sunny_123 Geschrieben 19. Mai 2006 Teilen Geschrieben 19. Mai 2006 hi leute ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. ich habe bei ebay 4 strick jacken angeboten. sehen fast wie neu aus. habe im angebot aber gesagt. dass sie gebraucht sind. sie gingen für 14 euro weg, was ja auch ok ist. die gute, die geboten hat, hat auch sofort das geld überwiesen und habe darauf die sachen los geschickt. als das paket bei ihr angekommen ist, schrieb sie gleich eine mail, von wegen das sind lumpen und das ich was falschen bei ebay angeboten habe. sie will das geld, ansosnten zeigt sie mich an. also leute echt..die sachen sehen fast wie neu aus. kein fleck, kein lock, kein faden...nix...hab ja auch geschrieben das sie gebraucht sind....was erwartet die gute den von 14euro? das es von adidas kommt oder so? das ärgert mich echt. was kann ich tun? kann sie mich wirklich anzeigen? danke euch für eure tips! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Shadow2k Geschrieben 19. Mai 2006 Teilen Geschrieben 19. Mai 2006 wenn du in der beschreibung geschrieben hast das sie gebraucht sind und NORMALE gebraucht spuren dran sind, kann sie dir nix ... SOltlen aber größere Flecken oder Risse oder Fäden da sein, dann muss man so etwas in der Beschreibung (so weit ich weis) bekannt geben. wenn du aber in der anzeige geschrieben ahst das sie neu sind und sie allerdings gebraucht sind, dann kann sie dir was ... Da ich denke das das ganze noch nicht lange zurück istg, kannst du den Link zu der eBay Auktion mal posten ... dann können wir uns deine Anzeige mal anschauen und dir mehr Rat geben (Nur wenn du willst) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sunny_123 Geschrieben 19. Mai 2006 Autor Teilen Geschrieben 19. Mai 2006 hier ist der link...http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=9317239252&rd=1&sspagename=STRK%3AMESO%3AIT&rd=1 danke für die hilfe! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beelzebub Geschrieben 19. Mai 2006 Teilen Geschrieben 19. Mai 2006 also wie lumpen schauen die aber nicht aus..... sowas ist natürlich problematisch - ich hoffe du hast noch nicht positiv bewertet ich würd sie nochmal anschreiben und es nett versuchen... ansonten würd ich mal an ebay ne mail schreiben! viel glück! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 19. Mai 2006 Teilen Geschrieben 19. Mai 2006 1. Du hast keinen Gewährleistungsausschluss in deiner Auktion. Über die Folgen klärt http://www.internetrecht-rostock.de/gewaehrleistung.htm auf. 2. Rückabwicklung geschieht immer Zug um Zug, soll heissen, du erhältst die bemängelte Ware zur Prüfung zurück und wickelst danach das Geschäft zurück ab, indem du der Käuferin das Geld zurücküberweist. Zur weiteren Lektüre sind auch die Ebay-Foren zu empfehlen: http://pages.ebay.de/community/chat/index.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mr_kaktus Geschrieben 19. Mai 2006 Teilen Geschrieben 19. Mai 2006 HI, der Chief hat recht. Du hättest hinschreiben sollen, dass es sich hier um ein Privat Verkauf handelt und es keine Rücknahme gibt. Also wegen der Anzeige, würde ich mir keine Sorgen machen, sie will dich wahrscheinlich nur einschüchtern Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sunny_123 Geschrieben 19. Mai 2006 Autor Teilen Geschrieben 19. Mai 2006 "Du hättest hinschreiben sollen, dass es sich hier um ein Privat Verkauf handelt und es keine Rücknahme gibt." danke für die schnellen antworten! wie ich das vergessen konnte. na ja selber schuld. also kann ich verlangen, dass sie mir erst die sachen schickt und dann ihr geld wieder bekommt? danke! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JAY_Fisi Geschrieben 19. Mai 2006 Teilen Geschrieben 19. Mai 2006 Ich bin mir nicht sicher ob das mit dem Privatverkauf noch dabei stehen muss, denn man muss sich seit wenigen Wochen als gewerblicher Käufer dem Kunden kenntlich machen... Von daher sollte es doch reichen wenn man als privater Verkäufer angemeldet ist... So wäre meine Einschätzung.... Was du natürlich auch machen könntest, wäre dass sie dir die Sachen zurückschickt und du ihr ihr Geld wieder zurücküberweist... Den Rückversand würde ich aber sie zahlen lassen....Denn ihr gefallen die Sachen ja offensichtlich nicht...und du hast meiner Meinung nach mit deiner Artikelbeschreibung alles wahrheitsgemäß angegeben... