geloescht_JesterDay Geschrieben 30. Mai 2006 Teilen Geschrieben 30. Mai 2006 Hallo, hat jemand von euch schon Erfahrung mit einer Unterstützung vom Arbeitgeber bei einem Umzug? Die Sache ist die, ich hatte ein Vorstellungsgespräch für einen Job, der aber am anderen Ende der Republik ist. Ob es klappt ist noch nicht sicher, aber ich hab ein gutes Gefühl dabei. Ich hab auch wegen Unterstüzung beim Umzug gefragt, und da hieß es dann, das sei wohl Verhandlungssache, wenn es dann an die harten Fakten geht (war erstmal zum Kennenlernen). Bei einer anderen Stelle hab ich auch schon gehört, der AG würde einen beim Umzug unterstützen, da er sowas schon öfter gemacht hat (war über eine Vermittlungsfirma). Nun meine Frage: Wie sieht so eine Unterstützung aus bzw. was kann ich da erwarten/verlangen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
darkworld Geschrieben 30. Mai 2006 Teilen Geschrieben 30. Mai 2006 Nunja... das ist wirklich Verhandlungssache... wenn du zuviel verlangst wirkt sich das bestenfalls nur auf dein Gehalt aus, schlimmstenfalls suchen sie sich wen anders (je nach dem wie schwer die Stelle zu besetzen ist und wie gut du dazu passt). Nen Bekannter hat eine seit 3 Jahren unbesetzte Stelle angetreten, die genau zu seinem Profil passte (NICHT in der IT-Branche). Musste dafür sehr kurzfristig von Hannover nach FFM, hat dies auch unter 1 Monat realisiert... Darüber war der AG (großer Konzern) so froh dass er ihm nicht nur bei der Wohnungssuche half, sondern auch alle nachweislich auf den Umzug bezogenen Kosten (Miet-LKW, Fahrtkosten zu besichtigungen etc) mit einer doch recht großzügigen Pauschale übernommen hat. Realistisch, unter normalen Umständen und in unserer Branche wirst du wohl eher erwarten können, dass sie dich bei der Wohnungssuche unterstützen (Kontaktherstellung zu Vermietern in Firmennähe), wenn du ganz viel Glück hast vielleicht ein Übergangsquartier für die Wohnungssuche und/oder ne Fahrt bezahlen. Nicht unüblich ist jedoch auch eine Vorschußlösung: 1. Monat doppeltes Gehalt (zur Finanzierung des Umzugs) wird dann in den folgenden Monaten ratenweise vom jeweiligen Gehalt abgezogen. Musst du schauen was du bekommen kannst, hängt hauptsächlich von der Stelle, deiner Eignung und deinem Verhandlungsgeschick ab. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mr Krabs Geschrieben 31. Mai 2006 Teilen Geschrieben 31. Mai 2006 Genaueres kann ich dir nicht sagen, aber ich habe mich hier in Braunschweig mal mit jemanden Unterhalten, dem der Umzug vom Arbeitsamt bezahlt wurde. Der war auch nicht arbeitslos. Er hat in der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft gearbeitet und ist dann zu einem anderen Amt im Osten gewechselt. Keine Ahnung, ob das ein ausschlaggebener Punkt war. Aber....war auch nur n Smalltalk zwischen Tür und Angel. Denke genaueres wird dir das AA sagen können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mhel Geschrieben 31. Mai 2006 Teilen Geschrieben 31. Mai 2006 Wenn man ALG bekommt zahlt das AA sicher was. Man muss allerdings seinen Hauptwohnsitz ummelden und das ganze wie üblich vor Vertragsabschluss beantragen. Wenn man nicht beim AA gemeldet ist glaub ich (aus meinem Gefühl raus) eher nicht das man was bekommt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 31. Mai 2006 Teilen Geschrieben 31. Mai 2006 Du kannst - falls keine Umzugskosten uebernommen werden - die Umzugskosten auch mit Deiner Einkommenssteuererklaerung fuer das betreffende Kalenderjahr geltend machen. Eine Unterstuetzung vom Arbeitgeber fuer einen Umzug kann, muss aber nicht, erfolgen. Die Art der Unterstuetzung kann von der Bereitstellung einer Liste von Wohnungsunternehmen in der Region, ueber die Bereitstellung eines moeblierten Zimmers fuer die Uebergangszeit bis hin zur kompletten Durchfuehrung des Umzugs gehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 1. Juni 2006 Teilen Geschrieben 1. Juni 2006 Wenn man ALG bekommt zahlt das AA sicher was. Das ist nicht davon abhängig, ob man eine Leistung nach SGB bezieht, sondern, ob man arbeitssuchend gemeldet ist. Dann kann man Mobilitätshilfen beantragen. Und um arbeitssuchend gemeldet zu sein, muss man nicht zwangsläufig arbeitslos sein. