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Nach der mündlichen weiterabeiten obwohl keine Übernahme


ahbab

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Hallo,

ich werde grad nicht wirklich schlau...

seit Mittwoch bin ich kein Azubi mehr (hatte am Mittwoch mündliche), davon konnte ich endlich das Geschäft überzeugen. Mein Geschäft dachte wohl, das meine Ausbildung bis Ende August geht, weil dieses Datum auf dem Vertrag stand.

Nun ja, aber ich werde noch bis zum 14. diesen Monats hier arbeiten, aber die wollen mich auf Basis von meinem Ausbildungsgehalt bezahlen...

Ist es rechtens, dass sich mich immer noch als ein Azubi bezahlen, obwohl ich schon ausgelernt bin.

Weis nicht was ich machen soll, habe mein Arbeitszeugniss habe ... und ich jetzt nicht wirklich eine diskussion entfachen möchte...

Was rät Ihr mir, wie ich am besten vorgehen soll?

Das Problem ist nämlich, das ich im Oktober studieren möchte und eigentlich jede Euro brauche, das ich bis dahin verdienen kann.

MfG

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Seit Donnerstag hast Du einen Arbeitsvertrag auf gesetzlicher Grundlage mit Anspruch auf ein volles Gehalt.
Naja... der Gesetzgeber spricht von "übliche® Vergütung" (BGB § 612 Abs. 2)

Siehe auch diesen Thread, wo alle relevanten Gesetzesstellen genannt sind: http://forum.fachinformatiker.de/ihk-pruefung-allgemein/92975-pruefung.html

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Ist aber ein dehnbarer Begriff. Es ist natürlich auch möglich, dass Dein AG Dirch zum gleichen Gehalt weiterbeschäftigen will. Was ich nicht verstehe ist, dass er das dann nicht klar ausdrückt, da die Lage mit "angemessen" ja eigentlich klar ist (dass Du zumindest besser entlohnt werden solltest).

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es ist ja verständlich dass er mich möglichst günstig beschäftigen will, vor allem, wenn er weis, das er mich nicht halten kann/muss, weil ich definitiv gehe.

es ging mir eigentlich nur darum zu wissen, das er verpflichtet ist, mein gehalt zu erhöhen, auch wenn es sich nur um 9 tage handelt.

was mich im moment noch brennender interessiert ist die frage, was mit meinen übrigen urlaubstagen ist, die ich zwar noch während meiner ausbildung gesammelt haben die ich noch nicht benutzt hattte. es wären immerhin 13 urlaubstage, die ich noch auf meinem konto habe...

wenn ich diese tage nach abschluss meiner ausbildung "verbrauche", müssen die noch auf basis meiner ausbildungvergütung bezahlt werden (sind ja noch urlaubstage aus der ausbildung) oder müssen sie nach dem gehalt bezahlt werden die ich jetzt bekommen sollte?

die ganze sache wird mir langsam ziemlich wir ...

*****LORD HELP ME PLEASE*****

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hmmm, es ist die anzahl der urlaubstage die ich noch übrig habe...

aber die sind eigentlich schon aus diesem jahr weil ich 28 tage urlaub/jahr habe und da wir im juli sind... (28 / 12 * 6 {rechne mal bis zum juni} = 14 tage urlaub dieses jahr...)

also kurze antwort: die 13 tage sind aus diesem jahr :-)

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die stammen ja aus dem Zeitraum, zu dem Du Azubi warst. Also wirst Du die wohl zum Azubigehalt ausgezahlt bekommen ;)

Der AG braucht Dich übrigens nicht weiter zu beschäftigen. Wenn er nicht will bist Du sofort ! raus ... weil Dein Ausbildungsverhältnis durch Ergebnis beendet wurde. Also vorsichtig pokern ...

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Der AG braucht Dich übrigens nicht weiter zu beschäftigen. Wenn er nicht will bist Du sofort ! raus ... weil Dein Ausbildungsverhältnis durch Ergebnis beendet wurde. Also vorsichtig pokern ...

Falls Du es überlesen haben solltest, ahbab's letzter "Azubi-Tag" war am 5.Juli ... :rolleyes:

bimei

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Hach, es könnte doch so einfach sein.

Wenn Du nicht weiter beschäftigt bleiben willst, hättest Du doch vereinbaren können, dass Du zum alten Lohn beschäftigt bleibst und im Gegenzug Deinen Urlaub sofort antreten kannst und dir nicht ausbezahlt wird. Generell hast Du natürlich nur entgeltlichen Anspruch aus dem Urlaub in Höhe Deines Azubigehaltes. Er stammt nunmal aus dieser Zeit.

Genau wie hier mehrfach gesagt wurde: Du musst jetzt angemessen vergütet werden. Was aber angemessen ist, ist nicht genau definiert. Bei "Streit" darum, würde nur der Gang vor Gericht helfen. Gleichermaßen gilt Nachweispflicht für Arbeitsverträge.

Genau hier kannst Du dem AG die Pistole auf die Brust setzen. Du bist weiter beschäftigt worden, das Ausbildungsverhältnis war beendet. Nach Rechtsprechung des AG Frankfurt aus dem Jahre 2005 (15 Ca 6952/04) ist unter solchen Voraussetzungen möglich, dass ohne "Rauswurf" und mit einer stillschweigenden Weiterbeschäftigung von wenigen Tagen die Voraussetzungen für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gegeben sind. Der AG muss Dich also weiter beschäftigen, ob er will oder nicht.

Ich frage mich nur immer, wieso man die Fragen nicht vor Ausbildungsende klärt....

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... darauf pokern willst, bist Du nun durch die stillschweigende Weiterbeschäftigung in die unbefristete Stelle übergegangen.

Normalerweise reicht es schon, wenn man Dich einstempeln liesse, nachdem Du Deine Prüfung bestanden hättest.

Somit muss Dir das übliche Gehalt auch gezahlt werden - von dem Tage an, an dem die Prüfung bestanden wurde.

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