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Geschrieben

Also ich hab seit bald nem halben Jahr Urlaub beantragt und auch genehmigt, jetzt is es noch eine Woche und ich kriege seit ca. 3 Wochen ständig gesagt:

"Wenn du das bis zum Urlaub nicht fertig hast, dann darfst du nicht weg!".

Ich mach das dann immer alles recht schnell fertig, dann kommt schon die nächste Aufgabe mit dem selben Nachsatz.

Jetzt war ich gestern (Mo.) nen Tag krank und bin heute trotz Fieber wieder da, weil ich meine Arbeit weg haben will bis ich im Urlaub bin. Daraufhin wurde mir gesagt das wenn ich noch länger krank gewesen wäre, ja ihr ratet richtig, mein Urlaub gestrichen wird, es würde so im Gesetz stehen!

Meine Frage jetzt:

Geht das alles so wies ständig gedroht wird? (Hab 2 Wochen und eine davon bin ich auf Lanzarote, was recht teuer war, darum bischen Angst)

Danke schon ma im Voraus!

Gruß

Chris

Geschrieben

grundsätzlich hast du erstmal anspruch auf deinen urlaub. er ist schließlich genehmigt. natürlich kann der urlaub aus wichtigen betrieblichen gründen gestrichen werden. dann sollte der AG aber auch die entstandenen kosten für den AN übernehmen (buchung bzw. stornokosten für eine flugreise bzw. urlaubsreise in dem entsprechenden zeitraum). so kenne ich das jedenfalls.

leider habe ich jedoch in den paar minuten keine gesetzliche regelung auf entschädigung in solchen fällen gefunden.

Geschrieben

So wie du es schreibst, geht es nicht mit rechten dingen zu, du erledigst deine arbeiten, kommst krank in die arbeit um noch fertig zu werden, reißt dir so zusagen den A*** auf, und die drohen dir dein Urlaub zu streichen? gehts noch?

Niergends wo steht, dass Urlaub gestrichen wird wenn man krank war, sogar anders rum, wenn man im Urlaub krank war, darf es nicht als urlaub abgerechnet werden, ein Arztattest natürlich vorausgesetzt.

ich würde abwarten, falls der Urlaub doch gestrichen wird, an montag in die arbeit erscheinen, dem AG die Rechnung für die Reise auf den Tisch legen, un am Dienstag zum Arzt gehen und für mindestens 2 wochen krank werden. Knallhart.

Natürlich wird davon warscheinlich nichts besser, aber wer weiss.

eine geschichte aus meiner ersten lehre zum koch:

Ich bin eigentlich ein arbeitstier, und erledige gerne jede aufgabe die mir aufgetragen wird, bleibe länger da wenn es ein soll und springe gerne an meinem freien tag ein, wenn jemand ausfällt. Aber unter einer bedienung: man muss mit mir normal reden, und nicht so, wie du es beschreibst, schon gar nicht drohen.

Eines tages hatte ich nach Dienstplan frühschicht, bin in die arbeit, und da sagt der chef, er hätte mein dienstplan geändert auf die spätschicht. hat mich aber nicht angerufen. Und hat so getan, als ob es selbstverständlich wäre. An dem tag hatte ich einen wichtigen termin ausgemacht, den ich nicht verlegen konnte, und habe gesagt, dass ich die Dienstplanänderung nicht akzeptiere, habe meine frühschicht gemacht und bin heim. Der chef war natürlich sauer und meinte ich brauche ihn nie wieder zu fragen ob ich früher gehen darf oder an einem bestimmten tag frei haben möchte. woche später hatte ich berufschule, und im restaurant waren paar größere veranstaltungen geplannt. da bekamm ich natürlich einen anruf, ob ich nach der schule arbeiten kann. da sagte ich natürlich, dass ich das nicht tun würde, weil meine wünsche ja auch nicht berücksichtigt werden, und habe ihn an den Vorfall errinnert. Da hat er eingesehen dass er unrecht hatte und hat sich entschuldigt. seit dem tag war er immer freunlich zu mir, sogar freundlicher als mit festangestellten mitarbeitern, weil er es kapiert hat, dass wen er mit mir normal umgeht, tue ich alles. Bei mir hat der trotz eine besserung eingebracht, kann aber natürlich nach hinten los gehen.

gruss

Geschrieben
(...)

Geht das alles so wies ständig gedroht wird? (Hab 2 Wochen und eine davon bin ich auf Lanzarote, was recht teuer war, darum bischen Angst)

Danke schon ma im Voraus!

Gruß

Chris

Wenn der Urlaub (am besten schriftlich) genehmigt ist, muss der AG deine Unkosten zahlen, falls er dir den Urlaub streicht.

Ich hoffe, du bist jetzt nicht krankgeschrieben auf der Arbeit? Wenn ja, sofort weg dort. Falls irgendwas passiert - auch wenn es nicht direkt mit dem Grund der Krankschreibung zu tun hat - wird die Versicherung zicken machen zu zahlen. Dann bleibst du auf deinen Kosten sitzen.

