PandinusXs Geschrieben 18. Juli 2006 Teilen Geschrieben 18. Juli 2006 Hallo. ich bin auf deinen Beitrag gerade drüber gestopert. Meine Erinnerung an die JAV-Seminare sagen mir, dass es auf die Art der Arbeit ankommt. Azubis dürfen nicht produktiv eingesetzt werden... somit dürften das auch Praktikanten nicht. Gerade in Hinbllick darauf, dass du deinen Ausbildungsvertrag unterschrieben hast. Das müsste im BBiG geregelt sein, werde ich nochmal nachschlagen. Auf jeden Fall solltest du dich professionell rechtlich beraten lassen. Ich empfehle dir zu deiner zuständigen gewerkschaft zu gehen, denke das wird Verdi sein. Die kennen sich damit aus, und können dir die besten Tipps geben. Nur so nebenbei, wenn du etwas mündlich zu gesprochen bekommst (bezug auf Ausbildungsvertrag oder Gehalt), hast du da einen Anspruch drauf!! Lg, Pandinusxs Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Carnie Geschrieben 18. Juli 2006 Teilen Geschrieben 18. Juli 2006 Klar hat er Anspruch auf seinen Ausbildungsvertrag.Aber dort steht eine Probezeit drin und innerhalb dieser kann er ohne Gründe kündigen oder halt auch gekündigt werden.Der Vertrag ist also erstmal nicht viel wert. Und der Tip mit der Gewerkschaft...naja grundsätzlich ja eine gute Idee. Aber in nem kleinen Unternehmen hat die nunmal nahezu keine Macht. Weil das was der Chef macht ja rechtens zu sein scheint. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LittleS Geschrieben 20. Juli 2006 Teilen Geschrieben 20. Juli 2006 Azubis dürfen nicht produktiv eingesetzt werden... Hi, das würde mich allerdings sehr wundern, wenn du damit recht haben würdest. s. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Carnie Geschrieben 20. Juli 2006 Teilen Geschrieben 20. Juli 2006 Naja ich kenn die genauen Gesetzestexte nicht aber es ist so das Azubis dazu da sind etwas zu lernen und nicht als vollwertige Arbeitskraft zählen.. Klar macht man also Azubi auch mal produktive Dinge, grade am Ende der Ausbildung.Aber dies darf nicht der Hauptbeweggrund des Unternehmers sein einen Azubi einzustellen. Liegt auch daran das Azubis nicht unbedingt immner für den Kunden da sein können um Support zu leisten (Beruffschule,Klausuren). Standardbeispiel: Man hat Berufsschule und der Chef möchte das man zum Kunden fährt.Richtig im Sinne der Ausbildung wäre es dann zur Schule zu gehen (ja ich weiss viele sehen Berufsschule als Zeitverschwendung an). Kehrseite des ganzen.Man hat seine eventuelle Übernahme im Hinterkopf und entscheidet sich doch für den Kunden. Während der Ausbildung steht das vermitteln von Kenntnissen und Fertigkeiten im Vordergrund und nicht die Produktivität. Es muss jedoch nicht im Widerspriuch stehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Youser Geschrieben 20. Juli 2006 Teilen Geschrieben 20. Juli 2006 Hi, das würde mich allerdings sehr wundern, wenn du damit recht haben würdest. s. mich auch. Aber vllt. gibts ja nen entsprechenden Gesetzestext dazu. Nur dann würden sich die allermeisten Mittelständischen Unternehmen schonmal nicht daran halten. Ausserdem gehört doch der produktive Einsatz, die stückchenweise Übertragung von Verantwortung und derartige Dinge mit zum Lernprozess. Einige Großkonzerne haben ja extra Ausbildungszentren, in denen die Azubis wirklich nicht produktiv arbeiten. Aber dem Mittelstand und Kleinunternehmen ist das ja kaum zuzumuten. Allerdings ist es dem Auszubildenden noch viel weniger zuzumuten, wenn er in seiner Ausbildungszeit ausschließlich produktiv (aufgrund oftmals vorhandenem Vorwissen) eingesetzt wird und damit lediglich eine billige arbeitskraft darstellt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 