volker81 Geschrieben 13. Juni 2006 Geschrieben 13. Juni 2006 Wann genau endet denn das Ausbildungsverhältnis? Am Tag der mündlichen Prüfung? Zu dem Zeitpunkt wenn man das Ergebnis der mündlichen bekommt? Bekommt man das am gleichen Tag? Oder mit dem Datum, welches im Ausbildungsvertrag steht? In meinem Fall ist das der 31.8. Zitieren
Mr.Brot Geschrieben 13. Juni 2006 Geschrieben 13. Juni 2006 Am Tag der mündlichen Prüfung? Zu dem Zeitpunkt wenn man das Ergebnis der mündlichen bekommt? Bekommt man das am gleichen Tag? 3x Ja. zu letztem: Die sagen dir ob du Bestanden hast oder nicht. Das genau Ergebnis gibts per Post paar Wochen später. Zitieren
volker81 Geschrieben 13. Juni 2006 Autor Geschrieben 13. Juni 2006 Und wann genau endet dann quasi mein Ausbildungsverhältnis? Zitieren
fubuthunder Geschrieben 13. Juni 2006 Geschrieben 13. Juni 2006 Servus Das Ausbildungsverhältnis endet mit bestehen der mündlichen Prüfung. Zitieren
volker81 Geschrieben 13. Juni 2006 Autor Geschrieben 13. Juni 2006 So schlau war ich auch schon. Nur geht es mir darum wann die mündliche Prüfung offiziel bestanden ist. Zitieren
mhel Geschrieben 13. Juni 2006 Geschrieben 13. Juni 2006 Oder wenn der Prüfer sagt "Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung" was er ab Tag der Prüfung macht oder erst 6 Monate später. Zitieren
perdian Geschrieben 13. Juni 2006 Geschrieben 13. Juni 2006 So schlau war ich auch schon.Und wo ist dann das Problem? Die mündliche Prüfung ist am Tag der mündlichen Prüfung (klar, oder?) und wenn du die mündliche Prüfung (am Tag der mündlichen Prüfung) bestehst, was dir nach der Prüfung am Tag der mündlichen Prüfung mitgeteilt wird, dann hast du am Tag der mündlichen Prüfung auch die mündliche Prüfung bestanden. Alles klar? Zitieren
volker81 Geschrieben 13. Juni 2006 Autor Geschrieben 13. Juni 2006 Und was ist nun, wenn in meinem Ausbildungsvertrag als Ende der 31.8.06 steht? Das zählt dann in dem Fall nicht? Zitieren
Kitty82 Geschrieben 13. Juni 2006 Geschrieben 13. Juni 2006 nein, solange du die mündl. prüfung bestehst. Du bekommst von dem Prüfer ein "hasch bestanden" und läufst raus und bist fertig mit deiner Ausbildung Zitieren
volker81 Geschrieben 13. Juni 2006 Autor Geschrieben 13. Juni 2006 Erfreulich Meine mündliche Prüfung ist vorraussichtlich am 28.06.06 und ich habe vor ner halben Stunde erfahren das ich nicht übernommen werde. Zitieren
Mr.Brot Geschrieben 13. Juni 2006 Geschrieben 13. Juni 2006 Laß mich raten, du hast dich nicht mind. 3 Monate vorher Arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet und du hast bisher noch keine Bewerbungen geschrieben... Zitieren
volker81 Geschrieben 13. Juni 2006 Autor Geschrieben 13. Juni 2006 So siehts aus. Bisher wurde ich hier ja in der Hoffnung gelassen übernommen zu werden. Und nun Falle ich ein wenig aus allen Wolken. Zitieren
perdian Geschrieben 13. Juni 2006 Geschrieben 13. Juni 2006 Bisher wurde ich hier ja in der Hoffnung gelassen übernommen zu werden.Weil man sich für Hoffnung in der Regel wenig kaufen kann sollte man sich in genau solchen Situationen frühzeitig darum bemühen, wie denn die eigene Zukunft gesichert ist. Für den aktuellen Fall natürlich zu spät, aber das lehrt dich hoffentlich beim nächsten Mal zeitig(er) mit der Jobsuche zu beginnen, wenn du nicht schon etwas schriftlich vorliegen hast. Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 13. Juni 2006 Geschrieben 13. Juni 2006 @ Volker: BBiG § 21 Beendigung (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe. (2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. (3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/__21.html du hast dich nicht mind. 3 Monate vorher Arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet...Ist bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses nicht nötig. Gesetz hat sicherlich bimei zur Hand. Weil man sich für Hoffnung in der Regel wenig kaufen kann sollte man sich in genau solchen Situationen frühzeitig darum bemühen, wie denn die eigene Zukunft gesichert ist. Für den aktuellen Fall natürlich zu spät, aber das lehrt dich hoffentlich beim nächsten Mal zeitig(er) mit der Jobsuche zu beginnen, wenn du nicht schon etwas schriftlich vorliegen hast.Ach, Perdi, meinst du nicht, dass deine arrogante Moralpredigt hier vollkommen fehl am Platze ist? Zitieren
Mr.Brot Geschrieben 13. Juni 2006 Geschrieben 13. Juni 2006 Ist bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses nicht nötig. Das wußte ich nicht. Die gesetzliche Grundlage will ich auch mal sehen. Zitieren
volker81 Geschrieben 13. Juni 2006 Autor Geschrieben 13. Juni 2006 Thx @ Chief. Mal schaun, vllt findet Bimei ja noch was Zitieren
bimei Geschrieben 13. Juni 2006 Geschrieben 13. Juni 2006 Was, wie, wo? :beagolisc Ok, Klickerklacker ;-) bimei Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.