Filou Geschrieben 13. Mai 2006 Teilen Geschrieben 13. Mai 2006 Hi, ich habe gerade eine Sendung über Mietrecht gesehen. Da hieß es dass Dachschrägen die niedriger als 2m sind als Nutzfläche und nicht als Wohnfläche berechnet werden. Darauf hin habe ich mal mein Wohnzimmer ausgemessen und habe meinen Mietvertrag rausgesucht. Da ist alles schön aufgeführt nur AUSGERECHNET IN DEM EINE FEILD "Die Mietfläche beträgt ca ____ in m2" ist nichts eingetragen. Was mache ich denn jetzt? ist der Vertrag gültig? Als ich die Wohnung besichtigt hatte hieß es sie ist 110m2 groß. Jetzt wo ich nachgemessen habe kommt das aber abzüglich der Dachschräge nicht hin. Wie würdet Ihr da vorgehen? Brauch ich ein Gutachten oder hilft das gar nix weil ja in meim Vetrag keine größe steht??? Und bekomme ich rückwirkend Miete zurück? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 13. Mai 2006 Teilen Geschrieben 13. Mai 2006 ist irgendwo anders in dem Vertragswerk festgehalten wie gross die wohnung ist? oder wenigstens wie gross die einzelnen Zimmer sind? Wenn nein, dann musst du beweisen das die 110m² bei Vertragsabschluss als Grundlage gehandelt wurden. z.B. mit der alten Zeitungsanzeige. Wenn du das nicht kannst: "Pech gehabt!" So schwer es ist. Und beim nächstenmal aufpassen das so ein Vertrag komplett ausgefüllt wird. Gruß Enno Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Filou Geschrieben 13. Mai 2006 Autor Teilen Geschrieben 13. Mai 2006 Nein da steht nix drin. Es gab auch keine Anzeige da mir die Wohnung von einem Kollegen empfohlen wurde. Ich hatte nur einen "Zeugen". Hatte die Wohnung mit einem Freund zusammen besichtigt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 13. Mai 2006 Teilen Geschrieben 13. Mai 2006 schon mal besser als nix. du hast eigentlich zwei möglichkeiten. die eine ist, du versuchst das der vermieter die qm in den Vertrag schreibt. Denk dir was aus warum du das willst. Kuckst was dann drin steht. Wenn 110qm² dann hinterher drauf ansprechen. oder der normale vorgang: Vermieter ansprechen auf den Unterschied. Mietminderung verlangen, und die zuviel gezahlte Miete. ABER nicht einfach die Miete kürzen. Und wenn das nix fruchtet dann zum Anwalt und den Rest klären. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Filou Geschrieben 13. Mai 2006 Autor Teilen Geschrieben 13. Mai 2006 Hmm das wird schwierig. Wenn ich frage wegen dem Nachtregen riecht er ja schon den Braten und kann sich denknen worauf ich raus will. Ich hab warscheinlich gelitten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 13. Mai 2006 Teilen Geschrieben 13. Mai 2006 Mooooooment... Miete kürzen geht nicht. Siehe auch hier: http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrecht/Mietrechtsthemen/wohnflaechenverordnung.htm Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Joe Kinley Geschrieben 15. Mai 2006 Teilen Geschrieben 15. Mai 2006 Meine Schwester hatte das gleiche Problem... da hat selbst ein Gutachter gesagt (und der war leider Pflicht soweit ich weiss) dass die Wohnflaeche weniger ist als vorher vereinbart. Nach einem laengeren Gerichtlichen Hin und Her hat man sich auf einen Vergleich geeinigt... der Vermieter war eine sehr dreiste Nudel und sehr viel Glueck gehabt.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 15. Mai 2006 Teilen Geschrieben 15. Mai 2006 Bei einem Mietvertrag muss man unterscheiden ob er auf Grundlage von Quadratmeterzahlen geschlossen wurde oder nicht. Sprich im Mietvertrag steht 45 qm und einen monatlichen Mietzins von 320,00 EUR. Oder im Mietvertrag ist von Quadratmeter überhaupt keine Rede sondern da steht nur es ist ein monatlicher Mietzins in Höhe von 320,00 EUR zu entrichten. Im letzteren Fall kann man sich allerhöchtens auf Wucher berufen wenn der Mietzins deutlich über der ortsüblichen Miete liegt. Aber der Vermieter wird dann wahrscheinlich kontern, dass beim Abschluß des Mietvertrages der genaue Mietzins bekannt war und sich nicht hinterher durch geheimnisvolle Formeln ändert. Wenn man auf Wohnungssuche ist dann kennt man normalerweise den ortsüblichen Mietzins pro Quadratmeter, den man bei jeder Stadt bzw. Gemeinde erfragen kann, und kann entscheiden ob die Miete zu hoch ist oder nicht. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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