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Geschrieben

Wann genau endet denn das Ausbildungsverhältnis?

Am Tag der mündlichen Prüfung?

Zu dem Zeitpunkt wenn man das Ergebnis der mündlichen bekommt?

Bekommt man das am gleichen Tag?

Oder mit dem Datum, welches im Ausbildungsvertrag steht? In meinem Fall ist das der 31.8.

Geschrieben

Am Tag der mündlichen Prüfung?

Zu dem Zeitpunkt wenn man das Ergebnis der mündlichen bekommt?

Bekommt man das am gleichen Tag?

3x Ja.

zu letztem:

Die sagen dir ob du Bestanden hast oder nicht.

Das genau Ergebnis gibts per Post paar Wochen später.

Geschrieben

Oder wenn der Prüfer sagt "Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung" was er ab Tag der Prüfung macht oder erst 6 Monate später.

Geschrieben
So schlau war ich auch schon.
Und wo ist dann das Problem? Die mündliche Prüfung ist am Tag der mündlichen Prüfung (klar, oder?) und wenn du die mündliche Prüfung (am Tag der mündlichen Prüfung) bestehst, was dir nach der Prüfung am Tag der mündlichen Prüfung mitgeteilt wird, dann hast du am Tag der mündlichen Prüfung auch die mündliche Prüfung bestanden.

Alles klar? ;)

Geschrieben

nein, solange du die mündl. prüfung bestehst.

Du bekommst von dem Prüfer ein "hasch bestanden" und läufst raus und bist fertig mit deiner Ausbildung

Geschrieben

Laß mich raten,

du hast dich nicht mind. 3 Monate vorher Arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet und du hast bisher noch keine Bewerbungen geschrieben...

Geschrieben
Bisher wurde ich hier ja in der Hoffnung gelassen übernommen zu werden.
Weil man sich für Hoffnung in der Regel wenig kaufen kann sollte man sich in genau solchen Situationen frühzeitig darum bemühen, wie denn die eigene Zukunft gesichert ist. Für den aktuellen Fall natürlich zu spät, aber das lehrt dich hoffentlich beim nächsten Mal zeitig(er) mit der Jobsuche zu beginnen, wenn du nicht schon etwas schriftlich vorliegen hast.
Geschrieben

@ Volker:

BBiG § 21

Beendigung

(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe.

(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

(3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/__21.html

du hast dich nicht mind. 3 Monate vorher Arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet...
Ist bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses nicht nötig. Gesetz hat sicherlich bimei zur Hand.

Weil man sich für Hoffnung in der Regel wenig kaufen kann sollte man sich in genau solchen Situationen frühzeitig darum bemühen, wie denn die eigene Zukunft gesichert ist. Für den aktuellen Fall natürlich zu spät, aber das lehrt dich hoffentlich beim nächsten Mal zeitig(er) mit der Jobsuche zu beginnen, wenn du nicht schon etwas schriftlich vorliegen hast.
Ach, Perdi, meinst du nicht, dass deine arrogante Moralpredigt hier vollkommen fehl am Platze ist?

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