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Freistellen von GEZ Gebühren mit BAB?


Georg_K

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Moin Jungs,

trotz mehrfachen Googlens, finde ich keine wirklichen Infos zu meinem Problem.Vorab weiß ich das ihr keine Anwälte seit und keine rechtlich verbindlichen Sachen erzählen dürft:p .

Die Frage ist

Angenommen ich bin Azubi, beziehe BAB und wohne alleine. Nun ist ein Brief der GEZ ins Haus geflogen. Auf der Seite steht dazu folgendes:

" Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben:

Aktueller BAföG-Bescheid"

Das wars. Ich sehe daraus nur das Studis die Bafög bekommen freigestellt werden. Als ich gegooglet habe, hieß es oft, das die Azubis mit BAB nicht freigestellt werden. Dann steht mal wieder da das man sich beim Soziamt freistellen lassen kann, und dann steht da wieder, das es seid 31.12.05 irgendwelche Änderungen gab.

Bezieht jemand von euch BAB und muss oder muss nicht GEZ zahlen?

Gruß Georg

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Ich würde fast behaupten, daß wir eben erst einen GEZ-Thread hatten :hells:

Ganz so einfach wie früher ist es nicht mehr. Die allermeisten Fragen beantwortet die GEZ auf ihrer Website:

13. Müssen Schüler / Studenten / Auszubildende Rundfunkgebühren zahlen?

Ja. Rundfunkgeräte (Radio/Fernseher), die von Studenten, Schülern oder Auszubildenden am Ausbildungsort (z.B. Hochschulort, Internatsort) zum Empfang bereitgehalten werden, sind anmelde- und gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei der Wohnung am Ausbildungsort um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt oder ob für Rundfunkgeräte am Heimatort bereits Gebühren entrichtet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zu stellen.

Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige, sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben.

http://www.gez.de/door/gebuehren/faqs/index.html

Die Regelsätze für Haushaltsangehörige sind nicht bundeseinheitlich geregelt.

Die Höhe des maßgeblichen monatlichen Regelsatzes für Haushaltsangehörige beträgt € 276 für die alten Bundesländer und Berlin (Ost) bzw. € 265 für die neuen Bundesländer.

http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/

Heißt für dich jetzt nur noch, den in deinem Bundesland geltenden Regelsatz herauszufinden, das sollte z.B. beim Einwohnermeldeamt möglich sein.

Wenn du wirklich viel Geduld mitbringst, kannst du ja mal versuchen, jemanden an der GEZ-Hotline zu erreichen. Meine persönliche Erfolgsquote lag da trotz unzähliger Versuche bei exakt Null.

Viel Erfolg! :)

Edit: Sehe gerade, daß der erwähnte Regelsatz nur für Haushaltsangehörige mit eigenem Einkommen gilt, also nicht für dich. Mein Fehler. Trotzdem sollte dir das Einwohnermeldeamt weiterhelfen können, oder, wenn du tatsächlich mal jemanden an die Strippe bekommst, die GEZ-Hotline.

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Probier es einfach mal. Ich hab im ersten Lehrjahr auch noch die Befreiung gestattet bekommen. Aber bei mir ist die Lage ja auch anders mit Kind. Mehr als "Nein" zu Deinem Antrag sagen können sie nicht ;)

/Edit: Den Stress mit der Hotline würde ich mir sparen, da die eh nur grob antworten können. Beantragen und abwarten. Mir wurde auch schon tel. gesagt, dieses und jenes bekomm ich nicht. Trotzdem beantragt und siehe da.... :D

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Weil die meistens nie genau wissen, wie welche Zuschüsse dazugerechnet werden oder nicht. Außerdem behaupten die meisten erst mal, Befreiung oder so geht nicht, da ihnen ja sonst Geld entgehen könnte. Ich spreche aus Erfahrung... leider. Klar, man kann es immer erst telefonisch probieren. Ich beantrage lieber gleich und warte ab. Ist meistens genauer. Sollte übrigens kein Angriff sein, azett. Nur ein Tip ;)

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