AzubiNico Geschrieben 28. Juni 2006 Teilen Geschrieben 28. Juni 2006 Hallo zusammen, mal ne ganz andere Frage: ist es gesetzlich geregelt, ob man am Tag der mündlichen Prüfung frei hat, auch wenn die eigentliche Prüfung ja nur ne halbe Stunde geht? In der Einladung zur schriftlichen Prüfung stand das ja explizit drin, aber jetzt kann ich darüber nix finden... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 28. Juni 2006 Teilen Geschrieben 28. Juni 2006 § 15 Freistellung Ausbildende haben Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das Gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind. http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/__15.html Streng ausgelegt müsstest du nach der Prüfung in den Betrieb, weiterarbeiten. Allerdings ist nach dem Bestehen der mündlichen Prüfung und der Verkündung des Ergebnisses durch den PA dein Ausbildungsvertrag beendet (§ 21 Satz 2 BBiG). Solltest du z.B. am Prüfungstag ab 12.00 Uhr mittags arbeiten, ist ein neuer unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen (§ 24 BBIG, nicht zu vernachlässigen § 612 Satz 2 BGB). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
k4fu Geschrieben 29. Juni 2006 Teilen Geschrieben 29. Juni 2006 http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/__15.html Streng ausgelegt müsstest du nach der Prüfung in den Betrieb, weiterarbeiten. Allerdings ist nach dem Bestehen der mündlichen Prüfung und der Verkündung des Ergebnisses durch den PA dein Ausbildungsvertrag beendet (§ 21 Satz 2 BBiG). Solltest du z.B. am Prüfungstag ab 12.00 Uhr mittags arbeiten, ist ein neuer unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen (§ 24 BBIG, nicht zu vernachlässigen § 612 Satz 2 BGB). dem ist nichts hinzuzufügen ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AzubiNico Geschrieben 29. Juni 2006 Autor Teilen Geschrieben 29. Juni 2006 Das ist wohl auch so, wenn ich von der Firma übernommen werde, oder? Am einen Tag endet meine Ausbildung und erst am andern beginnt mein Arbeitsverhältnis. Stimmt doch, oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zora Geschrieben 29. Juni 2006 Teilen Geschrieben 29. Juni 2006 http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/__15.html Streng ausgelegt müsstest du nach der Prüfung in den Betrieb, weiterarbeiten. Allerdings ist nach dem Bestehen der mündlichen Prüfung und der Verkündung des Ergebnisses durch den PA dein Ausbildungsvertrag beendet (§ 21 Satz 2 BBiG). Solltest du z.B. am Prüfungstag ab 12.00 Uhr mittags arbeiten, ist ein neuer unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen (§ 24 BBIG, nicht zu vernachlässigen § 612 Satz 2 BGB). Na toll.... meine mündliche Prüfung ist um 16 Uhr! Den letzten Tag als Azubi bis fast zur letzten Minute arbeiten... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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