20. Juli 2006 Teilen Geschrieben 20. Juli 2006 Naja ich kenn die genauen Gesetzestexte nicht aber es ist so das Azubis dazu da sind etwas zu lernen und nicht als vollwertige Arbeitskraft zählen..Achja. Und woher belegst du bitte deine Aussage? § 14 Berufsausbildung (1) Ausbildende haben 1. dafür zu sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann, [...] Wie erlangt man berufliche Handlungsfähigkeit? Durch eigenständiges Arbeiten im Rahmen der Techniken, die einem beigebracht wurden oder dadurch, dass man unproduktiv hinter dem Ausbilder hinterherdackelt und alles unter Aufsicht und Anleitung und mit Händchenhalten durchführt? Dazu auch noch: § 14 Berufsausbildung 2) Auszubildenden dürfen nur Aufgaben übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind. Und wenn der Ausbilder bei einem Dienstleister sagt: "Azubi, du fährst zum Kunden XYZ raus und behebst dessen Probleme!", dann ist das in meinen Augen durchaus eine produktive Aufgabe im Rahmen der Ausbildung. Sichergestellt muss nur sein, dass der Azubi vorher schon für diese Aufgabe fit gemacht wurde. Standardbeispiel: Man hat Berufsschule und der Chef möchte das man zum Kunden fährt.Richtig im Sinne der Ausbildung wäre es dann zur Schule zu gehen (ja ich weiss viele sehen Berufsschule als Zeitverschwendung an). Kehrseite des ganzen.Man hat seine eventuelle Übernahme im Hinterkopf und entscheidet sich doch für den Kunden. Ich glaub, da verwechselst du was. Eben noch hast du davon gesprochen, dass die Arbeiten eines Azubis im Betrieb nicht produktiv sein dürfen, jetzt wirfst du es mit der Berufsschule durcheinander. Das sind zwei Paar Schuhe! Ausbildende haben Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das Gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind. --------- Quelle: BBiG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Carnie Geschrieben 20. Juli 2006 Teilen Geschrieben 20. Juli 2006 Ich glaub du hast mich ziemlich missverstanden. Ich habe nie gesagt das Aufgaben nicht auch produktiv sein dürfen. Das kommt ja so mit sich denn grade dabei lernt man wie du selber sagtest am meisten. Um dein Beispiel nochmal aufzugreifen. Wenn der Ausbilder sagt du fährst zu Kunde XY und behebst die Probleme dann ist das soweit in Ordnung wenn ich aufgrund meiner Kenntnisse dazu in der Lage bin. Wenn es aber nur darum geht das der Kunde zu blöd ist und es sich jedigliche um eine Routineaufgabe handelt so hab ich das Recht dies abzulehnen weil es in keinster Weise meinem Ausbildungsziel dient (ob ich es tue ist ne andere Sache). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Youser Geschrieben 20. Juli 2006 Teilen Geschrieben 20. Juli 2006 Wenn ich dein Chef wär, dann würd ich darauf antworten, dass du beim Kunden das gelernte üben und vertiefen sollst. darüber hinaus sollst du deine Fähigkeiten im Umgang mit schwierigen DAU-Kunden trainieren. Ist das deinem Ausbildungsstand zuträglich ? Dann man los. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 20. Juli 2006 Teilen Geschrieben 20. Juli 2006 Wenn es aber nur darum geht das der Kunde zu blöd ist und es sich jedigliche um eine Routineaufgabe handelt so hab ich das Recht dies abzulehnen weil es in keinster Weise meinem Ausbildungsziel dient (ob ich es tue ist ne andere Sache).Naja... Ich denke mal, dass die meisten Fachinformatiker irgendwo bei Dienstleistern angestellt sind. Wenn ein Kunde mich anfordert und sei das Problem noch so banal, dann will der Geld ausgeben, damit ich seine Probleme löse. Und die Entscheidung, ob ein Kundeneinsatz dem Ausbildungsziel dient oder nicht: auch so einen banalen Einsatz dreh ich dir so hin, dass er dem Ausbildungziel dient. