hugo4711 Geschrieben 27. Juni 2006 Teilen Geschrieben 27. Juni 2006 Hallo ich habe am 18.7 meine mündliche Abschlußprüfung und wollte mir eine Woche vorher freinehmen, da ich noch 7 Urlaubstage übrig habe. Jetzt sagte mir die Geschäftsleitung, dass ich keinen Urlaub mehr bekomme, sondern diesen nur ausbezahlt bekommen kann. Das möchte ich aber eigentlich nicht. Kann man da nichts dagegen machen oder ist das so rechtens? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Stiftikus Geschrieben 28. Juni 2006 Teilen Geschrieben 28. Juni 2006 hi, ich hatte nicht die möglichkeit meinen resturlaub abzubauen. bei mir läufts nun auch so - bekomme den urlaub ausbezahlt. das ist zwar fürn eimer - weil urlaub hät mir mehr gebraucht als die paar euro. aber was solls: besser als ersatzlos weg. greetz stiftikus Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
baba007 Geschrieben 28. Juni 2006 Teilen Geschrieben 28. Juni 2006 Hallo ich habe am 18.7 meine mündliche Abschlußprüfung und wollte mir eine Woche vorher freinehmen, da ich noch 7 Urlaubstage übrig habe. Jetzt sagte mir die Geschäftsleitung, dass ich keinen Urlaub mehr bekomme, sondern diesen nur ausbezahlt bekommen kann. Das möchte ich aber eigentlich nicht. Kann madn da nichts dagegen machen oder ist das so rechtens? rein subjektiv gesehen ist es auch besser so, sowohl für dich als auch für das Unternehmen, den: 1) du willst ja eh lernen und keine party machen 2) die gefahr zum Party machen ist geringer 3) ungeklärte Fragen zur Präsi etc. können schnell beantwortet werden 4) ist es nicht besser zu lernen und dafür Geld zu bekommen 5) vielleicht wirst du übernommen, dann sind 7 tage urlaub, während man normal verdient, vielfaches wert. 6) es ist möglich, dass ein Unternehmen eine Urlaubssperre verhängt. Besonders vor Ereignissen wie der Abschlussprüfung gerne angewandt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
k4fu Geschrieben 28. Juni 2006 Teilen Geschrieben 28. Juni 2006 omg... gerade vor abschlussprüfungen sollte man urlaub geben, damit man zeit zum lernen hat... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SchnittenP Geschrieben 28. Juni 2006 Teilen Geschrieben 28. Juni 2006 naja.. also ob ein AUZBI im Urlaub auf die Prüfung lernt oder Party macht ist jedem sein Bier. Dennoch wäre es ncht schlecht man bekommt vor der Prüfung noch Urlaub, ganz einfach das man sich nochmal in aller Ruhe auf alles vorbereiten kann. I.d.R dürfte es auch kein Problem sein (bei uns auf alle Fälle so), wenn man bei Fragen einfach kurz anruft oder vorbei kommt. DAzu sollte ein guter Betrieb schon in der Lage sein.(klar, bei Zeitmangel oder grossen Projekten gehts natürlich nicht!). Das Argument, das man im Betrieb mehr lernt halte ich für nicht korrekt. Denn meine Erfahrung ist das man alle 10 min wegen was anderem unterbrochen wird. So ist meiner Meinung nach kein sinnvolles Lernen mehr möglich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
p490 Geschrieben 28. Juni 2006 Teilen Geschrieben 28. Juni 2006 Also erstmal muss dein Urlaubsgesuch mit Begründung abgelehnt werden. Begründung wäre: Zuviel zu tun, können keinen weiteren Mitarbeiter entbehren. Begründung, die gar nicht geht: Ist nicht, gibts nicht. Wird ausbezahlt. Bestehe also auf eine ausreichende Begründung "wieso, weshalb, warum". Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Darth_Zeus Geschrieben 28. Juni 2006 Teilen Geschrieben 28. Juni 2006 Lauter Fachleute, ich sehe schon. Fakt ist: Dein Urlaub kann abgelehnt und sogar bereits genehmigter Urlaub zurückgenommen werden. Scheidest du beispielsweise nach der Ausbildung aus, und den Anschein hat es, sonst wäre wohl Ausbezahlen nicht notwendig, und du hast noch eine Dokumentation zu einem von dir durchgeführten Projekt nicht fertig, kann der Urlaub gestrichen werden. Ode rdas Projekt per se ist noch nicht fertig, muss aber bis zu einem bestimmten Termin fertiggestellt sein und ein Nachfolger wäre nicht in de rLage, sich in der Kürze der Zeit einzuarbeiten. Und und und.... Es gibt viel Gründe, abzulehnen. Ob es bei einem ausscheidenden Mitarbeiter, der gedanklich schon weg ist, Sinn macht, ist eine andere Frage. Lernen könntest du definitiv auch im Geschäft, wer will es dir verbieten? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
