternehmen einen Internetzugang zur Verfügung, ist es Diensteanbieter im Sinne vom TDG und damit auch haftbar, wenn über diesen Anschluss Gesetzesvertösse begangen wurden. Zur Handydiskussion: Ich denke mal, dass zu dieser Haltung zwei Seiten gehören, einmal natürlich die Azubis, auf der anderen Seite aber auch die Chefs, die sich bei dieser Massnahme sicher was gedacht haben und es für diese Massnahme sicher auch eine Ursache gab. Perdi: nicht gleich immer schwarz-weiss malen, wir kennen hier nur die Darstellung einer Seite. Zu einer fairen Beurteilung fehlt die andere Seite. BITKOM-Link: http://www.bitkom.org/de/publikationen/38337_33696.aspx Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schatten_Krieger Geschrieben 10. Mai 2006 Teilen Geschrieben 10. Mai 2006 Dein letzter Abschnitt stimmt so nicht. Laut diesem Artikel bei Heise -Link- ist das Internet surfen erstmal erlaubt, darf aber nicht übermäßig genutzt werden. Das wiederum ist nicht mehr aktuell, denn es gibt eine neue Regelung seit dem 07.07.2005 hat das Bundesarbeitsgerichtes (BAG) mit dem Fall (Aktenzeichen: 2 AZR 581/04) entschieden, dass ein Surfen im Internet während der Arbeitszeit nicht erlaubt ist! Um das ganze mal etwas abzukürzen, weil man ja lesefaul ist : Die private Nutzung des vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Internets während der Arbeitszeit, weil der Arbeitnehmer während des Surfens im Internet zu privaten Zwecken seine arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringt und dadurch seine Arbeitspflicht verletzt. Es gibt hierfür seit oben genannten Datum ein Regelwerk, das so vom Bundesarbeitsgericht beschlossen wurde und Rechtskräftig ist. Somit ist im Internet surfen für private Zwecke, egal wie lange ein Grund für eine fristlose Kündigung. So übrigens auch im oben genannten Fall geschehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Carnie Geschrieben 11. Mai 2006 Teilen Geschrieben 11. Mai 2006 mit sofortiger wirkung wird ihnen die benutzung des internets, des email systems und des firmenbezogenen intranets novell untersagt Wie soll man da nach noch am Pc arbeiten . Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Whatever Geschrieben 11. Mai 2006 Teilen Geschrieben 11. Mai 2006 Also ich bin weiterhin der Meinung, dass der Arbeitsgeber einem die private Nutzung des privaten Handys wärend der Arbeitsziet verbeiten kann. Was er ohne weiteres kann ist ein Mitbringen der selben auf Firmengelände untersagen...aber dahinter hört seine Macht auf. In der Mittagspause (die ja auch zur Arbeitszeit gehört) kann er das nach meinem Rechtsverständnis nicht, da er keinerleit verfügungsgewalt über private Besitztümer hat. Wir leben ja schließlich nicht in einer Skalverei. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Anybody Geschrieben 11. Mai 2006 Teilen Geschrieben 11. Mai 2006 Nochmal zu der Sache mit dem Internet. Wenn es nicht explizit verboten ist und auch keine Auskünfte darüber erteilt worden sind wie es zu nutzen ist wird es geduldet. Die Duldung tritt auch in Kraft wenn keine Kontrollen in dem Zusammenhang auftreten. Den genauen Gesetztestext hab ich etz net steht aber alles im BDSG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITwork Geschrieben 11. Mai 2006 Teilen Geschrieben 11. Mai 2006 Das wiederum ist nicht mehr aktuell, denn es gibt eine neue Regelung seit dem 07.07.2005 hat das Bundesarbeitsgerichtes (BAG) mit dem Fall (Aktenzeichen: 2 AZR 581/04) entschieden, dass ein Surfen im Internet während der Arbeitszeit nicht erlaubt ist! Um das ganze mal etwas abzukürzen, weil man ja lesefaul ist : Es gibt hierfür seit oben genannten Datum ein Regelwerk, das so vom Bundesarbeitsgericht beschlossen wurde und Rechtskräftig ist. Somit ist im Internet surfen für private Zwecke, egal wie lange ein Grund für eine fristlose Kündigung. So übrigens auch im oben genannten Fall geschehen. Du meinst wohl das Urteil das auch unter folgendem Link erklärt wird: Link Demnach kann intensive Nutzung des Internets zu einer Kündigung führen, muss aber im Einzelfall überprüft werden. MfG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alpha-centauri Geschrieben 11. Mai 2006 Autor Teilen Geschrieben 11. Mai 2006 es gehts ums handy. inet spielt erst mal keine rolle. also, rechtlich ist dieser wisch wohl in ner grauzone. