Zylinder Geschrieben 26. Juni 2006 Teilen Geschrieben 26. Juni 2006 Hi, folgendes Problem: Ich habe am 10.07 meine mündliche Prüfung und habe meinen Urlaub entsprechend geplannt, sodass ich nicht mehr in den Betrieb muss. So, unsere Lehrerin teilte uns letzte Woche mit, dass wir nicht mehr Berufsschulpflichtig sind und nicht mehr zu kommen brauchen. Mein Betrieb musste ich über dieses Problem berichten, wegen MitAzubi. Mein Chef meinte, ich muss an den Tagen in die Firma kommen. Was denkt ihr, hab ich irgend eine Chance mich zu drücken? Hat man nicht irgendwie Anrecht auf Unterricht?? oder so Herzlichen Dank, Micha Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nhuya Geschrieben 26. Juni 2006 Teilen Geschrieben 26. Juni 2006 Sag mal, die Frage ist nicht ernst gemeint oder? Wenn Schule ausfällt, EGAL aus welchen Gründen, dann MUSST du zur Arbeit gehen. Deine Firma kann dich nur nicht zum arbeiten zwingen, wenn Schule stattfindet, denn dann hast du ein Recht auf die Schule. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IT-Shrek Geschrieben 27. Juni 2006 Teilen Geschrieben 27. Juni 2006 Hallo, ich glaube du hast die Frage falsch verstanden, Schule fällt nicht aus, er hat dort angeblich nur keine Anwesenheitspflicht mehr. Ich wüsste jedoch nicht, welches Gesetz regelt, dass man vor der AP nicht mehr BS-pflichtig ist, aber da hat Bimei bestimmt was passendes parat. Alles in allem wird es aber darauf hinauslaufen, dass du zur Schule gehen kannst denke ich mal. Shrek Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nhuya Geschrieben 27. Juni 2006 Teilen Geschrieben 27. Juni 2006 Ich dachte es geht darum, weder zur Schule, noch in den Betrieb zu gehen? Klar kann man zur Schule gehen, wenn die stattfindet, auch wenn keine Anwesenheitspflicht ist Aber zuhause hocken zählt eben nicht Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipmunky Geschrieben 27. Juni 2006 Teilen Geschrieben 27. Juni 2006 Wir hatten das bei uns damals auch: Den letzten Block brauchten wir nicht mehr hin, da die Prüfungen durch waren. Aber wenn du nicht in die Schule gehst, dann musst du in den Betrieb gehen. Bei uns hat das ganz gut geklappt, dass wir dann mit dem Chef gesprochen haben und im Betrieb uns auf die mündliche Prüfung vorbereiten konnten. Aber du kannst nicht einfach zu Hause bleiben, entweder Schule oder Betrieb oder du nimmst Urlaub in der Zeit! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zylinder Geschrieben 27. Juni 2006 Autor Teilen Geschrieben 27. Juni 2006 Würde am liebsten in die Schule gehen. Aber unsere Lehrerin hat uns ja vom Unterricht befreit. -> Somit denke ich, dass unsere Lehrer auch nicht mehr in der BS sind. Alles ******e! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MiriM80 Geschrieben 27. Juni 2006 Teilen Geschrieben 27. Juni 2006 ich ziehe die Abschlußprüfung vor und habe somit am 20.11. schriftl. prüfung. das ist der erste Schultag des 2. Turnus im 3. LJ. Ich finde das eigentlich total sinnlos das ich danach noch in die Schule muss. Bis zur mündl. wären das 2 Turni. Schließlich ist die Prüfung vorbei und ich kann das Zeug aus der Schule eh nicht mehr anwenden. Da ich verkürze muss ich den ganzen Stoff sowieso vorarbeiten von daher müssten die Sachen klar sein, die dann noch in den 2 Turni kommen werden. oder seh ich das jetzt verkehrt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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