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 9. Juni 2006 Autor Teilen Geschrieben 9. Juni 2006 Und um arbeitssuchend gemeldet zu sein, muss man nicht zwangsläufig arbeitslos sein. Wußt ich gar nicht. Aber jetzt ist es wohl eh zu spät Wo kann ich dazu denn was nachlesen? Ein Freund hat damals auch seinen Umzug bezahlt bekommen (vom AG) und für die Wohnungskaution noch ein zinnsloses Darlehen vom AG. Ich hoff nachher was zu erfahren, ob die mich überhaupt wollen. Und dann werd ich sehen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
p490 Geschrieben 9. Juni 2006 Teilen Geschrieben 9. Juni 2006 Wußt ich gar nicht. Aber jetzt ist es wohl eh zu spät Wo kann ich dazu denn was nachlesen? Ein Freund hat damals auch seinen Umzug bezahlt bekommen (vom AG) und für die Wohnungskaution noch ein zinnsloses Darlehen vom AG. Ich hoff nachher was zu erfahren, ob die mich überhaupt wollen. Und dann werd ich sehen... Arbeitssuchend kann man sich ab dem Tag melden an dem man weiß, dass der Arbietsvertrag nicht verlängert wird bzw. gekündigt wurde. Arbeitslos bist Du erst ab dem Tag an dem die Kündigung wirksam wird (je nach Alter, Betriebszugehörigkeit und vertraglicher Regelung unterschiedlich). Um natürlich eine Hilfe von der Agentur für Arbeit zu bekommen muß man natürlich zumindest arbeitssuchend sein, aber ich weiß nicht, ob das ausreicht (oder man faktisch arbeitslos sein muss). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 10. Juni 2006 Teilen Geschrieben 10. Juni 2006 Wo kann ich dazu denn was nachlesen? § 53 SGB III (Mobilitätshilfen) (1) Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können durch Mobilitätshilfen gefördert werden, soweit dies zur Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist. (2) Die Mobilitätshilfen bei Aufnahme einer Beschäftigung umfassen 1. Leistungen für den Lebensunterhalt bis zur ersten Arbeitsentgeltzahlung (Übergangsbeihilfe), 2. Leistungen für Arbeitskleidung und Arbeitsgerät (Ausrüstungsbeihilfe), 3. bei auswärtiger Arbeitsaufnahme die Übernahme der Kosten für a) die Fahrt zum Antritt einer Arbeitsstelle (Reisekostenbeihilfe), tägliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Fahrkostenbeihilfe), c) eine getrennte Haushaltsführung (Trennungskostenbeihilfe), d) einen Umzug (Umzugskostenbeihilfe). (3) Leistungen nach Absatz 2 können an Bezieher von Arbeitslosengeld auch zur Aufnahme einer Beschäftigung im Ausland erbracht werden. (4) Leistungen nach Absatz 2 Nr. 1, 2 und 3 Buchstaben a und d können auch an Ausbildungsuchende erbracht werden, die in ein Ausbildungsverhältnis eintreten, wenn sie bei der Agentur für Arbeit als Bewerber um eine berufliche Ausbildungsstelle gemeldet sind. In § 54 SGB III findest Du dann die weiteren Modalitäten. Arbeitssuchend kann man sich ab dem Tag melden an dem man weiß, dass der Arbietsvertrag nicht verlängert wird bzw. gekündigt wurde. Nicht ganz, man kann sich auch arbeitssuchend melden, wenn man schlicht und ergreifend einen neuen Job sucht. Um natürlich eine Hilfe von der Agentur für Arbeit zu bekommen muß man natürlich zumindest arbeitssuchend sein, aber ich weiß nicht, ob das ausreicht (oder man faktisch arbeitslos sein muss). Es reicht aus, arbeitssuchend zu sein, siehe oben. (1) 1 Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, [...] bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
..: DavErz :.. Geschrieben 10. Juni 2006 Teilen Geschrieben 10. Juni 2006 Hallo, also ich habe meinen Umzug auch vom A-Amt bezahlt bekommen. Es kommt nicht darauf an ob man arbeitslos, arbeitssuchend oder ausbildungssuchend gemeldet ist. Die Hauptsache ist, das man überhaupt gemeldet ist (also das man eine "Kundennummer" hat). Ob, welche bzw. wieviel Unterstützung es gibt, ist dann eine willkürliche Entscheidung vom Berufsberater (mit ein wenig Überzeugungsarbeit bekommt man aber eigendlich immer eine Firma mit allem drum und dran: also Abbau, Fahrt, Aufbau und die Entrümplung von anfallenden Müll). MfG Dave Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