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beelzebub Geschrieben 20. Juli 2006 Teilen Geschrieben 20. Juli 2006 was man wie vor dem gericht ereichen würde ist die eine sache... aber wer macht den nicht mal "blöde" aufgaben in der arbeit? gehört einfach dazu! auch der topfitte netzwerkguru muss mal ein kabel tauschen! vielleicht hast du ja prinzipeill recht carnie aber da mach ich das lieber und hab ein gutes verhältnis zum chef anstatt mich gegen ihn aufzulehnen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Carnie Geschrieben 21. Juli 2006 Teilen Geschrieben 21. Juli 2006 Das ist ja selbstverständlich. Ich würde es ja auch machen. Deshalb auch die Ergänzung in der Klammer. Werd ja schliesslich Dienstleister. Dennoch hätte ich das Recht dazu es abzulehnen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Whatever Geschrieben 21. Juli 2006 Teilen Geschrieben 21. Juli 2006 Ich hab jetzt mal die Seiten 2-4 übersprungen. Aber wenn du wirklich nur ein kurzfristiges Geldproblem hast, warum gehst du dann nicht einfach zu deiner Bank. Leg dem Menschen da die Sache dar (Auto kaputt, Artzrechnung, unbezahltes Praktikum) und bitte um ne befristete aufstockung deines Dispos. Das dürfte kein Problem sein und die Zinsen sind garnicht mal so hoch (20€ dafür das du die nächsten 2 Monate wenigstens ne warme Mahlzeit essen kannst. Klar sind Schulden nicht unbedingt optimal aber wenn man keine anderen Rücklagen hat. Und außerdem ist ja abzusehen das demnächst wieder Geld reinkommt. Vielleicht musst du ihm noch den unterschriebenen Ausbildungsvertrag zeigen aber ich denke nicht das es da Probleme geben dürfte. (Ja, ich weiß wovon ich spreche...ich hab das auch schon gemacht). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fuyouallster Geschrieben 21. Juli 2006 Autor Teilen Geschrieben 21. Juli 2006 Ich persönlich habe generell was gegen Schulden, da es einfach nicht in meinen Kopf passt und ich noch nie Schulden hatte und selbst, wenn es kurzzeitig vertretbar ist sich bei der Bank Geld zu leihen, entfacht es in meinem Bauch die blanke Wut! Ich hatte ja mit meinem Chef gesprochen und wir haben uns auf eine Vergütung geeinigt und schon während dieser Diskussion hatte er angemerkt, dass er erst nächsten Monat zahlen kann, was natürlich schon doof war, da ich ihm erklärt hatte, das ich kein Geld mehr habe und schon Schulden dadurch entstanden sind, dass ich überhaupt komme (mit Auto, Bus oder Bahn). Da ich aber in diesem Moment dachte "naja, besser als garnichts", habe ich das mal so hingenommen mit der Tatsache im Hinterkopf, dass meine Schulden wieder über einen Monat lang wachsen. Mittlerweile haben wir den 21. Juli und ich wurde immer noch nicht nach meinen Bankdaten gefragt, was mich natürlich wieder sehr mies stimmt, da ich schon beinahe davon ausgehen kann, dass ich nicht zeitnah bezahlt werde. Im schlimmsten Fall fällt auch die Bezahlung für den Monat Juli aus und ich versichere euch, dass ich dann sehr sehr sauer sein werde, denn mittlerweile vergeht mir auch der Spaß an diesem Beruf, da ich nicht gewillt bin eine sklavenartige Beschäftigung in Kauf zu nehmen und schon garnicht mit einem Menschen, der so unmenschlich ist, dass es einem schlecht wird. Wenn ich also nun Anfang August dem Chef erzähl', dass ich das Gefühl habe ********t bzw. ausgebeutet zu werden und ich absolut stinkig bin wegen dieser Sachen, werde ich ja wahrscheinlich wegen $Grund in den drei Probemonaten der Ausbildung (wahrscheinlich am Ende des dritten Monats) gefeuert werden (oder wie man das auch nennt), da ich als Azubi dann wohl ein zu großer Stressfaktor bin. Nun ist dabei