thaDON Geschrieben 19. Juni 2006 Teilen Geschrieben 19. Juni 2006 Hallo, mal ne Frage, zu der ich bisher keine Antwort finden konnte : Sollte man bei der Präsentation seine abgelehnten Projektanträge in irgendeiner Form erwähnen ? Mein Antrag wurde 2mal abgelehnt Gruß thaDON Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 19. Juni 2006 Teilen Geschrieben 19. Juni 2006 Nein, denn du präsentierst doch dein genehmigtes Projekt. Oder hast du die nicht genehmigten Projekte etwa auch durchgeführt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
thaDON Geschrieben 19. Juni 2006 Autor Teilen Geschrieben 19. Juni 2006 Ok, danke. Dachte dass die vielleicht irgendwie erwähnenswert sind. Aber jetzt wo ich mirs recht überlege, präsentiere ich ja die Projektarbeit und diese fängt nach dem genehmigten Projektantrag an. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 19. Juni 2006 Teilen Geschrieben 19. Juni 2006 Genau so ist es. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fridy Geschrieben 23. August 2006 Teilen Geschrieben 23. August 2006 Dein Projektantrag wurde 2mal abgelehnt? Ich dachte nach dem 2. Mal gilt der Prüfungsteil A, also die betriebliche Projektarbeit, als nicht bestanden? Oder gilt das wieder mal nur in Baden-Württemberg? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Darth_Zeus Geschrieben 23. August 2006 Teilen Geschrieben 23. August 2006 Das kenne ich so nicht, scheint eine BW Eigenheit zu sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 23. August 2006 Teilen Geschrieben 23. August 2006 Dein Projektantrag wurde 2mal abgelehnt? Ich dachte nach dem 2. Mal gilt der Prüfungsteil A, also die betriebliche Projektarbeit, als nicht bestanden? Obacht! Der Antrag wurde zweimal abgelehnt, das hat noch nix mit bestehen oder nicht bestehen zu tun. Und, mal von euerer Annahme ausgehend, nach dem 2. Mal nicht bestanden: Man kann die Prüfung nach BBiG zweimal wiederholen, macht 1 + 2 = insgesammt 3 Mal teilnehmen. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fridy Geschrieben 23. August 2006 Teilen Geschrieben 23. August 2006 Quelle: IHK Stuttgart - Merkblatt Projektantrag: 5. Wird ein erneut eingereichter Antrag vom Prüfungsausschuss nicht genehmigt, gilt die Prüfung im Prüfungsteil A „Betriebliche Projektarbeit“ als nicht bestanden. Ist das wieder mal eine Besonderheit von Baden-Württembert? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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