fi-newbie Geschrieben 9. Juli 2006 Teilen Geschrieben 9. Juli 2006 Hallo zusammen, hätte diesbezüglich ein paar Fragen: 1) Ich hab gehört, dass man auch ohne Zustimmung des Betriebes die Ausbildungszeit verkürzen kann, wenn man in der BS fast ausschließlich sehr gute Noten hat. Anscheinend kann man einen Antrag bei der IHK stellen, und die entscheiden dann, ob man vorzeitig zur Prüfung zugelassen wird oder nicht. Egal ob der Ausbildungsbetrieb zustimmt. Stimmt das? 2) Wenn man verkürzt, dann hat man doch auch einen anderen Zwischenprüfungstermin, oder? Wenn ja, wäre der dann jetzt Anfang des zweiten Lehrjahres? 3) Und was kann einem Azubi passieren, wenn dieser ohne ZUstimmung des Betreibes die Ausbildung verkürzt? Ich habe etwas Bedenken, dass ich dann vielleicht entlassen werden, wenn mein Chef sauer auf mich ist... Wäre das rechtens? Er müsste mir ja nur ne Abmahnung erteilen (mit ausgedachtem Grund), und dann kann man doch gekündigt werden, oder? 4) Kann men eventuell auch ein ganzes Jahr verküren (im Nachhinein)? Hab als Vorbildung Abitur und der BS nen sehr guten 1er-Schnitt. Freue mich auf Antworten. mfg newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 9. Juli 2006 Teilen Geschrieben 9. Juli 2006 Ich hab gehört, dass man auch ohne Zustimmung des Betriebes die Ausbildungszeit verkürzen kann, wenn man in der BS fast ausschließlich sehr gute Noten hat.Wo hast du das denn gehört? Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit (1) Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit richten (Teilzeitberufsausbildung). Quelle Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-newbie Geschrieben 10. Juli 2006 Autor Teilen Geschrieben 10. Juli 2006 Hallo, das hab ich im Internet gelesen, ich weiß nur leider die url nicht mehr. Was kann denn ein Azubi machen, wenn der Betrieb ihn ohne Begründung nicht verkürzen lässt, obwohl der Azubi sowohl im Betrieb als auch in der BS sehr gute Leistungen zeigt? Hat dieser Azubi das dann nicht auch verdient? mfg newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 10. Juli 2006 Teilen Geschrieben 10. Juli 2006 Der Auszubildende hat einen gültigen Vertrag abgeschlossen, den er unter der oben genannten Bedinung ändern lassen kann. Was sagt denn dein Ausbildungsbetrieb, warum sie dich nicht verkürzen lassen wollen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
p490 Geschrieben 10. Juli 2006 Teilen Geschrieben 10. Juli 2006 Also letztendlich entscheidet die IHK, nicht Dein Betrieb. Der Betrieb muss aber eine Stellungnahme zur geplanten Verkürzung schreiben, egal ob sie den Antrag befürworten oder ablehnen. Beachte nur folgendes: Dein Chef kennt sicherlich Leute, die Leute kennen etc. Ich weiß nicht, ob eine Verkürzung nur zu Deinem Vorteil wäre oder man sich damit nicht auch einiges verbauen kann. Die Leute, welche die Ausbildung verkürzen haben keinen anderen ZP Termin als solche, die ihre Ausbilgung regulär durchlaufen. Die ZP muss ein Jahr vor dem Ausbildungsende abgelegt werden (also mind. 1 Jahr) meine ich. Wenn Du also Deine Ausbildung um 1/2 Jahr verkürzt passt des doch Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 10. Juli 2006 Teilen Geschrieben 10. Juli 2006 Falsch. Der Betrieb muss es beantragen. (siehe Gesetzestext von Chief) Die Zwischenprüfung muss irgendwann absolviert worden sein. (siehe §43(1)2 BBiG) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jaraz Geschrieben 10. Juli 2006 Teilen Geschrieben 10. Juli 2006 Also letztendlich entscheidet die IHK, nicht Dein Betrieb. Ja, die IHK entscheidet letztendlich, nur ohne Zustimmung des Betriebs kommt es erst gar nicht zu einer Entscheidung, da wie der Chief schon zitiert hat, beide (Auszubildenden und Ausbildenden) den Antrag stellen müssen. Gruß Jaraz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
