fi-newbie Geschrieben 30. Mai 2006 Teilen Geschrieben 30. Mai 2006 Hallo zusammen, wir hatten heute in der Schule die Diskussion, was einem passiert wenn man das Arbeitszeugnis fälscht. Also einen Satz ändern, hinzufügen oder was weiß ich. Keiner wußte ne Antwort, aber mich würde das mal interesieren. Gibt's da Gefännis oder sowas in der Art (ist ja immerhin Urkundenfälschung)? mfg newbi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 30. Mai 2006 Teilen Geschrieben 30. Mai 2006 § 267 StGB Urkundenfälschung (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat, 2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt, 3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder 4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht. (4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 30. Mai 2006 Teilen Geschrieben 30. Mai 2006 Bimei, es kann dann aber auch vom künftigen Arbeitgeber zu Konsequenzen kommen, wenn die Zeugnisfälschung ursächlich für die Einstellung des Arbeitnehmers war, ich denke hier u.a. auch an § 123 BGB, Anfechtung wegen Täuschung. Interessant auch dieser Fall: http://www.mkvdp.de/aktuell/schadensersatzpflicht-des-arbeitnehmers-bei-erschlichener-einstellung-durch-vorlage-eines-gefaelschten-zeugnisses.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 30. Mai 2006 Teilen Geschrieben 30. Mai 2006 Jupp. :-) Klar, der künftige AG nicht nur wegen dem Tatbestand der Täuschung aus meinem Posting (an)klagen. Wobei die Anfechtung einer Willenserklärung für den Delinquenten noch die harmlosere Konsequenz ist. Der von Dir verlinkte Fall ist auch kein Einzelfall, ich hab so einen Fall schon "live" vor Gericht erlebt. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
1henni Geschrieben 30. Mai 2006 Teilen Geschrieben 30. Mai 2006 urkundenfälschung.PUNKT Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-newbie Geschrieben 31. Mai 2006 Autor Teilen Geschrieben 31. Mai 2006 Hallo zusammen! Erstmal Danke für die Antworten. Aber ich kann mir z.B. nicht vorstellen, dass der zukünftige AG bei dem ursprünglichen AG anruft bzw. sich erkundigt, ob denn dieses Zeugnis auch echt ist. Dann hätten die ja viel zu tun... Oder sehe ich das jetzt falsch? Wann wird denn da Verdacht geschöpft? mfg newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 31. Mai 2006 Teilen Geschrieben 31. Mai 2006 Täusch dich nicht... viele Arbeitgeber kennen sich untereinander. Die Wege, die solche Informationen gehen können sind oft kürzer als erwartet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 31. Mai 2006 Teilen Geschrieben 31. Mai 2006 da stimme ich dem Chief zu. Das ist gängige Praxis und wird öfters genutzt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ingh Geschrieben 1. Juni 2006 Teilen Geschrieben 1. Juni 2006 Aber ich kann mir z.B. nicht vorstellen, dass der zukünftige AG bei dem ursprünglichen AG anruft bzw. sich erkundigt, ob denn dieses Zeugnis auch echt ist. Dann hätten die ja viel zu tun... Oder sehe ich das jetzt falsch? Wann wird denn da Verdacht geschöpft? Selbst wenn das nicht schon auf dem "kurzen Dienstweg" geschehen sollte: Sobald der AG das Gefühl bekommt, dass etwas nicht ganz koscher ist, wird er nach weiteren Hinweisen suchen, die sein Gefühl entweder bestätigen oder aber dem entgegenstehen. Den alten AG anzurufen, selbst wenn er ihn bislang noch nicht kennt, ist dabei eine recht einfache Möglichkeit. (Ganz nebenbei ist es im Ausland oft üblich, frühere Arbeitgeber als Referenz anzugeben; der neue AG spricht dann direkt mit dem früheren. Arbeitszeugnisse wie in Deutschland sind andernorts oft ungewöhnlich bis unbekannt) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MBaeuml Geschrieben 1. Juni 2006 Teilen Geschrieben 1. Juni 2006 Die Wege sind manchmal sehr sehr kurz. Als unserer ehemaliger Azubi (der ein Jahr vor mir, wurde nicht übernommen) einen neuen Arbeitgeber gefunden hatte, rief dieser vor dessen Einstellung erst einmal bei uns an und stellte ein paar Fragen bzgl. seiner Arbeitsweise usw. Da kann ein gefälschtes Zeugniss schon schnell auffallen. Also lieber gar nicht daran denken:hells: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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