Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
']ich würd sagen' date=' da gibts es momentan noch eine Grauzone[/quote']

Nö... Rechteinhaber ist nach UrhG der Sender.

Ansonsten siehe:

UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

...

(6) Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

http://bundesrecht.juris.de/urhg/__53.html

Also keine Grauzone.

Geschrieben

und wieso gibt es dann so viele Ausschnitte und Mitschnitte von irgendwelchen TV Sendungen im Internet kostenlos zum Download ?

z.B. wenn irgend etwas aussergewöhnliches passiert (In der Talkshow ruft einer: "Ehh du Assi") gibts das als Clip und das kann man sich dann überall legal runterladen.

Geschrieben

UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt. gleicher Link wie eben.

Absatz 6 grenzt halt die Weitergabe legaler Kopien ein.

Geschrieben

ist verboten.

erlaubt ist z.b. onlinetvrecorder.com - du beauftragst die, damit die für DICH eine private kopie erstellen. du musst natürlich GEMA / GEZ bezahlt haben. tust du das nciht, bist du der böse.

aber TV sendungen sind nicht erlaubt. de fakto kräht aber keiner danach.

die wollen eh nur die big MP3 oder Movie Schleuderer kaschen.

Geschrieben
']und was ist mit den vielen kostenloses fun-clips aus dem fernsehen die kostenlos zum download stehen ?
Kommt auf den konkreten Fall an. Der Rechteinhaber kann natürlich auf sein Recht verzichten, und Inhalte selbst zum Download anbieten. Alles andere ist erst mal rechtswidrig.
Geschrieben

Hallo,

ich besitze keinen Videorekorder und auch keinen DVD-Recorder und lade deshalb meine Aufnahmen aus dem Torrent-Netz herunter.

Der Trick ist www.onlinetvrecorder.com da kannst du nur die Files entschlüsseln wenn du sie auch "aufgenommen" hast.

Du gibts auf der Internet-Seite die Sendungen ein die du haben möchtest und kannst sie später von Mirror oder dem Torrent-Netz runterladen und entschlüsseln.

Soweit ich weiß is das legal, denn es macht doch keinen unterschied ob ein jmd. für mich die Sendung aufnimmt oder ob ich das selber tue.

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...