netslayer Geschrieben 13. Juni 2006 Teilen Geschrieben 13. Juni 2006 Ich hab meine Ausbildung als FISI gemacht. In wie weit bin ich berechtigt an Hochvolt bzw. Niedervoltsystemen zu arbeiten? PC aufschrauben und diverse Teile tauschen (PCI-Karten, CD-ROM etc.) ist klar, aber wie siehts aus mit Netzteillüfter tauschen, neue Kaltgerätestecker auflegen, Sicherungen im Netzteil tauschen etc? Also alles wo ich mit 220V in Berührung komme. Hat da jemand unterlagen zu? Müsste ich nämlich meinem Arbeitgeben vorlegen. Danke! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ybnA Geschrieben 13. Juni 2006 Teilen Geschrieben 13. Juni 2006 darfst Du offiziell nicht an diese Sachen heran. Sprich: 220 V bedarf einer Elektro(-niker)ausbildung. Dafür wäre dann der Beruf des Systemelektronikers da. Soweit ich mich erinnere, gibt es noch das Schlagwort: "Unterwiesene Fachkraft." Aber dies betrifft dann nur ganz definierte Abläufe. Auch muss die Unterweisung immer in regelmässigen aufgefrischt werden. Soviel zu dem, woran ich mich da erinnere. Hoffe, Andere wissen noch mehr. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schatten_Krieger Geschrieben 13. Juni 2006 Teilen Geschrieben 13. Juni 2006 ybnA hat da schon ganz recht... Mal der vollständigkeit halber: Schutzkleinspannung 0-50V Niederspannubg 50-1000V Mittelspannung 10-30000V Hochspannung 30000-180000V Höchstspannung 180000-380000V Mit deiner Ausbildung bist du berechtigt an Geräten und Anlagen im Bereich der Schutzkleinspannung zu Arbeiten (Für Wechsel - und Gleichstromnetze gelten hier andere Grenzen). Alles darüber darf nur von einer Fachkraft oder in besonderen Fällen die von ihr unterwiesesen Laien machen, sollte dieses unter ständiger Aufsicht geschehen. Schriftlich niedergelegt ist dies in den Unfallverhütungsvorschriften, der Berufsgenossenschaft für Elektrotechnik und Feinmechick sowie in der DIN VDE Teil 0100. Solltest du dennoch Arbeiten an Geräten oder Anlagen im Niederspannungsbereich durchführen bist du für mind. 15 Jahre mit deinem vollen privaten Vermögen dafür haftbar, davon abgesehen bist du nicht versichert und Falls anderen Schaden durch von dir bearbeitete Dinge wiederfahren wanderst du in den Knast. Heißt wenn du einen Unfall hast zahlt auch keine Genossenschaft oder Arbeitsunfähigkeitsversicherung, du darfst alles selbt berappen. Mein Tip daher, deinen Chef auf die DIN VDE Teil 0100 hinweisen und diese Arbeiten nicht durchführen! Da ich ausgebildete Fachkraft bin, kann ich mir hierzu ein Urteil erlauben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
.vash Geschrieben 13. Juni 2006 Teilen Geschrieben 13. Juni 2006 nach Deiner Information würde ich damit als Systemintegrator ja nicht mal ein Netzkabel austauschen dürfen ... hä? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schatten_Krieger Geschrieben 13. Juni 2006 Teilen Geschrieben 13. Juni 2006 Das kommt nun drauf an es gibt da kleine aber feine Unterschiede... Es ist nicht das selbe ob du einen Kaltegerätestecker in die dazugehörige Buchse steckst oder du diesen Stecker mit einer Leitung verbindest und ihn dann in die Buchse steckst. Das erste darfst du als Laie, das zweite nicht. Du darfst auch deinen PC öffnen und soviel darin basteln wie du magst, das Netzteil öffnen oder daran herumbasteln darfst du nicht. Du darfst eine Glühlampe in eine Fassung schrauben, anschließen darfst du die Fassung aber nicht. Sicher macht auch so mancher seine Elektro