Zylinder Geschrieben 23. Juli 2006 Teilen Geschrieben 23. Juli 2006 Hi Leute, mich interessiert, welche Rechten und Pflichten ein Umschüler hat!? Was ist mit Berufsschule, Berichtsheft, Zwischenprüfung... ? Danke!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 23. Juli 2006 Teilen Geschrieben 23. Juli 2006 Hallo, ein Berichtsheft mußst Du alle mal führen. An der Zwischenprüfung mußst Du auch teilnehmen. Von der Berufsschule kann man vertraglich befreit werden. Das ist aber eine Sache zwischen dir und deinem Umschulungsanbieter. Natürlich muss man die Schulpflicht erfüllt haben damit das geht. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 23. Juli 2006 Teilen Geschrieben 23. Juli 2006 ein Berichtsheft mußst Du alle mal führen.Das ist so nicht korrekt, bei schulischen Umschulungsmassnahmen kann es zu einem Wegfall der Berichtsheftpflicht kommen. Die Zwischenprüfung kann auch entfallen. http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/__62.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zylinder Geschrieben 23. Juli 2006 Autor Teilen Geschrieben 23. Juli 2006 handelt sich um keine schulischen Umschulungsmassnahmen, sondern um eine ganz normale im Betrieb, der auch normale Ausbildungsplätze anbietet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
p490 Geschrieben 24. Juli 2006 Teilen Geschrieben 24. Juli 2006 Ob jemand an der BS teilnehmen muss hängt vom jeweiligen Schulgesetz des Bundeslandes ab! So gibt es Bundesländer in denen man sich von der BS befreien lassen kann, wenn man schon eine abgeschlossene Ausbildung hat. Bei anderen ist dem NICHT so. Dort ist eine Befreiung nicht möglich, sondern man wird auf alle Fälle berufschulpflichtig (war z.B. bei mir so). Ruf in dem Fall die IHK vor Ort an. Die sind dafür da solche Fragen genau zu beantworten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LittleS Geschrieben 24. Juli 2006 Teilen Geschrieben 24. Juli 2006 Also von der Berufsschule kann sich z.B. jeder, der Abitur hat und über 21 Jahre alt ist, befreien lassen. Ich weiß nicht ob Fachhochschulreife auch reicht bzw. schon eine abgeschlossene Berufsausbildung. An der IHK Köln sind die Umschüler zur diesjährigen Zwischenprüfung nicht eingeladen worden. Weiß allerdings nicht ob das für alle IHKs gilt. s. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
p490 Geschrieben 24. Juli 2006 Teilen Geschrieben 24. Juli 2006 Also von der Berufsschule kann sich z.B. jeder, der Abitur hat und über 21 Jahre alt ist, befreien lassen. Ich weiß nicht ob Fachhochschulreife auch reicht bzw. schon eine abgeschlossene Berufsausbildung. An der IHK Köln sind die Umschüler zur diesjährigen Zwischenprüfung nicht eingeladen worden. Weiß allerdings nicht ob das für alle IHKs gilt. s. Lesen bildet... Die Befreiungsmöglichkeiten für die BS sind in den Schulgesetzen geregelt. Diese sind in jedem Bundesland unterschiedlich (weil Bildung nunmal Ländersache ist). Somit sind auch die Bereiungsmodalitäten überall verschieden. Es gibt sogar Bundesländer in denen eine Befreiung vom BS-Unterricht NICHT möglich ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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