meine Frage, ob ich mich dann einfach bei anderen Unternehmen als Fachinformatiker Systemintegration oder Anwendungsentwicklung bewerben kann. Ja oder Nein? :-) So wie ich das beim Durchstöbern des Forums mitbekommen habe, habe ich nur eine Chance, wenn ich vom AG "gefeuert" werde, da dann die Entscheidung nicht von mir ausgeht. Ich habe auch schon von einem Aufhebungsvertrag gelesen oder habe ich als AZUBI in den Probemonaten auch die Möglichkeit zu sagen "nein, das ist mir zu doof hier"? Ich wäre für eine Info sehr bedient. Einige mögen sich jetzt über meine Überlegungen wundern, aber da ich nun schon einige Zeit in diesem Unternehmen bin und ich mich auch gut angefreundet habe, kenne ich natürlich schon die eine oder andere "Story", so dass ich langsam wirklich denke, dass ich hier nur Platz gefunden habe, um ausgebeutet zu werden, denn komischerweise kamen direkt mit mir auch große Projekte, die zu 80% Arbeiten eines Anwendungsentwicklers ausmachen und da ich mich hier in der Firma mit etlichen Projekten/Referenzen beworben habe, die zu 100% was mit Anwendungsentwicklung zutun haben, und ich sowieso der einzige bin, der sich schon lange in seiner Freizeit damit auseinandersetzt, liegt die Vermutung sehr nahe. Ich bin nebenbei auch generell der einzige, der sich das Entwickeln von Anwendungen überhaupt angeeignet hat. Es ist also in dieser Firma praktisch niemand vorhanden, der sich den aktuellen Projekten widmen kann, da einfach das KnowHow fehlt, ohne arrogant zu klingen (ich wünschte, dass ich nur einer von vielen wäre!). Ich bin also momentan an einem Punkt, an dem ich zugestehen muss mehr an mir selbst zu arbeiten, da ich selber nicht sicher genug bin meine eigene Persönlichkeit zu vertreten, was dann dazu führt, dass ich mehr oder weniger von irgendwelchen "höheren" "Menschen" abgeseift bzw. untergebuttert werde. Eigentlich weiß ich garnichts...ich weiß nur, dass ich bis jetzt durch 1 1/2 Jahre Praktikum nur schlechte Erfahrungen machen konnte, die sich alle dadurch auszeichnen, dass ich mehr oder weniger ausgebeutet wurde und ich solangsam keine Energie mehr habe, denn Geben ohne was zu bekommen, ist absoluter Mist und es ist absolut unvertretbar, wenn man morgends aufsteht, abends nach Hause kommt und man sich nach einem Monat immer noch nichts als Belohnung kaufen kann und nichtmal der Blick auf's Konto gibt einem das erfolgreiche Gefühl, welches man benötigt, um Tag für Tag mit voller Kraft und vollem Elan aufzustehen. Nein, im Gegenteil! Jeden Tag öffnet man mit Unwohlsein die Tür des Briefkastens, um festzustellen, dass die Bank wieder eine Überweisung, die sonst monatlich getätigt wird, rückgängig gemacht hat, da das Konto nicht genug Guthaben aufweist (dieses Schreiben wiederum kostet auch wieder Geld!). Andere Briefe erzählen mir was von Inkasso-Unternehmen und andere drohende Sachen. Natürlich handelt es sich immer nur um "lächerliche" Kleinbeträge, aber wie das so nunmal ist, sammelt es sich an und jede nicht bezahlte Rechnung bringt Mahngebühren mit sich, die sich dann immer erhöhen, wenn man den entsprechenden Betrag nicht bezahlen kann. Und so geht es Monat für Monat und wenn dann kluge Menschen sagen "ach, komm, die Zeit wirst du durchstehen, du bekommst doch bald dein erstes Lehrgehalt", so denkt man kurz das gleiche und wird optimistisch, jedoch hat man in diesem Moment vergessen, dass die offenen Rechnungen inkl. Mahngebühren immer noch bezahlt werden müssen und da das alles schon ein paar Monate zurückliegt, ist dieser Haufen schon recht groß, so dass die ersten zwei Lehrmonate für die Begleichung der Schulden draufgehen. Jedoch ist damit der eigentliche