Installation zuhause, wenn aber jemand zu schaden kommt oder das Haus aufgrund einer nicht Fachgerechten Installation abbrennt zahlt keine Versicherung... Hier ist zb so, dass ich als Fachkraft zwar die Installation durchführen darf, aber ein E-Meister diese abnehmen muss. Das einstecken des Kaltegerätesteckers in den PC und somit in die Schukodose stellt ein in Betrieb nehmen eines Gerätes oder Anlagenteiles dar, dieses darfst du, da ja bereits ein anderer die Sicherheit des Gerätes im normalen Betrieb getestet und bestätigt hat sprich das Gerät ist zugelassen. Wenn du nun das Netzteil (wozu du als Laie, denn das bist du rein rechtlich; nicht berechtigt bist) öffnest erlischt diese Zulassung und das Gerät müsste erneut geprüft werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
netslayer Geschrieben 14. Juni 2006 Autor Teilen Geschrieben 14. Juni 2006 @Schatten_Krieger Danke, das hab ich gesucht!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gajUli Geschrieben 14. Juni 2006 Teilen Geschrieben 14. Juni 2006 Ich hab meine Ausbildung als FISI gemacht. Schoen. >In wie weit bin ich berechtigt an Hochvolt bzw. Niedervoltsystemen zu arbeiten? An Hochspannung und Mittelspannung darfst Du als FISI nicht arbeiten. An Niederspannung aber eingeschraenkt schon, wenn Du darin unterwiesen bist. >PC aufschrauben und diverse Teile tauschen (PCI-Karten, CD-ROM etc.) ist klar, aber wie siehts aus mit Netzteillüfter tauschen, neue Kaltgerätestecker auflegen, Sicherungen im Netzteil tauschen etc? Also alles wo ich mit 220V in Berührung komme. Da sieht man auch gleich, warum. Mit 220V solltest Du niemals in Beruehrung kommen. Es sind ausserdem 230V, aber das nur am Rande. Am Innenleben des PCs zu werkeln, gehoert sicher zum Berufsbild eines FiSIs, und darin sollte er ausgebildet sein. Aber das ist eine Gratwanderung. Du scheinst Dir unsicher zu sein, wie weit Du gehen darfst. Sicher hat man Euch beigebracht, dass man nur in spannungsfreien Zustand ein PC-Gehaeuse oeffnen darf. Die Regularien sind aber komplexer. Es koennte jemand auf die Idee kommen, zu dem Zweck den Laborstromkreis abzuschalten. Nun kommt jemand anderer rein und schaltet versehentlich wieder ein. Elektrounfall. Dann wird man feststellen, dass eine der fuenf Sicherheitsregeln (kennst Du die???) missachtet wurden, naemlich "gegen Wiedereinschalten sichern". Weiter: Kondensatoren koennen auch in ausgeschaltetem Zustand Ladung und gefaehrliche Spannung tragen. Besonders in CRT-Monitoren, hier mehrere kV. Dort muss man also zuvor alle in Frage kommenden Bauteile kurzschliessen und erden (auch eine Sicherheitsregel). Und so weiter. Wenn es knallt mit Personenschaden, wird unerbittlich geforscht, bis der Schuldige gefunden ist, und die Gesetze sind so gehalten, dass immer einer verantwortlich ist. Der wird dann haftbar gemacht und oft auch bestraft. Ob das nun der ist, der Dich beauftragt hat, oder Du selbst, das wird man im Einzelfall pruefen muessen. Das war die komplizierte Antwort. Die einfache ist, Du bist definitiv keine "elektrotechnisch unterwiesene Person" und erst recht keine "Elektrofachkraft" im Sinne des Gesetzes, weil Du sonst die Frage gar nicht gestellt haettest. >Hat da jemand unterlagen zu? Müsste ich nämlich meinem Arbeitgeben vorlegen. Berufsgenossenschaft fuer Feinmechanik und Elektrotechnik, BGFE! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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