p490 Geschrieben 10. Juli 2006 Teilen Geschrieben 10. Juli 2006 hmmmm irgendwo hatte ich mal was von "1 Jahr" gelesen, das zwischen ZP und AP liegen muss, aber damit liege ich offensichtlich falsch. Also der AG muss Stellung nehmen. Den Antrag auf Verkürzung stellt aber nicht zwingend der Betrieb. Ich zitiere von den Seiten der IHK Frankfurt: "Die Ausbildung kann durch vertragliche Vereinbarung abgekürzt werden oder ist auf Antrag eines Vertragspartners durch die IHK abzukürzen, wenn zu erwarten ist, daß der Auszubildende das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht.". Da steht "eines Vertragspartners"; also Azubi oder AG! Wie das allerdings mit der Anmeldung zur AP ist, weiß ich nicht. Ich meine, dass man nur angemeldet werden kann, wenn das Ausbildungsende in einem bestimmten Zeitraum liegt. Damit wäre eine Änderung des Ausbildungsvertrages notwendig, aber da muss der AG zustimmen. Wie dem auch sei. Man KANN die AP vorziehen, auch gegen den Willen des AG, aber ob man sich damit einen Gefallen tut muss jeder für sich selbst beantworten. Auch die AG kennen z.B. die Leute des Prüfungsausschusses oder andere potentielle AG bei denen man sich nach der Ausbildung bewerben will, da man in solchen Fällen wohl nicht damit rechnen kann übernommen zu werden.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Rinnsal Geschrieben 11. Juli 2006 Teilen Geschrieben 11. Juli 2006 des vertragspartners zwischen ihk/ausbildungsbetrieb schätze ich mal. du hast mit der IHK ja keinen direkten vertrag abgeschlossen als azubi, bist also kein vertragspartner. außerdem, wenn im gesetzestext steht: "(1) Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen," dann ist das wohl der weg der gegangen werden muss. Falls jemand was anderes behauptet, so zeige er mir die entsprechende passage im gesetzestext. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
p490 Geschrieben 11. Juli 2006 Teilen Geschrieben 11. Juli 2006 außerdem, wenn im gesetzestext steht: "(1) Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen," dann ist das wohl der weg der gegangen werden muss. Falls jemand was anderes behauptet, so zeige er mir die entsprechende passage im gesetzestext. Ja, und das steht da seit dem 01.04.05 (Novellierung des BBiG). Vorher konnte die Ausbildungszeit auch nur durch den Antrag eines Vertragspartners (Ausbildungsvertrag) verkürzt werden. Es steht im Netz noch vielfach anders und ich habe wohl auch noch ein Antragsformular von der IHK zugesendet bekommen, dass älter war und dies nicht berücksichtigte. Fazit: Ausbildungsbetrieb muss die Verkürzung seit dem 01.04.05 unterstützen, ansonsten keine Chance. Hinweis: Quelle http://www.dgb-jugend.de/mediabig/5594A.pdf 2. Die Reform des Berufsbildungsgesetzes: Was hat sich geändert? [...] § 8 BBiG: Verkürzung/Verlängerung der Ausbildung Bisher konnte auf Antrag des Auszubildenden die Ausbildungszeit verkürzt werden. Durch die Neuregelung des Berufsbildungsgesetzes ist jetzt ein gemeinsamer Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden erforderlich, wenn die Ausbildungszeit verkürzt werden soll. Die rechtliche Position des Auszubildenden verschlechtert sich somit. [...] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fi-newbie Geschrieben 12. Juli 2006 Autor Teilen Geschrieben 12. Juli 2006 Hallo zusammen, Erstmal Danke für die Antworten. Jetzt darf ich auf einmal doch verkürzen, keine Ahnung warum. Dazu hätte ich noch ein paar Fragen: 1) Kommt es oft vor dass man nicht übernommen wird, nur weil man die Ausbildung verkürzt? Man würde früher mehr Geld verdienen, das ist der Grund (bei mir). 2) Ich hatte eh nicht vor zu bleiben, aber jetzt wird dann im Zeugnis sicher stehen, dass man mich nicht übernehmen wollte (was ja nur an der Verkürzung liegt). Ich denke mal dass es besser ist, wenn drin steht dass man selber gegangen ist, oder? 3) Oder sollte ich dann gleich um ein ganzes Jahr verkürze? Ich hätte jetzt nämlich ein sehr große Lücke bis zum Studienbeginn. 4) Oder sollte ich die freie Zeit sinnvoll nutzen, z.b. um mich um nen Job zu bewerben? Würde ich den bekommen, wäre das mit dem Studium für mich erledigt (hab nicht wirklich Lust darauf)... 5) Gibt es viele Unis / FHs, bei denen man im Sommersemester anfange kann? Hab schon welche gefunden, aber wenn man die dann direkt anschreibt, heißt es man könne grundsätzlich nur im Winter anfangen... Wo finde ich solche Unis? Hab gegoogel,t hatte leider nicht wirklich Erfolg. 6) Ab wann kann ich mich bewerben, wenn ich weiß, dass die Ausbildung voraussichtlich Ende Januar endet? Ich denke mal so ab November, oder noch früher? 7) Und wie könnte ich die Zeit bis zum eventuellen Studienanfang sinnvoll überbrücken? Praktika, eventuell im Ausland? Oder was ganz anderes? Freue mich auf Antworten. mfg newbie Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