Schaden nicht beglichen, denn selbst wenn man ein Stück Metall wieder zurückbiegen kann, bleibt immer noch ein Schaden zurück und so ergeht es mir, denn meine Wenigkeit arbeitet nun die ersten 2 Monate als Azubi wirklich dafür, um die Schulden zu begleichen, was in meinen Augen mehr als kontraproduktiv ist und ich verstehe nicht, wie man als Chef derartig falsch handeln kann. Das ganze wird im Nachhinein noch schlimmer, wenn man bedenkt, dass man sich für 5 Monate (3 Monate Praktikum und die 2 Monate als Azubi zum Begleichen der Schulden) absolut verkauft hat. Ich zumindest werde niewieder ein Praktikum machen und ich zweifele momentan an alles. Mfg, fuyouallster. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cazoom Geschrieben 22. Juli 2006 Teilen Geschrieben 22. Juli 2006 Ich habe das ganze hier nur kurz überflogen... Denk auch dass dich da ausbeuten lässt, aber manchmal kann man das nicht ändern, um eine Stelle zu bekommen. Mein Tip: Hast du es schon mal mit Berufsausbildungsbeihilfe versucht? Normalerweise hast du da Anspruch drauf. Sry, falls das Thema schon aufkam, ich es aber überlesen hab. Wünsch dir auf jeden Fall viel Erfolg, dass deine Ausbildung dann ohne weitere Probleme abläuft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
p490 Geschrieben 22. Juli 2006 Teilen Geschrieben 22. Juli 2006 also BAB hat man nur anspruch solange man keine abgeschlossene erstausbildung hat. aber natürlich wäre hier z.b. auch wohngeld denkbar, wenn kein anspruch auf alg 2 besteht. der gedanke blieb hier bisher wirklich aussen vor.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
shannra666 Geschrieben 30. Juli 2006 Teilen Geschrieben 30. Juli 2006 Also kann dazu nur sagen: Wohngeld - nein, da Auszubildende keinen Anspruch seit 01. Januar 2005 haben ALG 2 - nein, da Anspruch auf BAB besteht, sowi ich das herauslese BAB - belaüft sich dann auf max. 375 Euro, wobei ich keinen kenne der soviel bekommt soviel zum Thema Staat [und noch nen kleiner Spass des Staates: Haben einen dem der Anspruch auf BAB verwehrt ist, da seine Eltern zuviel verdienen. Aus diesem Grund bekommt er ALG 2, 370 Euro. Find ich nicht witzig. Passt nur nicht hierher. Deshalb in Klammern. ] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zora Geschrieben 31. Juli 2006 Teilen Geschrieben 31. Juli 2006 Also kann dazu nur sagen: Wohngeld - nein, da Auszubildende keinen Anspruch seit 01. Januar 2005 haben :confused: Ich habe bis ich fertig war mit meiner Ausbildung Wohngeld bekommen. Das war bis Juli diesen Jahres... Wohngeld bekommt man immer, wenn man nicht mehr bei den Eltern wohnt und unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Dabei ist egal, ob man eine Ausbildung macht oder nicht. Wenn die Wohnung zu gross bzw. zu teuer ist, bekommt man eben nur einen kleinen Teil. Andere Bundesländer schreiben vor, wie gross die Wohnung max. sein darf, um überhaupt Wohngeld zu bekommen. Beim Rest (BAB...) kenn ich mich nicht aus. Fuyouallster, ich drücke Dir die Daumen, dass sich bald alles zum besseren wendet. Ich denke auch, dass Du nur gnadenlos ausgenützt wirst und es ist schwer, Dir da einen Tip zu geben. Normalerweise würde der gesunde Menschenverstand sagen "Nix wie weg da".... leider spricht der Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt eine andere Sprache. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Joe Kinley Geschrieben 31. Juli 2006 Teilen Geschrieben 31. Juli 2006 Also ich waer ja sehr gerne bereit dir ein klein wenig in Form einer kleinen Spende unter die Arme zu greifen. Haette aber alleine wenig Sinn. Ich war schonmal in nem irc Channel wo der ganze Channel ein bisschen Knete fuer einen Typen gespendet haben, damit der sich was zu essen kaufen konnte... und ich hoffe zumindest, dass hier ebenfalls ein paar hilfsbereite Leute sind. Muss ja keine Unmenge sein, nur so 5-10 Euro (die sich hier einige leisten koennen). Sogar 2 Euro (wenn von vielen kommend) wuerden ja sogar helfen... Also *mal Aufruf startet* Wie schauts aus Leute, wer wuerde da alles mitmachen =) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
