FIlerin Geschrieben 21. Juli 2006 Teilen Geschrieben 21. Juli 2006 Hallo, kann mir jemand sagen, wie das mit dem Einspruch gegen das Prüfungsergebnis funktioniert? Habe in der schriftlichen 76 Punkte. In der mündlichen 83 Punkte. Insgesamt ergibt das 80 Punkte, d.h. eine 3. Ab 81 hätte es eine 2 gegeben. Ich weiß nicht, wie die Punkteverteilung in der mündlichen war. Welche Möglichkeiten habe ich und wie lange habe ich Zeit? Hatte am 19.7. die mündliche und am 9.5. die schriftliche. Hoffe ihr könnt mir helfen, hab im Internet noch nichts passendes gefunden. Lg FIlerin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 21. Juli 2006 Teilen Geschrieben 21. Juli 2006 Uli's Prüfungspage für IT-Berufe --> Widerspruch/Klage Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mcp2004 Geschrieben 21. Juli 2006 Teilen Geschrieben 21. Juli 2006 Ich verstehe nicht warum ein Einspruch mit einer guten 3 ? Sinnvoll ist das nur bei FORMALEN Mängeln. Kein Richter kann sagen "Also gut, geben wir dem armen Mädchen ihren Punkt". DAS kann nur der Prüfungsausschuss. Und im Prüfungsausschuss war man wohl der Meinung, das Du die 2 nicht verdienst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cosimo Geschrieben 21. Juli 2006 Teilen Geschrieben 21. Juli 2006 …Erbsen zählen nett man dieses Verhalten, dabei bring es insgesamt weniger als nichts, nur leider wissen das die wenigsten?! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Darth_Zeus Geschrieben 24. Juli 2006 Teilen Geschrieben 24. Juli 2006 Langsam, langsam. Die Frage war, wie man Einspruch einlegt, nicht, ob und warum sie Einspruch einlegt. Wenn ihr die Gründe wissen wollt, fragt sie und vorverurteilt nicht. Und warum soll es weniger als nichts bringen. Bitte begründe diese Aussage. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
charmanta Geschrieben 24. Juli 2006 Teilen Geschrieben 24. Juli 2006 Sie kann gegen das Ergebnis bei der IHK Beschwerde einlegen. Das kostet zumindest nichts und evt. ruft die IHK den PA nocheinmal zusammen. Nach meiner Erfahrung ist es aber in der Praxis so, daß die IHK ( auch wegen der Kosten ) Beschwerden nur dann anerkennt, wenn ein formaler Fehler nachweisbar ist ( hat mcp ja schon sehr schön geschrieben ). Ein Widerspruch führt definitiv zu Kosten, sowohl bei der Kammer, wie auch bei Gericht. Und in der Praxis ist es so, daß die Noten des PA eher unanfechtbar sind. Drei unterschiedliche Personen haben sich auf eine Note geeinigt. Ich deute die Formulierung "weniger als nichts" so, daß da keine Notenbesserung zu erwarten ist. Der PA hat bei der Notenvergabe alle Teilnoten im Auge und sollte den Schritt zur nächsten Note gesehen haben. Ich muss auch hier die Meinung des Vorredners teilen ... offensichtlich war der PA der Meinung, daß eine bessere Note nicht verdient war. Auch wenn es hart klingt: Spar Dir das Geld für den Widerspruch .... Der wird Dir nur den Geldbeuten leeren Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cosimo Geschrieben 24. Juli 2006 Teilen Geschrieben 24. Juli 2006 charmanta hat die Begründung zwar schon genannt aber wenn ich schon dazu aufgefordert werde…, büdde schön. Zunächst einmal denke ich, sind wir uns doch wohl alle dahingehend einig das der PA die Noten verteilt und diese im Regelfall bindend sind. Mag sein das es hier und da ein paar Leute gibt, die dieses Recht anzweifeln aber frei nach dem Credo "Einheitlichkeit ist der Preis der Freiheit", werden auch diese Leutchen früher oder später feststellen müssen, das gleiches Recht für alle gilt und es sich nicht lohnt gegen Windmühlen anzulaufen. Ich erspare mir an dieser Stelle jetzt ein Musterbeispiel dafür, was passieren würde wenn jetzt jeder wegen einem Pünktchen, nur um evtl. eine bessere Note zu bekommen, im Zweifelsfall sogar vor Gericht ziehen würde? Aber bitte…, wer zu viel Geld und zu viel Zeit hat, wer so engstirnig ist und aus lauter gekränkter Eitelkeit wie in dem Fall mit 80 % nicht zufrieden ist und es wohl möglich noch in Erwägung zieht vor Gericht zuziehen, japp…, der hat schon ziemlich ein an der Waffel (sorry). Nicht nur allein die zusätzlichen Kosten die dadurch entstehen sind absolut utopisch, noch viel schlimmer ist doch wohl der richterliche Arschtritt den man sich für so eine Aktion einfängt, oder wie sehen sie das Herr Darth Zeus? Ich habe für meine mündliche Prüfung 70% bekommen und man sagte mir anschließend, ich sollte doch zukünftig ein wenig mehr auf dem Gebiet der Präsentation üben, auch um sicherer aufzutreten. Okay, ich werde mich bemühen war meine Antwort und schmunzelte in mich hinein. Ich hätte aber auch antworten können dass ich bereits seit Jahren einen ADA-Schein besitze und ganz nebenbei bereits sechs Jahre als Ausbilder tätig gewesen bin. Okay, für eine 2 hätte es dann ganz sicher auch nicht mehr ausgereicht aber ich denke, ich hätte zumindest in ein paar dumme Gesichter geschaut. *so what* Nichtsdestotrotz viel Erfolg im Kampf um das Pünktchen und möge die Macht mit Dir sein… *grinzzz* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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