p490 Geschrieben 13. Juli 2006 Teilen Geschrieben 13. Juli 2006 es gibt übrigens auch eine boardsuche, es gibt einige die diese fragen schon gestellt haben... 1) Kommt es oft vor dass man nicht übernommen wird, nur weil man die Ausbildung verkürzt? Man würde früher mehr Geld verdienen, das ist der Grund (bei mir). Kommt aus die Firma an. Die eine ja, die andere nein. Das läßt sich nicht pauschalieren. Aber wenn man jetzt der Verkürzung zugestimmt hat, ist das doch ein gutes Zeichen. Wieso sollte man das machen, wenn man Dich nicht übernehmen will? 2) Ich hatte eh nicht vor zu bleiben, aber jetzt wird dann im Zeugnis sicher stehen, dass man mich nicht übernehmen wollte (was ja nur an der Verkürzung liegt). Ich denke mal dass es besser ist, wenn drin steht dass man selber gegangen ist, oder? Im Arbeitszeugnis darf nichts negatives stehen. Also ein "wollten wir nicht übernehmen" ist nicht. Meistens wirds "verklausuliert"; also "aus betriebswirtschaftlichen Gründen konnten wir Herrn XYZ nicht weiter beschäftigen". Ein "Herr XYZ wollte keine weitere Beschäftigung" klingt für mich dreimal schlimmer ^^ 3) Oder sollte ich dann gleich um ein ganzes Jahr verkürze? Ich hätte jetzt nämlich ein sehr große Lücke bis zum Studienbeginn. Oha, erstmal reicht Dir Deine Firma den kleinen Finger und Du willst gleich die ganze Hand? Ich glaube kaum, dass Chefe davon jetzt begeistert wäre, abgesehen davon ist eine Verkürzung um ein ganzes Jahr wohl nur VOR Beginn der Ausbildung möglich. Ob man dies noch während der Ausbildung kann, weiß ich nicht. 4) Oder sollte ich die freie Zeit sinnvoll nutzen, z.b. um mich um nen Job zu bewerben? Würde ich den bekommen, wäre das mit dem Studium für mich erledigt (hab nicht wirklich Lust darauf)... ?!? Wieso willst Du etwas machen zu dem Du eh keine Lust hast? Ich kann mit Gewissheit sagen, dass fehlende Lust Studienkiller Nr.1 ist. Du brauchst in hohem Maße Selbstdisziplin, da es beim Studium niemanden gibt, der Dir in den ***** tritt, wenn Du nicht zu Vorlesungen gehst, für Klausuren lernst oder mal 3 Wochen nichts tust ausser rumzuhängen. Kein Chef oder Vorgesetzter, der Druck ausübt. Am Ende wirft man nach 2 oder 3 Jahren den ganzen theoretischen Stoff hin, da man "keine Lust hat und das Ende nicht in Sicht ist". Keine gute Voraussetzung für nen Studium. 5) Gibt es viele Unis / FHs, bei denen man im Sommersemester anfange kann? Hab schon welche gefunden, aber wenn man die dann direkt anschreibt, heißt es man könne grundsätzlich nur im Winter anfangen... Wo finde ich solche Unis? Hab gegoogel,t hatte leider nicht wirklich Erfolg. Dafür gibts auch extra Suchportale, also bei denen man nach Studium und Anfang gleichermaßen suchen kann. Google mal nach denen 6) Ab wann kann ich mich bewerben, wenn ich weiß, dass die Ausbildung voraussichtlich Ende Januar endet? Ich denke mal so ab November, oder noch früher? Da hab ich keine praktischen Erfahrungen. Denke aber, dass November sinnvoll ist. Meist suchen sogar die Firmen jemanden "zum sofortigen Beginn". Aber da die Auswahl ja noch dazukommt, sollte November ok sein. 7) Und wie könnte ich die Zeit bis zum eventuellen Studienanfang sinnvoll überbrücken? Praktika, eventuell im Ausland? Oder was ganz anderes? Praktika sind da schon sehr gut. Vor allem, da man wieder jemanden hat von dem man direkt was lernen kann. Man lernt viele Arbeitsweisen oder Organisationen von unterschiedlichen Leuten, was auch immer von Vorteil ist. Nachteil ist, dass man Praktika i.d.R. nicht bezahlt bekommt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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