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 19. Mai 2006 Teilen Geschrieben 19. Mai 2006 Ich bin mir nicht sicher ob das mit dem Privatverkauf noch dabei stehen muss...Lies bitte meinen Link zum Thema Gewährleistung erst durch, bevor du hier Falschinformationen lieferst. Ein gewerblicher Händler kann einen Gewährleistungsanspruch nicht ausschliessen. Ein privater Händler kann die Gewährleistung ausschliessen. Passiert das nicht, ist er in der Pflicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mr_kaktus Geschrieben 19. Mai 2006 Teilen Geschrieben 19. Mai 2006 Das könnte Stimmten was JAY_Fisi da schreibt, aber bin mir da auch nicht 100% sicher. Also ich würde einfach die Sachen zurück verlagen (sie soll natürlich den Versand bezahlen) und fertig. Wenn Sie sich dagegen Sträubt, dann weiß Sie darauf hin, dass es sich hier um ein Privat Kauf handelt und du die Wahre nicht zurück nehmen musst! Dann siehst halt wie sie sich verhält. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JAY_Fisi Geschrieben 19. Mai 2006 Teilen Geschrieben 19. Mai 2006 @Chief: Was meinst du warum ich dazu geschrieben habe, dass das meine Einschätzung ist? :confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sunny_123 Geschrieben 19. Mai 2006 Autor Teilen Geschrieben 19. Mai 2006 ich überweise ihr das geld. hab keine lust wegen 13 euro so ein theater zu haben. wißt ihr wo ich nachschauen kann, ob und wie sie mich bewertet hat? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 19. Mai 2006 Teilen Geschrieben 19. Mai 2006 Eine Rückabwicklung geschieht immer Zug um Zug! Erst Ware zurück, dann Geld zurück, ansonsten hat die Käuferin Ware und Geld und du rennst dann hinter deinen Strickjacken her. Deine Bewertungspunkte findest du unter "Mein Ebay". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sunny_123 Geschrieben 19. Mai 2006 Autor Teilen Geschrieben 19. Mai 2006 habs gerade selber entdeckt. wenn sie mir noch eine schlechte bewertung gibt, welche möglichkeiten habe ich andere ebayer auf zu klären? hatte vorher noch nie solche probleme. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JAY_Fisi Geschrieben 19. Mai 2006 Teilen Geschrieben 19. Mai 2006 hast du sie schon bewertet? wenn nicht dann kannst du sie ja auch schlecht bewerten wegen dem theater...und wenns hart auf hart kommt könnt ihr letztendlich beide eure bewertung zurückziehen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 19. Mai 2006 Teilen Geschrieben 19. Mai 2006 Du kannst: 1. eine Bewertung in der Farbe deiner Wahl abgeben. 2. du kannst Bewertungen auch zusätzlich kommentieren. 3. bei zurückgezogenen Bewertungen werden nur die Punkte entfernt, nicht aber der Bewertungstext. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mr_kaktus Geschrieben 20. Mai 2006 Teilen Geschrieben 20. Mai 2006 @sunny_123 Also, du hast Sie nicht bewertet und Sie hat dich nicht bewertet, es ist nichts verloren. Ich würde nicht sagen, dass es jetzt ein Theater wird und ich würde mich auch nicht so Stressen lassen! Sie mag die Ware nicht, dann soll Sie sie dir wieder zurück schicken und so bald die Ware im gleichen Zustand ist wie du Sie weggeschickt hast, dann kannst du Ihr das Geld überweißen. Klar, dass sind nur 13 Euro, aber was Sie gerade da abzieht ist nicht ok! Du hast dich korrekt verhalten und wenn Sie jetzt ein Prob hat, dann soll Sie dir hinterher rennen und nicht anders herum! Sie sollte Froh sein, dass du Ihr das noch anbietest. Also schreib ihr eine freundliche, aber bestimmte Mail und biete ihr die Rückgabe an, so lange Sie die Versandkosten bezahlt. Wenn Sie nicht daruf eingehen möchte, dann hat Sie halt pech gehabt. Wenn es schlimmer wird, würde ich mal an deiner stelle Ebay Kontaktiren! Und bevor ich es vergesse, bewerte niemal einen Käufer bevor er dich nicht bewertet hat! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 21. Mai 2006 Teilen Geschrieben 21. Mai 2006 Also mir kommt das so vor: Sie hat die Dinger gekauft, aber als sie sie erhalten hat, hat sie gemerkt, die gefallen ihr gar nicht. Jetzt macht sie ein großes Trara um dich dazu zu bringen, das alles wieder zurückzunehmen, am besten so, dass für sie keinerlei Kosten o.