nichtlustig Geschrieben 7. Juni 2006 Geschrieben 7. Juni 2006 Hallo, wollte mal fragen ob evtl. jemand hier die Ausbildungs und Prüfungsverordnung hat. Brauche die weil da etwas drinstand mit 5 Tage Prüfungsurlaub. Und jetz will mir die Personalabteilung das nich anrechnen. Hoffe jemand von euch hat da etwas. mfg
Monarch Geschrieben 7. Juni 2006 Geschrieben 7. Juni 2006 Der Betrieb ist nicht verpflichtet, dir vor der Prüfung Urlaub, oder gar Sonderurlaub zu geben. Nach §15 BBiG ist er nur verpflichtet, dich am Tag der Prüfung freizustellen.
nichtlustig Geschrieben 7. Juni 2006 Autor Geschrieben 7. Juni 2006 ja das habe ich mir gedacht, nur unser Betriebsrat hat mir damals nen Paragraphen für rausgesucht. Nur find ich den jetz nicht mehr.
k4fu Geschrieben 7. Juni 2006 Geschrieben 7. Juni 2006 dann hat sich dein betriebsrat getäuscht... auf jedenfall gibts sowas nicht!!! man o man o_O
ITwork Geschrieben 7. Juni 2006 Geschrieben 7. Juni 2006 ja das habe ich mir gedacht, nur unser Betriebsrat hat mir damals nen Paragraphen für rausgesucht. Nur find ich den jetz nicht mehr. Dann frag ihn am besten nochmal. Da es dein Betriebsrat gesagt hat ist es wohl eher eine Betriebsvereinbarung oder etwas ähnliches. In einem Gesetz oder der Prüfungsordnung wirst du sowas nicht finden. MfG
nichtlustig Geschrieben 7. Juni 2006 Autor Geschrieben 7. Juni 2006 Joa werd ich dann wohl nochmal tun, trotzdem ersma danke für die flinken antworten
robotto7831a Geschrieben 7. Juni 2006 Geschrieben 7. Juni 2006 Meint der vielleicht Bildungsurlaub? Frank
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