p490 Geschrieben 28. Juni 2006 Teilen Geschrieben 28. Juni 2006 Lauter Fachleute, ich sehe schon. Fakt ist: Dein Urlaub kann abgelehnt und sogar bereits genehmigter Urlaub zurückgenommen werden. Ahja? Deswegen schreiben wir ja "mit Begründung". Sicherlich gibt es vielfältige Begründungsmöglichkeiten, aber nur die Aussage "gibts nicht, wird ausbezahlt" ist keine zulässige Begründung (weil es KEINE begründung ist). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 28. Juni 2006 Teilen Geschrieben 28. Juni 2006 aber nur die Aussage "gibts nicht, wird ausbezahlt" ist keine zulässige Begründung (weil es KEINE begründung ist). und wo liest du hier im Thread, dass der Arbeitgeber so etwas gesagt hat? Es ist ein Einleitungssatz. Wenn ich zu dir oben genanntes sage, dann mußt auch damit leben können. Wenn du aber fragst warum, dann kann ich dir immer noch sagen, es stehen noch Projekte aus etc. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
p490 Geschrieben 29. Juni 2006 Teilen Geschrieben 29. Juni 2006 und wo liest du hier im Thread, dass der Arbeitgeber so etwas gesagt hat? Es ist ein Einleitungssatz. Wenn ich zu dir oben genanntes sage, dann mußt auch damit leben können. Wenn du aber fragst warum, dann kann ich dir immer noch sagen, es stehen noch Projekte aus etc. Ich gebe gerne zu, dass ich dort nicht nochmal genau nachgelesen habe und dachte, genau dies "ist nicht, gibts nicht" hätte man gesagt. natürlich ist es eine ausreichende begründung, dass die Auftraglage keinen urlaub zuläßt. damit kann man wie schon erwähnt auch dafür sorgen, dass gar Urlaub zurückgenommen werden kann. Allerdings war ich doch recht aufgebracht über Darth_Zeus Ausspruch "Lauter Fachleute, ich sehe schon.", der sich an dieser Stelle hochgradisch ironisch las. Ich bin selbst der Erste, der sogar auf Urlaub verzichtet oder im Urlaub kurzfristig in die Firma kommt (auch wenns die Frauen nicht verstehen können). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ConAirchen Geschrieben 1. Juli 2006 Teilen Geschrieben 1. Juli 2006 eure Ausführungen, dass Urlaub aus bestimmten betrieblichen Gründen abgelehnt werden kann, sind völlig richtig, gelten allerdings (zumindest formal) nicht für Azubis, da diese ausgebildet werden und nicht arbeiten sollen - ein Azubi im Urlaub bedeutet somit (theoretisch) eine Entlastung der Beschäftigten!!! Außerdem hat jeder Arbeitnehmern das Recht seinen Urlaub vor dem Ausscheiden aus dem Unternehmen abzubauen (arbeitsvertraglicher Anspruch!), eine Auszahlung kann nur im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen oder wenn ein Abbau z.b. bei fristloser Kündigung zeitlich nicht mehr möglich ist! Habt ihr denn keinen Betriebsrat an den du dich wenden könntest??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
.vash Geschrieben 2. Juli 2006 Teilen Geschrieben 2. Juli 2006 Ich denke auch, dass man im Betrieb wenn man ohnehin schon da ist gerne noch die eine oder andere Aufgabe aufgebrummt bekommt, so dass man auch nicht wirklich zum lernen kommt. Der Urlaub kann da schon eine Maßnahme des Azubis sein sich davor zu schützen. Falls sich das so im Betrieb verhält, dann würde ich dringend zum (Lern-)Urlaub raten. Andersherum, wenn während der Prüfungstage der Azubi vom Tagesgeschäft freigestellt wird, dann würde ich die Chance ergreifen im Betrieb zu lernen, da (achtung persönliche Einscätzung) ich mich dort besser konzentrieren kann als zu Hause. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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