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Rechtsgrundlage zur Akteneinsicht


wahrheit

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Hallo,

meine IHK verweigert mir die Einsicht meiner vor 3 Jahren abgelegten Prüfung als IT-Fachinformatiker. Es wurde mit der Einspruchsfrist dieser l4 Wochen argumentiert. Ich will ja keinen Einspruch erheben, sondern eben nur meine Prüfung einsehen.

Ist das rechtens ?

Welche Rechtsgrundlage / Gesetzestexte sind hierfür relevant ?

Meines Wissens kann ich doch von jeder Behörde verlangen, dass sie mir sagt, welche Daten über mich gespeichert sind.

merci

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Meines Wissens kann ich doch von jeder Behörde verlangen, dass sie mir sagt, welche Daten über mich gespeichert sind.
Die IHK ist keine Behörde, sondern eine Körperschaft öffentlichen Rechts (siehe IHKG).

Um die Grundlage der Ablehnung herauszuarbeiten, müsste man tief in das Verwaltungsrecht und in das Bildungsrecht deines Bundeslandes eintauchen.

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>meine IHK verweigert mir die Einsicht meiner vor 3 Jahren abgelegten Prüfung als IT-Fachinformatiker. Es wurde mit der Einspruchsfrist dieser l4 Wochen argumentiert. Ich will ja keinen Einspruch erheben, sondern eben nur meine Prüfung einsehen.

Das bedeutet keinen rechtswirksamen Grund fuer die Einsicht.

>Ist das rechtens ?

Wuerde sagen ja.

>Welche Rechtsgrundlage / Gesetzestexte sind hierfür relevant ?

Es gibt jedenfalls keine Rechtsgrundlage fuer persoenliche Neugier an einem seit 3 Jahren abgeschlossenen Pruefungsverfahren.

>Meines Wissens kann ich doch von jeder Behörde verlangen, dass sie mir sagt, welche Daten über mich gespeichert sind.

Das bezieht sich nur auf elektronisch gespeicherte Daten, also nicht auf schriftliche Pruefungen.

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Um die Grundlage der Ablehnung herauszuarbeiten, müsste man tief in das Verwaltungsrecht und in das Bildungsrecht deines Bundeslandes eintauchen.

Weshalb ja meine Frage auch lautete:

Welche Rechtsgrundlage / Gesetzestexte sind hierfür relevant ?

Würde, evtl und vielleicht helfen mir nicht weiter. Ebenso tendenziell diskretitierende Aussagen wie:

fuer persoenliche Neugier
Wenn ich diese hören wollte, würde ich bei der IHK nachfragen.

Grüße

Michael

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Die Antworten stehen doch schon oben im Post von Chief Wiggum .... Also nochmal, es gilt das Verwaltungsrecht spezifisch für Dein Bundesland. Wieso fragst Du nicht einfach den Juristen bei der IHK ? Der kann Dir Deine Anfrage unter Benennung der Grundlage ja ablehnen ;)

Und mal ganz ehrlich: wenn Du nach drei Jahren in eine bestandene Prüfung sehen willst dann wirst Du Dir schon Neugierde unterstellen lassen müssen. Weil ein formaler Grund nun ganz sicher verjährt ist.

Bei einer iHK habe ich das hier gefunden:

http://www.berlin.ihk24.de/BIHK24/BIHK24/produktmarken/aus_und_weiterbildung/ausbildungspruefungen/pruefungsord/Pruefungsordnung-(PO)-Umschulungen.jsp

Zitat:

§ 26 Prüfungsunterlagen

Auf Antrag ist dem Prüfungsteilnehmer Einsicht in seine Prüfungsunterlagen zu gewähren. Die schriftlichen Prüfungsarbeiten sind zwei Jahre, die Anmeldungen und Niederschriften gemäß Â§ 21 Abs. 4 sind zehn Jahre aufzubewahren.

Damit sind die Prüfungen selbst ( in der Annahme, daß andere IHK das genauso machen ) bereits vernichtet.

NACHTRAG:

gilt scheinbar auch woanders:

http://www.frankfurt-main.ihk.de/berufsbildung/pruefung/weiterbildung/ausbilderpruefungsordnung/

Dein Antrag wäre also zu stellen gemäß Ausbilderprüfungsordnung §27.

Wobei mir auch hier bekannt ist, daß die Kammern das normalerweise nur bei Durchfallern machen. Die Gesetzesgrundlage hierfür ist mir nicht bekannt.

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Danke für die Info. Ein Jurist einer IHK wird nicht unbedingt eine neutrale Aussage machen. Als Laie lassen sich solche Aussagen auch nicht unbedingt nachprüfen.

Also könnte ich auch zwei Jahre danach noch Einsicht in die meine Facharbeit

nehmen. Und sogar 10 Jahre was die Niederschriften betrifft, die da wären:

§21 Abs. 4: Über den Verlauf der Prüfung einschließlich der Beratung und Feststellung der Prüfungsergebnisse ist eine Niederschrift zu fertigen, die von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen ist.

Einsicht erhalten. Da mich meine örtliche IHK mit diesen vier Wochen leider angelogen hatte, fühle ich mich doch nun recht motiviert, das auch zu tun.

Es stehen hier auch keine besonderen Bedingungen, die eine Einsicht nicht möglich machen würden. Zumindest die "Niederschriften" müßten also für 10 Jahre einsehbar sein.

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Es ist durchaus möglich, daß es weitere Gesetze gibt, die hier zusätzlich greifen ;)

Und die Niederschrift ist eine reine aufgesplittete Bewertung der einzelnen Punkte. Damit wirst Du meiner Meinung nach wenig anfangen können. Aber schreib ruhig mal wie es weiter geht.

Wie gesagt, ich kenne aus der Praxis auch nur Fälle mit unmittelbarem Antrag auf Einsicht. Und ein Widerspruch kommt praktisch nur wegen formaler Mängel zustande.

Nachtrag: Ich bin ziemlich sicher, daß ein Jurist der IHK grade neutrale Aussagen macht. Er wäre antastbar, wenn er es nicht täte ;)

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Ääääähm, Charmanta: Du verweist auf die Prüfungsordnungen der Ausbildereignungsprüfung. ;)

Könnte ja durchaus sein, dass die Abschlussprüfung auf einer anderen Prüfungsordnung basiert.

Also bitte nicht sofort den einzelnen IHK-Mitarbeiter der Lüge bezichtigen, sondern in die Prüfungsordnung der örtlichen IHK für den Beruf Fachinformatiker reinschauen.

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Ebenso tendenziell diskretitierende Aussagen wie: Wenn ich diese hören wollte, würde ich bei der IHK nachfragen.

Mal abgesehen davon, dass hier nie Wunschkonzert war; ich meinte "persoenliche Neugier" nicht diskreditierend. Neugier muss ja nichts Schlechtes sein. Nenn es meinetwegen "spontan aufflammendes, persoenliches Interesse".

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Danke für die Info. Ein Jurist einer IHK wird nicht unbedingt eine neutrale Aussage machen. Als Laie lassen sich solche Aussagen auch nicht unbedingt nachprüfen.

Hast Du ne Ahnung. Als Jurist kann er nur eine neutrale Aussage machen. Er verweigert Dir die Einsicht mit entsprechendem Paragraphen und Gesetz. Wenn Du das hast wirst Du doch wohl selbst lesen können oder? So verklausuliert sind die Gesetzestexte nun auch wieder nicht....

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