Thor79 Geschrieben 20. Juni 2006 Teilen Geschrieben 20. Juni 2006 Hallo Leute, ich habe den Prüfungsteil a nicht bestanden! Muss ich noch weiter zur Schule gehen bis ich die Doku und Präsi bestanden habe? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
littleFisi23 Geschrieben 20. Juni 2006 Teilen Geschrieben 20. Juni 2006 Hallo Leute, ich habe den Prüfungsteil a nicht bestanden! Muss ich noch weiter zur Schule gehen bis ich die Doku und Präsi bestanden habe? Habe jmd in der Klasse, der hat den Teil B nicht bestanden und muss definitiv weiterhin zur Schule gehen. Ist aber eher untypisch das jmd den Teil A nicht packt. Darf man fragen woran es gelegen hat? Mit ner vernünftigen doku (die jeder hinbekommen sollte) hat man doch ein gutes polster, selbst wenn der rest eher mäßig ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Camulos Geschrieben 21. Juni 2006 Teilen Geschrieben 21. Juni 2006 Ist aber eher untypisch das jmd den Teil A nicht packt. Darf man fragen woran es gelegen hat? Mit ner vernünftigen doku (die jeder hinbekommen sollte) hat man doch ein gutes polster, selbst wenn der rest eher mäßig ist. das geht schneller als man(n) denkt black out bei fachgespräch und präsi und schon wars das bei doku eine quelle nicht genau genannt --> 6 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TheSlash Geschrieben 21. Juni 2006 Teilen Geschrieben 21. Juni 2006 was soll das heißen, eine quelle nicht genannt?? ich hab am 14. juli mündliche...aber bei meiner doku hab ich glaub ich gar keine quellen angegeben, weil ich mir alles selber aus den fingern gezogen hab... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Camulos Geschrieben 21. Juni 2006 Teilen Geschrieben 21. Juni 2006 was soll das heißen, eine quelle nicht genannt?? ich hab am 14. juli mündliche...aber bei meiner doku hab ich glaub ich gar keine quellen angegeben, weil ich mir alles selber aus den fingern gezogen hab... dann brauchs du auch keine nennen Aber wenn du einen kurzen absatz z.b. von wikipedia oder einem Fachbuch übernimmst und die Quelle nicht angibts (aus welchen Gründen auch immer) kann das das automatisch eine 6 bedeuten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TheSlash Geschrieben 21. Juni 2006 Teilen Geschrieben 21. Juni 2006 Das wäre aber ja auch nur der fall wenn der absatz z.B. 1:1 übernommen wurde...oder eben ne längere passage. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
s1ck Geschrieben 21. Juni 2006 Teilen Geschrieben 21. Juni 2006 Frage: Ich hab mich in bestimmten Quellen erkundigt und mir Wissen angeeignet, hab keine Sätze oder Textstellen aus irgendwelchen Quellen übernommen - somit auch nirgends zitiert - und trotzdem die Quellen, aus dem ich das Wissen habe, im Quellenverzeichnis angegeben? [ _ ] Richtig [ _ ] Falsch Kreuzt mal an. Bin grad durcheinander. :confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Acetylcholin Geschrieben 21. Juni 2006 Teilen Geschrieben 21. Juni 2006 Frage: Ich hab mich in bestimmten Quellen erkundigt und mir Wissen angeeignet, hab keine Sätze oder Textstellen aus irgendwelchen Quellen übernommen - somit auch nirgends zitiert - und trotzdem die Quellen, aus dem ich das Wissen habe, im Quellenverzeichnis angegeben? [ _ ] Richtig [ _ ] Falsch Kreuzt mal an. Bin grad durcheinander. :confused: Quellen anzugeben ist nie verkehrt Und sobald du dich auf eine Quelle in irgendeiner Weise beziehst (das muss kein Zitat sein), solltest (wenn nicht sogar "musst") du die Quelle angeben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
