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Geschrieben

Änderungen, Ergänzungen und Erweiterungen eines Ausbildungsvertrages (kein Arbeitsvertrag, Thomas ;) ) bedürfen zwingend der Schriftform (BBiG § 11).

Also solltest du deinen Wunsch auf Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses (BBiG § 21) sicherheitshalber auch schriftlich äussern. Wenn du ganz sicher gehen willst, lässt du dir den Eingang des Schreibens auch noch bestätigen.

Zum Nachlesen: http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/index.html

Geschrieben
sicherheitshalber auch schriftlich äussern. Wenn du ganz sicher gehen willst, lässt du dir den Eingang des Schreibens auch noch bestätigen.

Die leg ich dem Chef einen Tag später direkt vor die Nase :)

Geschrieben

Eine Frage hätte ich noch. Der Arbeitgeber bekommt wohl auch einen Bescheid über das "nicht bestehen". Stehen dort die Gründe für das nicht bestehen drin ? Also z.B. nicht erscheinen, Berweigerung :), etc...

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