geloescht_JesterDay Geschrieben 13. Juni 2006 Autor Teilen Geschrieben 13. Juni 2006 Es kommt nicht darauf an ob man arbeitslos, arbeitssuchend oder ausbildungssuchend gemeldet ist. Die Hauptsache ist, das man überhaupt gemeldet ist (also das man eine "Kundennummer" hat). Also ich bin weder arbeitslos noch von Arbeitslosigkeit bedroht, wieso sollte ich mich dann beim AA melden bzw. wieso sollten die was von mir wollen? Vielleicht bin ich ja teilweise doch etwas naiv, aber ich war der Meinung, wenn ich einen Job hab, werden mir die Leute dort höchsten dazu gratulieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 13. Juni 2006 Teilen Geschrieben 13. Juni 2006 Also ich bin weder arbeitslos noch von Arbeitslosigkeit bedroht, wieso sollte ich mich dann beim AA melden bzw. wieso sollten die was von mir wollen? Es könnte bspw. sein, dass Du familiär gebunden bist, Dein Partner durch eine Versetzung in eine andere Stadt übersiedeln muss(te) und Du in der gleichen Gegend einen Job suchst. Dann kannst Du Dich arbeitssuchend melden. Das ist nur ein Beispiel. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
p490 Geschrieben 13. Juni 2006 Teilen Geschrieben 13. Juni 2006 Also ich bin weder arbeitslos noch von Arbeitslosigkeit bedroht, wieso sollte ich mich dann beim AA melden bzw. wieso sollten die was von mir wollen? Vielleicht bin ich ja teilweise doch etwas naiv, aber ich war der Meinung, wenn ich einen Job hab, werden mir die Leute dort höchsten dazu gratulieren. Also arbeitssuchend muss man auf alle Fälle sein, aber generell hat man keinen rechtlichen Anspruch auf etwaige Leistungen wie Umzugsgeld etc. Ich hab z.B. folgendes gefunden, leider aber nichts wo die genauen Voraussetzungen stehen. Also "normal arbeitender" Mensch kann man schließlich solche Kosten steuerlich absetzen; ich denke also nicht, dass man in solchen Fällen von der AA einen Zuschuss bekommt. Ein Umzug wird von der Arbeitsagentur bezahlt, wenn der Arbeitslose einen neuen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz gefunden hat. Voraussetzung: Die Pendelzeit von der alten Wohnung zum neuen Job muss länger dauern als zweieinhalb Stunden pro Tag. Allerdings übernimmt die Arbeitsagentur höchstens 4.500 Euro der Umzugskosten. Diese Hilfe erhielten noch vor anderthalb Jahren nur finanziell bedürftige Arbeitslose, die das Geld anschließend auch noch zurückzahlen mussten. Jetzt gibt es den Zuschuss ohne Bedürftigkeitsprüfung und Rückzahlungspflicht. Die Umzugshilfe können auch Jugendliche erhalten, die bei der Agentur als Bewerber um eine Lehrstelle gemeldet sind. Um Arbeitslosen die Aufnahme einer Arbeit zu erleichtern, gibt es noch weitere kleinere Hilfen von der Arbeitsagentur: Den Lebensunterhalt bis zur ersten Gehaltszahlung kann ein zinsloses Darlehen von bis zu 1.000 Euro sichern. Dieses muss in zehn Raten zurückgezahlt werden. Zum ersten Antritt einer entfernten Arbeitsstelle darf die Arbeitsagentur die Reisekosten von bis zu 300 Euro übernehmen; bei Pendlern ist die Übernahme der Fahrtkosten in den ersten sechs Monaten möglich. Ist eine weitere Wohnung erforderlich, so kann es einen Zuschuss für den Mehraufwand der doppelten Haushaltsführung von bis zu 260 Euro pro Monat als Trennungskostenbeihilfe geben. Wer für seinen neuen Job besondere Arbeitskleidung benötigt, kann bis zu 260 Euro von der Agentur erhalten. Für alle diese Sonderhilfen gilt: Der Antrag zur Kostenübernahme bei der Arbeitsagentur muss vor Entstehung dieser Kosten gestellt werden. Also: Vor dem Umzug muss der Antrag formuliert werden – sonst geht man leer aus. Alle Kosten müssen zudem nachgewiesen werden. Und noch eine Hürde: Auf die Leistungen hat man keinen Rechtsanspruch – sie können von der Agentur nur im Rahmen der genehmigten Haushaltsmittel bewilligt werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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