daddycool Geschrieben 21. Juni 2006 Teilen Geschrieben 21. Juni 2006 Habe jmd in der Klasse, der hat den Teil B nicht bestanden und muss definitiv weiterhin zur Schule gehen. Ist aber eher untypisch das jmd den Teil A nicht packt. Darf man fragen woran es gelegen hat? Mit ner vernünftigen doku (die jeder hinbekommen sollte) hat man doch ein gutes polster, selbst wenn der rest eher mäßig ist. Hi, ich meine man muss nicht mehr zur Schule. Ich habe bei der mündlichen Prüfung mein Abschlusszeugnis der Schule bekommen. Ich meine man kann dort hin. Ich muss den Teil B wiederholen. Oder wie sieht ihr dass? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
s1ck Geschrieben 22. Juni 2006 Teilen Geschrieben 22. Juni 2006 Meines Wissens musst du nicht mehr zur Schule, kannst aber wenn du magst. Bitte um Korrektur. :confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
p490 Geschrieben 22. Juni 2006 Teilen Geschrieben 22. Juni 2006 Meines Wissens musst du nicht mehr zur Schule, kannst aber wenn du magst. Bitte um Korrektur. :confused: Schulpflichtig ist man nach "Ablauf" der drei Jahre nicht mehr. Auf Antrag kann man aber weiterhin zur Schule gehen "dürfen". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
RanmaSaoToMe Geschrieben 24. Juni 2006 Teilen Geschrieben 24. Juni 2006 du kannst zur schule weitergehen, wenn du deine betriebliche ausbildung fortsetzt und dadurch bist du automatisch berechtigt, weiterhin eine berufschule zu besuchen.... setzt du deine betriebliche ausbildung nicht fort und möchtest als externer prüfling an der nächsten prüfung teilnehmen, so kannst du afaik nicht an der berufschule teilnehmen.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
p490 Geschrieben 24. Juni 2006 Teilen Geschrieben 24. Juni 2006 du kannst zur schule weitergehen, wenn du deine betriebliche ausbildung fortsetzt und dadurch bist du automatisch berechtigt, weiterhin eine berufschule zu besuchen.... setzt du deine betriebliche ausbildung nicht fort und möchtest als externer prüfling an der nächsten prüfung teilnehmen, so kannst du afaik nicht an der berufschule teilnehmen.... ok, lass es mich anders vormulieren. das ist von bundesland zu bundesland verschieden. meistens gibt es einen sog. "berechtigtenstatus", d.h. man ist eigentlich nicht berufsschulpflichtig (weil 3 jahre bs besucht), aber man scheitert an der prüfung. so ist man berechtigt, die bs weiterhin besuchen zu dürfen. also ab zur ihk und nachfragen bzw. an der bs. die können das sicherlich genau beantworten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Carsten_77 Geschrieben 25. Juni 2006 Teilen Geschrieben 25. Juni 2006 Ich frage mich gerade, wieso jemand, der bei der Abschlußprüfung durchgefallen ist, freiwillig auf den weiteren Besuch der Berufsschule verzichten sollte. Ein Wissensdefizit ist ja wohl definitiv vorhanden und zumindest bei uns war im 3. Lehrjahr die Prüfungsvorbereitung in der BS vorbildlich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
RanmaSaoToMe Geschrieben 26. Juni 2006 Teilen Geschrieben 26. Juni 2006 Ich frage mich gerade, wieso jemand, der bei der Abschlußprüfung durchgefallen ist, freiwillig auf den weiteren Besuch der Berufsschule verzichten sollte. Ein Wissensdefizit ist ja wohl definitiv vorhanden und zumindest bei uns war im 3. Lehrjahr die Prüfungsvorbereitung in der BS vorbildlich. ganz einfach: wer die betriebliche ausbildung nicht fortsetzen möchte, müsste dementsprechend auch die kosten für die berufschule zahlen, falls es überhaupt möglich wäre... und die ist nicht gerade günstig Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
p490 Geschrieben 26. Juni 2006 Teilen Geschrieben 26. Juni 2006 ganz einfach: wer die betriebliche ausbildung nicht fortsetzen möchte, müsste dementsprechend auch die kosten für die berufschule zahlen, falls es überhaupt möglich wäre... und die ist nicht gerade günstig seltsam, hier in sh gibt es keine solchen gebühren für die bs. wie hoch sollen denn die "nicht günstigen" gebühren sein?!? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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