p490 Geschrieben 31. Juli 2006 Teilen Geschrieben 31. Juli 2006 Also kann dazu nur sagen: Wohngeld - nein, da Auszubildende keinen Anspruch seit 01. Januar 2005 haben ALG 2 - nein, da Anspruch auf BAB besteht, sowi ich das herauslese BAB - belaüft sich dann auf max. 375 Euro, wobei ich keinen kenne der soviel bekommt Quark. Wer sagt denn sowas? Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende können unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Wohngeld haben, aber nur dann, wenn sie weder Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben oder hätten, noch als nur vorübergehend abwesend vom Familienhaushalt gelten. Das hat sich auch nach dem 01.01.05 nicht geändert. Wohngeld bekommst nur nicht, wenn Du Anspruch auf BAB oder anderes hast. Es reicht auch ein Anspruch in Höhe von "0" €. Das sind besonders blöde Fälle, wo man fürs eine (BAB) zu reich ist und dann das andere nicht bekommen darf. Schon seltsam, aber meine (damalige) Freundin hatte genau diesen Fall. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HappyAlien Geschrieben 1. August 2006 Teilen Geschrieben 1. August 2006 Also ich waer ja sehr gerne bereit dir ein klein wenig in Form einer kleinen Spende unter die Arme zu greifen. Haette aber alleine wenig Sinn. Ich war schonmal in nem irc Channel wo der ganze Channel ein bisschen Knete fuer einen Typen gespendet haben, damit der sich was zu essen kaufen konnte... und ich hoffe zumindest, dass hier ebenfalls ein paar hilfsbereite Leute sind. Muss ja keine Unmenge sein, nur so 5-10 Euro (die sich hier einige leisten koennen). Sogar 2 Euro (wenn von vielen kommend) wuerden ja sogar helfen... Also *mal Aufruf startet* Wie schauts aus Leute, wer wuerde da alles mitmachen =) wäre definitiv auch bereit wenn fuyouallster nix dagegen hätte! Manche kränkt des auch in ihrer Ehre! @fuyouallster Lass dich bitte nicht ausbeuten, dazu bist du viel zu intelligent! Ich würde nicht behaupten dass es einfach ist eine Ausbildungsstelle zufinden! Aber wenn du ein gutes Zeugnis und sehr gute Praktikumszeugnisse hast dann ist des doch opitmal! Versuch doch zumindest nebenbei was anderes zufinden! Oft werden kurzfristig für den 1.9 noch Azubis gesucht! Ich drück dir ganz ganz fest die Daumen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 1. August 2006 Teilen Geschrieben 1. August 2006 Also kann dazu nur sagen: Wohngeld - nein, da Auszubildende keinen Anspruch seit 01. Januar 2005 haben ALG 2 - nein, da Anspruch auf BAB besteht, sowi ich das herauslese BAB - belaüft sich dann auf max. 375 Euro, wobei ich keinen kenne der soviel bekommt soviel zum Thema Staat [und noch nen kleiner Spass des Staates: Haben einen dem der Anspruch auf BAB verwehrt ist, da seine Eltern zuviel verdienen. Aus diesem Grund bekommt er ALG 2, 370 Euro. Find ich nicht witzig. Passt nur nicht hierher. Deshalb in Klammern. ] wenn ich mich da nicht täusche, hat fuyouallster noch keinen anspruch auf BAB da er sich noch nicht in der Ausbildung befindet. Somit kann er ALG 2 versuchen, da der BAB-Anspruch wenn erst später ensteht ! Gruss puzzly Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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