zerin112 Geschrieben 24. Mai 2006 Geschrieben 24. Mai 2006 Hallo Ich habe eine Frage ist es legal Sendungen aus dem Tv von tauschbörsen zu laden? Z.B Mtv Serien oder fussballspiele...:confused:
janlutmeh Geschrieben 24. Mai 2006 Geschrieben 24. Mai 2006 Ich nehme an das es nicht legal ist. Hintergrund dürfte dabei immer noch der Rechteinhaber sein. Ähnlichen Fall gab es diese Woche bei Heise. Argumentatorisch dürfte das in die selbe Richtung gehen. http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/73434&words=RTL
aLeXL Geschrieben 24. Mai 2006 Geschrieben 24. Mai 2006 ich würd sagen, da gibts es momentan noch eine Grauzone
Gast Geschrieben 24. Mai 2006 Geschrieben 24. Mai 2006 ']ich würd sagen' date=' da gibts es momentan noch eine Grauzone[/quote'] Nö... Rechteinhaber ist nach UrhG der Sender. Ansonsten siehe: UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch ... (6) Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. http://bundesrecht.juris.de/urhg/__53.html Also keine Grauzone.
Switch Off Geschrieben 24. Mai 2006 Geschrieben 24. Mai 2006 wenns nich erlaubt wäre, was wäre dann mit video-kassetten oder dvd-recordern?
aLeXL Geschrieben 24. Mai 2006 Geschrieben 24. Mai 2006 und wieso gibt es dann so viele Ausschnitte und Mitschnitte von irgendwelchen TV Sendungen im Internet kostenlos zum Download ? z.B. wenn irgend etwas aussergewöhnliches passiert (In der Talkshow ruft einer: "Ehh du Assi") gibts das als Clip und das kann man sich dann überall legal runterladen.
Gast Geschrieben 24. Mai 2006 Geschrieben 24. Mai 2006 UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch (1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt. gleicher Link wie eben. Absatz 6 grenzt halt die Weitergabe legaler Kopien ein.
Switch Off Geschrieben 24. Mai 2006 Geschrieben 24. Mai 2006 also: ich darf sachen unentgeltlich "runterladen" solange es nicht von einer rechtswidrig erstellten vorlage is. aber da aufnehmen nich rechtswidrig is, geht das. oder wie?
Gast Geschrieben 24. Mai 2006 Geschrieben 24. Mai 2006 Falsch. Du darfst Werke kopieren, die in deinem Zugriffsbereich sind. TV oder Hörfunk aufnehmen, CDs kopieren solange kein Kopierschutz wirksam ist, du darfst die Kopien nur nicht verbreiten.
alpha-centauri Geschrieben 24. Mai 2006 Geschrieben 24. Mai 2006 ist verboten. erlaubt ist z.b. onlinetvrecorder.com - du beauftragst die, damit die für DICH eine private kopie erstellen. du musst natürlich GEMA / GEZ bezahlt haben. tust du das nciht, bist du der böse. aber TV sendungen sind nicht erlaubt. de fakto kräht aber keiner danach. die wollen eh nur die big MP3 oder Movie Schleuderer kaschen.
aLeXL Geschrieben 24. Mai 2006 Geschrieben 24. Mai 2006 und was ist mit den vielen kostenloses fun-clips aus dem fernsehen die kostenlos zum download stehen ?
Klotzkopp Geschrieben 24. Mai 2006 Geschrieben 24. Mai 2006 ']und was ist mit den vielen kostenloses fun-clips aus dem fernsehen die kostenlos zum download stehen ?Kommt auf den konkreten Fall an. Der Rechteinhaber kann natürlich auf sein Recht verzichten, und Inhalte selbst zum Download anbieten. Alles andere ist erst mal rechtswidrig.
Maulwurf_der_Schlaue Geschrieben 24. Mai 2006 Geschrieben 24. Mai 2006 Hallo, ich besitze keinen Videorekorder und auch keinen DVD-Recorder und lade deshalb meine Aufnahmen aus dem Torrent-Netz herunter. Der Trick ist www.onlinetvrecorder.com da kannst du nur die Files entschlüsseln wenn du sie auch "aufgenommen" hast. Du gibts auf der Internet-Seite die Sendungen ein die du haben möchtest und kannst sie später von Mirror oder dem Torrent-Netz runterladen und entschlüsseln. Soweit ich weiß is das legal, denn es macht doch keinen unterschied ob ein jmd. für mich die Sendung aufnimmt oder ob ich das selber tue.
janlutmeh Geschrieben 25. Mai 2006 Geschrieben 25. Mai 2006 Zum Thema Online Videorekorder darf ich auf meinen obigen Popst verweisen. Auch das ist nicht legal. RTL hat bereits mehrfach erfolgreich dagegen geklagt.
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden