Guenny0815 Geschrieben 3. Juli 2006 Geschrieben 3. Juli 2006 Guten Abend, muss demnächst auf mehrere Tagesdienstreisen. Hab mich im Netz informieren wollen. Find nichts genaues. Ab welcher Abwesenheit steht mir was zu? Hat jemand schon erfahrung? :confused: MfG Zitieren
IJK Geschrieben 3. Juli 2006 Geschrieben 3. Juli 2006 ??? a) sollte eigentlich die Dienstreiseordnung deiner Firma (er)klären falls du deine Steuererklärung meinst - abhängig von Entfernung und Dauer, reich wirst du nicht. LiGrü Michael (Dauer-Reisender) Zitieren
Nhuya Geschrieben 3. Juli 2006 Geschrieben 3. Juli 2006 Seh ich genauso wie mein Vorredner. Jede Firma hat darüber tabellarische Auflistungen, was du wann und wo bekommst. Einfach nachfragen, kostet ja nix Als ich nach Amerika musste, habe ich einfach meine Kollegen gefragt Zitieren
gertscha Geschrieben 3. Juli 2006 Geschrieben 3. Juli 2006 Erstein mal stehen Dir natürlich alle Reisekosten zu (Bahn, Flugzeug, Hotel, Mietwagen), falls die Anreise im eigenen PKW erfolgt sollte die Kostenerstattung vorher mit dem Arbeitgeber geregelt worden sein. Üblich ist eine Kostenerstattung von 22-25 Cent pro Kilometer, die auch in diesem Umfang ungefähr steuerlich absetzbar ist. Des Weiteren kannst Du einen Verpflegungsmehraufwand von bis zu 4 Euro pro Tag steuerlich geltend machen (bitte mal mit einem Steuerfachmann oder mit dem Lohnbüro abklären, ich kann und darf hier keine verbindlichen Aussagen treffen, sondern nur berichten wie es bei mir war). Falls im Arbeits- oder Tarifvertrag keine weiteren Regelungen getroffen wurden (Auslöse, Tagesgeld, Spesen etc.) steht Dir dann auch nichts weiteres zu. Zitieren
ITwork Geschrieben 4. Juli 2006 Geschrieben 4. Juli 2006 Hi du suchst warscheinlich eine Übersicht wie in folgendem Link: Spesen Übersicht Allerdings ist es wohl so das entweder diese Spesen gezahlt werden oder du am Ende des Jahres über die Steuererklärung Geld zurückbekommen kannst. Hängt von der Firma ab. Es kann (z.B. durch einen Tarifvertrag) in deiner Firma aber auch bessere Konditionen geben, einfach direkt nachfragen. MfG PS/Nachtrag: Die Übernachtungskosten werden in der Regel direkt von der Firma oder dem Kunden per Kostenübernahme übernommen. Teilweise auch möglich das du die Kosten erstmal auslegen mußt (wenn die Firma z.B. die Kostenübernahme ans Hotel vergessen hat... ) und dann hinterher per Reisekostenabrechnung wiederbekommst. Zitieren
allesweg Geschrieben 4. Juli 2006 Geschrieben 4. Juli 2006 Einer Seite ohne Impressum (Kontakt ist kein Impressum) glaube ich erst einmal nicht - zumal die verlinkte Quelle nicht mehr existiert. Die offiziellen Angaben zur steuerlichen Verwertbarkeit einer Dienstreise findet man beim Bundesministerium der Finanzen. Zitieren
ITwork Geschrieben 4. Juli 2006 Geschrieben 4. Juli 2006 Einer Seite ohne Impressum (Kontakt ist kein Impressum) glaube ich erst einmal nicht - zumal die verlinkte Quelle nicht mehr existiert. Ob nun Kontakt oder Impressum ist nun wirklich völlig egal wenn man dadurch an die Informationen kommt die man haben möchte (Person, Anschrift, etc.)... Das ein Link mal nicht mehr geht kann vorkommen wenn auf externe Quellen verwiesen wird. Die offiziellen Angaben zur steuerlichen Verwertbarkeit einer Dienstreise findet man beim Bundesministerium der Finanzen. Und die Werte stimmen mit denen auf der Seite überein. Das es andere Quellen gibt wie deine ist auch klar. MfG Zitieren
Boah_Ey Geschrieben 5. Juli 2006 Geschrieben 5. Juli 2006 Wie rechnet eure Firma denn ab? Nach EStG bekommst du 30cent pro Kilometer mit dem eigenen PKW du kannst auch mal wieder bei Wikipedia lesen http://de.wikipedia.org/wiki/Reisekosten http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p3.html §3 Abs. 13 bzw. 16 Zitieren
p490 Geschrieben 11. Juli 2006 Geschrieben 11. Juli 2006 Wir bekommen die gesetzlichen Sätze. Demnach ist also ein manuelles Nachhalten nicht notwendig. Der Differenzbetrag könnte ja ansonsten bei der Steuer angegeben werden. Zitieren
Guenny0815 Geschrieben 30. Dezember 2006 Autor Geschrieben 30. Dezember 2006 Meine Firma zahlt den Verpflegungsmehraufwand für Dienstreisen nicht aus. Sonder bestätigt mir das nur in einem Formular für die Steuererklärung. Hat von euch jemand ne Ahnung ob ich damit ne Chance in der Steuererklärung meiner Eltern hab? Ich bin der Meinung das die Eltern, solang die Kinder noch keine Steuern zahlen, diese mit in der eigenen Steuerklärung angeben dürfen. Wer weiß darüber mehr? Zitieren
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