Sonnenblume Geschrieben 16. Mai 2006 Teilen Geschrieben 16. Mai 2006 In meinem Projekt habe ich ein schon bestehendes Programm umprogrammiert. Meine Frage ist "Muss mein kompletter Quellcode in den Anhang oder reichen Ausschnitte vom Quellcode"?? Danke für eure Antworten!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast TobberT Geschrieben 16. Mai 2006 Teilen Geschrieben 16. Mai 2006 ich hoerte mal von einem IHK Prüfer das er es schwachsinnig findet weil den code eh keinem interessiert aber im grunde ist das deine entscheidung also ich finde auch dass es schwachsinn ist aber das sieht jeder anders also ist es RELATIV! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
djmcflow Geschrieben 16. Mai 2006 Teilen Geschrieben 16. Mai 2006 Also ich hab auch ein Programm geschrieben und habe den Quellcode nicht mit in die Doku aufgenommen, da sonst der Anhang zu aufgebläht wird und laut IHK-Handreichung Detmold der PA die Arbeit negativer bewerten könnte. Ich werde den Quellcode sauber aufarbeiten und getrennt mit zur mündlichen Prüfung nehmen, wenn Anforderung vom PA daran steht kann ich den Quellcode direkt vorlegen. Wie du es machst musst du schauen, wenn du für Erklärungen oder ähnliches den Quellcode brauchst, dann würd ich ihn nur auszugsweise verwenden, damit die Übersicht gegeben bleibt, aber so würd ich es machen. Ist trotzdem deine Entscheidung! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sonnenblume Geschrieben 16. Mai 2006 Autor Teilen Geschrieben 16. Mai 2006 Danke für eure Hilfe! Ich werd ein paar Quellcodeausschnitte in den Anhang packen, und dann ebenfalls den kompletten Quellcode zur mündlichen mitbringen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
adragon Geschrieben 16. Mai 2006 Teilen Geschrieben 16. Mai 2006 Aber klär das zuvor mit deinen Vorgesetzen ab. Denn ich kann mir schwer vorstellen, dass du denn kompletten Quellcode "veröffentlichen" darfst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 17. Mai 2006 Teilen Geschrieben 17. Mai 2006 Viel wichtiger ist, was die zuständige IHK sagt. IHK A verlangt den kompletten Quellcode, IHK B Auszüge, ... - falls du bei IHK A wärest und nur Auszüge liefern würdest, könnte es als Formfehler gewertet werden und somit nicht bestanden! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 17. Mai 2006 Teilen Geschrieben 17. Mai 2006 Aber klär das zuvor mit deinen Vorgesetzen ab. Denn ich kann mir schwer vorstellen, dass du denn kompletten Quellcode "veröffentlichen" darfst. Naja, der Betrieb hat sich mit Unterschrift unter dem Ausbildungsvertrag dafür entschieden, dem Prüfling auch durch die Prüfung kommen zu lassen. Sofern folglich Quelltext zu einer objektiven Bewertung notwendig ist, sollte dieser auch beiligen. Und Geheimhaltungsfragen des Betriebes spielen keine Rolle, da die PA-Mitglieder ebensolchen Klauseln unterworfen sind, dennoch objektiv bewerten wollen. Ob Quelltext, wieviel Quelltext, in welcher Form Quelltext ist wiederum IHK- und PA-spezifisch. Manche Programme, die dann präsentiert werden, sind ohne Quelltext kaum nachvollziehbar, speziell, welcher Eigenanteil vom Prüfling wo, und in welchem Umfang gekommen ist. Da man das Projekt präsentiert, nicht das Produkt, können, ohne Angabe des Quelltextes einige gefakte Screenshoots eine heile Welt vortäuschen. Aber Prüfer wollen sich nicht täuschen lassen. Wer umsomehr darauf bedacht ist, seinen Quelltext nicht zu veröffentlichen, bringt sich um so schneller in ein Licht, was nicht gut für ihn ist. PS: Eigentlich bekommen Prüfer ziemlich schnell den eigenen Anteil an einem Programm heraus. Mein Tip: Anruf bei einer zuständigen IHK bzw. PA. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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