fantastic4 Geschrieben 19. Mai 2006 Teilen Geschrieben 19. Mai 2006 Hallo, kann man auch verkürzen wenn man in den prüfungsrelevanten Fächer nicht einen Schnitt von 2,5 hat, aber Schule und Betrieb das verkürzen befürworten? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-ausbilden Geschrieben 19. Mai 2006 Teilen Geschrieben 19. Mai 2006 Ja, kann man! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 20. Mai 2006 Teilen Geschrieben 20. Mai 2006 Ja, kann man! Gibst Du bitte auch die dafür deutschlandweit, allgemeingültige Quelle an, wenn Du so etwas postest? kann man auch verkürzen wenn man in den prüfungsrelevanten Fächer nicht einen Schnitt von 2,5 hat, aber Schule und Betrieb das verkürzen befürworten? Kann schon, muss aber nicht. Das entscheidet die zuständige Stelle (IHK) entweder nach Richtlinie oder im Einzelfall. Allgemeingültige Grundlage: § 8 BBiG Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit (1) Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit richten (Teilzeitberufsausbildung). (2) [...] Ob das bei Dir möglich ist, kann Dir nur die für Dich zuständige IHK beantworten, zumal wir nicht wissen, welche das ist. ;-) bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fantastic4 Geschrieben 20. Mai 2006 Autor Teilen Geschrieben 20. Mai 2006 meine ihk http://www.ihk-niederrhein.de/ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-ausbilden Geschrieben 21. Mai 2006 Teilen Geschrieben 21. Mai 2006 Gibst Du bitte auch die dafür deutschlandweit, allgemeingültige Quelle an, wenn Du so etwas postest? Hier: ;-) Allgemeingültige Grundlage: § 8 BBiG Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit (1) Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit richten (Teilzeitberufsausbildung). (2) [...] Ob das bei Dir möglich ist, kann Dir nur die für Dich zuständige IHK beantworten, zumal wir nicht wissen, welche das ist. ;-) bimei Aus der Erfahrung kann ich sagen, das die IHK sich nicht sträubt, wenn der Ausbildungbetrieb hiner der Verkürzung steht! Frag Deinen Ausbilder. Der kann ja auch mal mit der IHK reden... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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