ä.. anfallen. Ein Kauf bei ebay ist bindend. Wenn du also nicht grob irgendwas verschwiegen oder falsch erzählt hast, kann sie gar nichts tun (außer dich schlecht bewerten, aber dagegen kannst du ja auch vorgehen und zur Not die Bewertung von ebay entfernen lassen). Anzeigen kann sie dich schonmal gar nicht, warum denn? Die Polizei wird sich freuen, wegen jedem Fehlkauf bei ebay eine Ermittlung zu starten Als Artikelzustand steht gebraucht da, und nur weil ihr die Jacken nicht gefallen ("das sind lumpen und das ich was falschen bei ebay angeboten habe") musst du gar nichts tun. Es steht vielleicht nicht im Text mit drin und im Text steht einwandfrei, aber weil sie das Angebot nicht sorgfältig genug ansieht besteht von deiner Seite kein Grund irgendwas zu tun. (Man denke an die Grafikkartenschachteln für hunderte Euro) IMHO ist das nur heiße Luft, was sie da verbreitet ("sie will das geld, ansosnten zeigt sie mich an"). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IT-Shrek Geschrieben 21. Mai 2006 Teilen Geschrieben 21. Mai 2006 Hoi, lustig wie hier mit persönlichen Meinungen argumentiert wird. Das einzige was hier leider wirklich zählt ist das BGB in Sachen Gewährleistung, die dazu relevanten links wurden bereits gepostet. Shrek Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jaraz Geschrieben 21. Mai 2006 Teilen Geschrieben 21. Mai 2006 Hoi, lustig wie hier mit persönlichen Meinungen argumentiert wird. Das einzige was hier leider wirklich zählt ist das BGB in Sachen Gewährleistung, die dazu relevanten links wurden bereits gepostet. Shrek Gewährleistung liegt nur vor wenn ein Mangel existiert. Ein generelles Umtauschrecht gibt es nicht. Nur das Fenabsatzgesetz. Und das greift hier nicht. Also wenn die Ware wie beschrieben gebraucht ist aber keine sonstigen Mängel wie Löcher, kaputte Reißverschlüsse oder Flecken hat, würde ich auch keinen Umtausch machen. Nicht gefallen ist kein Mangel. Gruß Jaraz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 21. Mai 2006 Teilen Geschrieben 21. Mai 2006 Gewährleistung liegt nur vor wenn ein Mangel existiert.Und so einen Mangel kann man als Käufer erst prüfen, wenn die Ware retour gekommen ist. Imho ist es gefährlich, ohne zurückerhaltene Ware den Kaufpreis zurückzuzahlen. Im Extremfall steht man dann ohne Ware und Geld da. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IT-Shrek Geschrieben 22. Mai 2006 Teilen Geschrieben 22. Mai 2006 Gewährleistung liegt nur vor wenn ein Mangel existiert. Ein generelles Umtauschrecht gibt es nicht. Nur das Fenabsatzgesetz. Und das greift hier nicht. Also wenn die Ware wie beschrieben gebraucht ist aber keine sonstigen Mängel wie Löcher, kaputte Reißverschlüsse oder Flecken hat, würde ich auch keinen Umtausch machen. Nicht gefallen ist kein Mangel. Richtig. Und eine falsche Werbeaussage (einfwandfrei) ist ein Mangel laut BGB, also hat sie ein Recht auf Nacherfüllung wenn der kleinste Einwand vorliegt, was bei gebrauchten Sachen wohl nicht schwierig ist. Das Fernabsatzgesetz gibt es übrigens nicht mehr, die entsprechenenden Rechte sind mittlerweile im BGB verankert. Shrek (Keine Rechtsberatung) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mr_kaktus Geschrieben 22. Mai 2006 Teilen Geschrieben 22. Mai 2006 Ich denke, es wäre am besten, wenn du dich mal mit Ebay in Verbindung Setzt. Da kannst du dein Problem schieldern und siehst mal weiter. Wie sieht es eigentlich aus, hast du noch Kontakt zur Käuferin bzw. gab es noch Kontakt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 22. Mai 2006 Teilen Geschrieben 22. Mai 2006 Richtig. Und eine falsche Werbeaussage (einfwandfrei) ist ein Mangel laut BGB Die Aussage "einwandfrei" kannst du aber nicht so aus dem Zusammenhang reißen. Einwandfrei ist bei einer gebrauchten Ware etwas anderes als bei einer neuen. Es ist also keine absolute Aussage, sondern nur eine relative. EDIT: Was ist an der Aussage "Der Fernseher ist schon 5 Jahre alt und funktioniert aber noch einwandfrei" falsch (ein Mangel), wenn z.B. nur ein paar Kratzer an der Seite sind? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beelzebub Geschrieben 22. Mai 2006 Teilen Geschrieben 22. Mai 2006 in dem fall nichts denke ich... es wird ja eine ausssage über die funktionstüchtigkeit und nicht das aussehen gemacht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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