freq.9 Geschrieben 15. Mai 2006 Geschrieben 15. Mai 2006 Ich habe meinen Arbeitsvertrag bekommen und darin steht, dass ich, wenn ich irgendwann mal kündige 3 Jahre lang nicht zu einem Konkurrenten gehen darf und auch keinen aus diesem Bereich beraten darf. Ist das normal so? Ists zu hart oder was meint ihr?
fi-ausbilden Geschrieben 15. Mai 2006 Geschrieben 15. Mai 2006 Eine solche Klause ist "normal"... 3 Jahre finde ich aber zu lang. Ich kenne das mit einem Jahr...
Crush Geschrieben 15. Mai 2006 Geschrieben 15. Mai 2006 Lies mal hier: Konkurrenzverbot Normalerweise geht das mit einem erhöhten Lohn einher, ansonsten denke ich, nutzt er den rechtlichen Rahmen bis ins Maximum aus, was ich nicht ok finden würde, wenn es dafür keinen kleinen "Obulus" gäbe.
freq.9 Geschrieben 15. Mai 2006 Autor Geschrieben 15. Mai 2006 Im Falle der Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist es dem/der Arbeitnehmer/in nicht gestattet, innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren selbständig oder bei einem anderen Unternehmen, mit dem der Arbeitgeber in Wettbewerb steht oder für von dem AG im Zeitraum von zwei Jahren vor der Kündigung betreute Kunden tätig zu werden Hier mal der Ausschnitt aus dem Arbeitsvertrag. Was macht man denn da am besten? Ich will da ja gerne hin, aber den Arbeitgeber direkt zu kritisieren ist auch bisl doof, oder?
draack Geschrieben 15. Mai 2006 Geschrieben 15. Mai 2006 Hallo! Lies mal hier: Konkurrenzverbot Normalerweise geht das mit einem erhöhten Lohn einher, ansonsten denke ich, nutzt er den rechtlichen Rahmen bis ins Maximum aus, was ich nicht ok finden würde, wenn es dafür keinen kleinen "Obulus" gäbe. Das ist schweizer Recht. Das gilt (noch?) nicht in Deutschland. Der Link sollte dir mehr Informationen liefern: Wettbewerbsverbot Meiner Meinung nach ist ein solches Wettbewerbsverbot in Deutschland nicht üblich - und in deinem Fall wahrscheinlich sowieso unwirksam (s. Link). Dazu solltest du aber bei einer Gewerkschaft oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht anfragen. Ich halte ein solches Wettbewerbsverbot bei "Otto Normalarbeitnehmer" für reines "Bangemachen". Am Besten den Passus von vorneherein streichen lassen. Ein seriöser Arbeitgeber würde sich meiner Meinung nach (in Deutschland) zu so etwas nicht hinreißen lassen. Tschö, Volker
Crush Geschrieben 15. Mai 2006 Geschrieben 15. Mai 2006 Ups, bin blöderweise auf das Konkurrenzverbotsgesetz gestoßen, aber das Wettbewerbsverbot sollte dem doch sehr ähnlich sein.
bimei Geschrieben 15. Mai 2006 Geschrieben 15. Mai 2006 Ich habe meinen Arbeitsvertrag bekommen und darin steht, dass ich, wenn ich irgendwann mal kündige 3 Jahre lang nicht zu einem Konkurrenten gehen darf und auch keinen aus diesem Bereich beraten darf. Ist das normal so? Kommt darauf an, in welcher Branche, welchem Tätigkeitsfeld usw. Pauschal lässt sich nur beantworten, dass das in bestimmten Bereichen nicht unüblich ist, in anderen aber eben doch. ;-) bimei
M.A.Knapp Geschrieben 15. Mai 2006 Geschrieben 15. Mai 2006 Sowas ist ansich "sittenwidrig" (zumindest in Österreich) Ich würde den Punkt wegverhandeln. Selbst schuld, wer sowas widerstandlos hinnimmt und unterschreibt.
realgun Geschrieben 16. Mai 2006 Geschrieben 16. Mai 2006 Sowas ist ansich "sittenwidrig" (zumindest in Österreich) Ich würde den Punkt wegverhandeln. Selbst schuld, wer sowas widerstandlos hinnimmt und unterschreibt. "Selbst schuld" ist immer relativ. Bei mir hat mein Chef drauf bestanden, und ich kann das für meinen speziellen Fall (Firma, Branche, Ort) sogar gut nachvollziehen. Ich habe von meinem Vater aber ein paar Gesetzestexte und Gerichtsurteile dazu bekommen. Wenn der AG kein berechtiges Interesse (mehr) hat, kann das Verbot nichtig werden. Außerdem muss der AG, der das Verbot unter bestimmen Umständern durchsetzt, dem AN für den betreffenden Zeitraum entschädigen. Es kommt halt immer drauf an, am besten kann man dabei eigentlich nur von einem Fachanwalt beraten lassen. mfg realgun
freq.9 Geschrieben 16. Mai 2006 Autor Geschrieben 16. Mai 2006 Also ich habe mich nun mal beim AG erkundigt und dieser meinte, dass die drei Jahre bei denen im Unternehmen normal seien. Jedoch würde diese Sperre nicht unbedingt "ausgesprochen", aber falls, würde eine Entschädigung gezahlt.
Stony84 Geschrieben 23. Mai 2006 Geschrieben 23. Mai 2006 Also diese Klausel ist in Arbietsverträgen mitlerweile häufig vertreten, jedoch nur wenn man in direktem Kontakt mit Betriebsreleventen Kunden steht und eine Gewisse Weisungsbefugnis hat. Denn der Betrieb muss sich ja irgendiwe davort schützen das man einfach dem Kunden vorteile verschafft um selbst die Seiten zu wechslen etc. Ist also normal, aber du kannst es mit sicherhiet einfach mal ansprechen und dir eine Begründung geben lassen, jedoch solltest du dabei aufpassen das es nicht falsch rüberkommt. mfg Stony84
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