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Geschrieben

Hallo,

ein Berichtsheft mußst Du alle mal führen. An der Zwischenprüfung mußst Du auch teilnehmen. Von der Berufsschule kann man vertraglich befreit werden. Das ist aber eine Sache zwischen dir und deinem Umschulungsanbieter. Natürlich muss man die Schulpflicht erfüllt haben damit das geht.

Frank

Geschrieben

Ob jemand an der BS teilnehmen muss hängt vom jeweiligen Schulgesetz des Bundeslandes ab! So gibt es Bundesländer in denen man sich von der BS befreien lassen kann, wenn man schon eine abgeschlossene Ausbildung hat. Bei anderen ist dem NICHT so. Dort ist eine Befreiung nicht möglich, sondern man wird auf alle Fälle berufschulpflichtig (war z.B. bei mir so).

Ruf in dem Fall die IHK vor Ort an. Die sind dafür da solche Fragen genau zu beantworten.

Geschrieben

Also von der Berufsschule kann sich z.B. jeder, der Abitur hat und über 21 Jahre alt ist, befreien lassen. Ich weiß nicht ob Fachhochschulreife auch reicht bzw. schon eine abgeschlossene Berufsausbildung.

An der IHK Köln sind die Umschüler zur diesjährigen Zwischenprüfung nicht eingeladen worden. Weiß allerdings nicht ob das für alle IHKs gilt.

s.

Geschrieben
Also von der Berufsschule kann sich z.B. jeder, der Abitur hat und über 21 Jahre alt ist, befreien lassen. Ich weiß nicht ob Fachhochschulreife auch reicht bzw. schon eine abgeschlossene Berufsausbildung.

An der IHK Köln sind die Umschüler zur diesjährigen Zwischenprüfung nicht eingeladen worden. Weiß allerdings nicht ob das für alle IHKs gilt.

s.

Lesen bildet...

Die Befreiungsmöglichkeiten für die BS sind in den Schulgesetzen geregelt. Diese sind in jedem Bundesland unterschiedlich (weil Bildung nunmal Ländersache ist). Somit sind auch die Bereiungsmodalitäten überall verschieden. Es gibt sogar Bundesländer in denen eine Befreiung vom BS-Unterricht NICHT möglich ist.

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