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schatten_Krieger Geschrieben 11. Mai 2006 Teilen Geschrieben 11. Mai 2006 Warum sollte das eine Grauzone sein? Der Arbeitgeber schreibt dir ja nicht vor, dass du dein Handy nicht bei dir haben kannst, oder welches Gerät du zu kaufen hast... Ein wird lediglich vorgeschrieben, dass die Nutzung dieses Gerätes wärend der Arbeitszeit zu unterlassen ist (was man damit in seiner Mittagspause macht interessiert ja keinen). Was ich als durchaus legetim ansehe... Denn als Arbeitnehmer hast du ganz klar die im Arbeitsvertrag festgelegte Arbeitsleistung zu erbringen! Wenn du die ganze Zeit mit der Freundin telefonierst oder simst kommst du deiner Pflicht diese zu erbringen nicht nach, was einfach ein Grund für eine Kündigung ist. In besonderen Härtefällen lässt der Arbeitgeber bestimmt auch mit sich reden, aber Grundsätzlich ist nichts an dieser Geschichte auszusetzen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DamnedFreak Geschrieben 13. Mai 2006 Teilen Geschrieben 13. Mai 2006 Ich bin auch definitif der Meinung dass der Arbeitgeber das Recht hat, die Nutzung von privaten Mobiltelefonen waehrend den Arbeitszeiten zu verbieten, da du einen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, welcher dich verpflichtet dass du dich waehrend den Arbeitszeiten deiner Arbeit zuwendest, die Gegenleistung ist die regelmaessige Zahlung deines Gehalts. Kurz gesagt: Du wirst nicht bezahlt um privat zu telefonieren, sondern um zu arbeiten. Erscheint dir das nicht sinnvoll...? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mcp2004 Geschrieben 14. Mai 2006 Teilen Geschrieben 14. Mai 2006 In allen Links geht es immer nur um Fälle, in denen das private Surfen NICHT ausdrücklich verboten wurde.... Daher empfehle ich allen Kunden privates Surfen und private E-Mails generell zu verbieten, bzw. sich unbedingt mit ihrem Anwalt über dieses Thema zu unterhalten. Somit ist mal auf der "sicheren Seite". Wie (und ob überhaupt) auf verstöße gegen solche Verbote reagiert wird, ist eine ganz andere Sache. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hmaas Geschrieben 15. Mai 2006 Teilen Geschrieben 15. Mai 2006 es gehts ums handy. inet spielt erst mal keine rolle. also, rechtlich ist dieser wisch wohl in ner grauzone. Bei uns im Betrieb ist schon das Mitbringen von Handys (und so manch anderem [alles auf das man Datenspeichern kann]) verboten. Wobei private Gespräche über das Firmentelefon möglich sind. Für private Telefonate ist ein PIN vorneweg zuwählen. Kosten werden dir vom Gehalt einbehalten. Bei uns gab es zu Anfang einige die gegen das Verbot der Handys vorgehen wollten. Rechtlich war das ganze aber wohl soweit ok, deshalb ist nie ein Klage daraus geworden. Gruß Pönk Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alpha-centauri Geschrieben 15. Mai 2006 Autor Teilen Geschrieben 15. Mai 2006 was ist denn das fuern assi betrieb? und die minute kostet sicher wie zu Dt.Post Zeiten 1,5 E ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 15. Mai 2006 Teilen Geschrieben 15. Mai 2006 was ist denn das fuern assi betrieb?Ein Betrieb mit recht hoch gesetzten Datenschutzbestimmungen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IT-Shrek Geschrieben 15. Mai 2006 Teilen Geschrieben 15. Mai 2006 Hi, ihr seit zum Arbeiten dort udn nicht um Privatgespräche zu führen, oder? Auch bei uns gibt es keine Fotohandys und sonstige Handys sind während der Arbeitszeit aus, das ist per Betriebsvereinbarung bei uns geregelt und auch kein Problem, schließlich wird man nicht fürs private telefonieren bezahlt, was man bei uns über die Haustelefone erledigt. Shrek Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alpha-centauri Geschrieben 15. Mai 2006 Autor Teilen Geschrieben 15. Mai 2006 na, wenns wenigstens so ist, dass privattelefonieren moeglich ist ueber firmentelefone. ich werd schon doof angeguckt, wenn ich 1x die woche was privates während meine arbeitszeit regeln muss - das per handy oder telefon machen muss, weils nicht ausserhalb der arbeitszeiten geht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.