fi-newbie Geschrieben 14. Juli 2006 Geschrieben 14. Juli 2006 Hallo zusammen, leider habe ich nur eine mündlich Zusage bzgl. Ausbildungsverkürzung (um 1 Jahr). Bin jetzt Ende des erstes Lehrjahres. 1) Bis wann muss man zur ZP angemeldet werden, welche voraussichtlich am 27. September 2006 stattfindet? 2) Mein Ausbilder kümmert sich nicht darum, ich hab Angst dass er es "mit Absicht vergisst". Kann man sich diese Anmeldeunterlagen von der IHK auch an die private Adresse schicken lassen, damit ich weiß bis wann ich angemeldet werden muss? Er wird versuchen, diese Frist zu überschreiten, und dann hätte ich ein Problem.. 3) Kann man überhaupt bereits nach einem Ausbildungsjahr an der ZP teilnehmen, wenn die Verkürzung nur mündlich vereinbart ist? 4) Ich hab nen Notenschnitt von besser als 1,5 und Abitur. Wenn der Betrieb dann im letzen Moment nicht zustimmt, kann ich mich dann ohne dessen Zustimung selber zur AP nächsten Sommer anmelden? Bei dem Notenschnitt dürfte doch nichts dagegen sprechen, oder? 5) Bis wann muss man zur AP angemeldet werden, wenn diese voraussichtlich Mitte Mai stattfindet? 6) Und bis wann muss sich der Ausbilder entscheiden, dass ich um ein ganzes Jahr verkürze? Es gibt ja auch Sachen wie Projektantrag etc., welche bestimmten Fristen unterliegen.. Meine zuständige IHK habe ich bereits angerufen, die konnten mit nicht wirklich weiterhelfen... Im allgemeinen ist es eben so, dass ich Angst habe, dass mein Ausbildung die Briefe und Aufforungen zur diversen Prüfungsanmeldungen einfach ignoriert. Solche Leute gibts leider wirklich... Bin kurz davor die Ausbildung abzubrechen, weil ich es in dieser Firma keine zwei Jahre mehr aushalte (hat verschiedene Gründe). Freue mich auf Antworten. mfg newbie Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 14. Juli 2006 Geschrieben 14. Juli 2006 Änderungen am Ausbildungsvertrag (und dazu gehört auch das Verkürzen) bedürfen zwingend der Schriftform! http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/__11.html Zitieren
p490 Geschrieben 16. Juli 2006 Geschrieben 16. Juli 2006 Hallo zusammen, leider habe ich nur eine mündlich Zusage bzgl. Ausbildungsverkürzung (um 1 Jahr). Bin jetzt Ende des erstes Lehrjahres. 1) Bis wann muss man zur ZP angemeldet werden, welche voraussichtlich am 27. September 2006 stattfindet? 2) Mein Ausbilder kümmert sich nicht darum, ich hab Angst dass er es "mit Absicht vergisst". Kann man sich diese Anmeldeunterlagen von der IHK auch an die private Adresse schicken lassen, damit ich weiß bis wann ich angemeldet werden muss? Er wird versuchen, diese Frist zu überschreiten, und dann hätte ich ein Problem.. 3) Kann man überhaupt bereits nach einem Ausbildungsjahr an der ZP teilnehmen, wenn die Verkürzung nur mündlich vereinbart ist? 4) Ich hab nen Notenschnitt von besser als 1,5 und Abitur. Wenn der Betrieb dann im letzen Moment nicht zustimmt, kann ich mich dann ohne dessen Zustimung selber zur AP nächsten Sommer anmelden? Bei dem Notenschnitt dürfte doch nichts dagegen sprechen, oder? 5) Bis wann muss man zur AP angemeldet werden, wenn diese voraussichtlich Mitte Mai stattfindet? 6) Und bis wann muss sich der Ausbilder entscheiden, dass ich um ein ganzes Jahr verkürze? Es gibt ja auch Sachen wie Projektantrag etc., welche bestimmten Fristen unterliegen.. Wie wäre es, wenn Du dieselben Fragen nicht doppelt und dreifach stellst? Die meisten wurden im anderen Thread von Dir ( Ausbildung verkuerzen ) ausreichend beantwortet. Eine Verkürzung ist nach Novellierung des BBiG nur mit Einverständnis des Ausbildungsbetriebes möglich (egal wie gut Dein Schnitt ist). Verkürzungen um mehr als ein halbes Jahr können nach meinen Infos nur VOR der Ausbildung beantragt werden. Die Fristen für Anmeldung etc. erfährst Du mit Sicherheit von Deiner IHK. Normalerweise bekommt aber nicht nur der AG die Sachen wg. Anmeldung etc., sondern auch der Azubi (allerdings nur "als Info"). Solange alles "nur mündlich" vereinbart ist, wird nicht viel gehen. Dies sind Änderungen von bestehenden Verträgen und diese müssen schriftlich niedergelegt sein. Es heißt meist auch in den Verträgen selbst: "mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen" bzw. "... sind nichtig" oder "Änderungen bedürfen der Schriftform". Zitieren
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