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Geschrieben

Hallo,

wollte mal fragen ob evtl. jemand hier die Ausbildungs und Prüfungsverordnung hat.

Brauche die weil da etwas drinstand mit 5 Tage Prüfungsurlaub. Und jetz will mir die Personalabteilung das nich anrechnen. Hoffe jemand von euch hat da etwas.

mfg

Geschrieben

Der Betrieb ist nicht verpflichtet, dir vor der Prüfung Urlaub, oder gar Sonderurlaub zu geben.

Nach §15 BBiG ist er nur verpflichtet, dich am Tag der Prüfung freizustellen.

Geschrieben
ja das habe ich mir gedacht, nur unser Betriebsrat hat mir damals nen Paragraphen für rausgesucht. Nur find ich den jetz nicht mehr.

Dann frag ihn am besten nochmal. Da es dein Betriebsrat gesagt hat ist es wohl eher eine Betriebsvereinbarung oder etwas ähnliches. In einem Gesetz oder der Prüfungsordnung wirst du sowas nicht finden.

MfG

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