Frage mal deinen Chef freundlich, wie er sich fühlen würde, wenn man ihm ständig sagte, dass sein Urlaub gestrichen wird.

Geschrieben
Ich hoffe, du bist jetzt nicht krankgeschrieben auf der Arbeit? Wenn ja, sofort weg dort. Falls irgendwas passiert - auch wenn es nicht direkt mit dem Grund der Krankschreibung zu tun hat - wird die Versicherung zicken machen zu zahlen. Dann bleibst du auf deinen Kosten sitzen.

Das stimmt so nicht.

Auf dem Attest steht der Termin bis dem der AN voraussichtlich arbeitsunfähig ist. Voraussichtlich! Nicht definitiv. Man kann natürlich jederzeit vorher schon wieder zur Arbeit erscheinen und gilt dann als arbeitsfähig. Sollte man aber dann merken, dass man sich zuviel zugemutet hat und wieder krank melden, muss man erneut einen gelben Schein vom Arzt haben.

Beispiel:

Man ist bis Freitag krankgeschrieben, geht aber Mittwoch wieder zur Arbeit. Mittwoch mittag fühlt man sich wieder schlecht. Dann kann man nicht mit Hinweis auf die eigentliche Krankschreibung wieder nach Hause gehen und bis Freitag fehlen, sondern man muss erneut zum Arzt und sich krank schreiben lassen!!!

In diesem Fall, wenn sich durch die Wiederaufnahme der Arbeit evtl. eine Verschlimmerung des Zustandes ergibt, kann es evtl. dazu kommen, dass es Probleme mit der Versicherung gibt, da man dann eine gewisse Mitschuld hat. Das sollte aber die Ausnahme sein. In allen anderen Fällen ist man jederzeit versichert.

Google einfach mal nach "krankschreibung arbeit": In allen arbeitsrechtlichen Foren wird darauf hingewiesen, dass der Versicherungsschutz NICHT eingeschränkt ist.

Geschrieben
Das stimmt so nicht.

Auf dem Attest steht der Termin bis dem der AN voraussichtlich arbeitsunfähig ist. Voraussichtlich! Nicht definitiv. Man kann natürlich jederzeit vorher schon wieder zur Arbeit erscheinen und gilt dann als arbeitsfähig. Sollte man aber dann merken, dass man sich zuviel zugemutet hat und wieder krank melden, muss man erneut einen gelben Schein vom Arzt haben.

Ich meine mich zu erinnern, dass in einem solchen Fall der Arzt eine revidierte Krankschreibung ausstellt.

Geschrieben

So kenn ich es auch.Solltest du früher wieder fit sein geht man zum Arzt und lässt sich gesundschreiben. Sollte ja auch kein Problem sein wenn man wirklich gesund ist.

Geschrieben
So kenn ich es auch.Solltest du früher wieder fit sein geht man zum Arzt und lässt sich gesundschreiben. Sollte ja auch kein Problem sein wenn man wirklich gesund ist.

Es gibt keine "Gesundschreibung"; der Arzt hat kein Formular, dass so heißt. In der Krankschreibung steht "voraussichtlich krank bis". Fühlt man sich arbeitsfähig, geht man einfach wieder zur Arbeit und gilt dann als "gesund".

Die "Gesundschreibung" ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die gibt es nicht.

Geschrieben

Die "Gesundschreibung" ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die gibt es nicht.

wußte ich bisher auch noch nicht :)

bin auch nicht der 1.azubi bei dem das so geht!

ich mein bei uns ist normal das wir so 3-5-10überstunden am

monatsende haben, welche dann einfach verfallen und man

schief angeschaut wird wenn man pünktlich bzw 10min früher geht!

ist nen kleiner betrieb (30)leute, ohne betriebsrat, mit 9azubis.

da machts dann richti spaß länger zu bleiben und überhaupt hin

zu gehen :(

naja mein ding^^

danke schon mal für die hilfe des eigentlichen problems!

Geschrieben

Nicht der Arzt muss jemanden "gesund schreiben" - der Arbeitgeber muss die frühzeitigere Rückkehr aus dem Krankenstand erlauben.

Will ein Mitarbeiter vorzeitig an den Arbeitsplatz zurückkehren, muss sich der Arbeitgeber nicht darauf einlassen. Denn streng genommen gilt: Wer krankgeschrieben ist, darf seiner Arbeit nicht nachgehen. Das gefährdet den Versicherungsschutz. Quelle

Geschrieben
Es gibt keine "Gesundschreibung"; der Arzt hat kein Formular, dass so heißt. In der Krankschreibung steht "voraussichtlich krank bis". Fühlt man sich arbeitsfähig, geht man einfach wieder zur Arbeit und gilt dann als "gesund".

Die "Gesundschreibung" ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die gibt es nicht.

das ist völliger Blödsinn was du schreibst. Es ist auch völlig egal, ob es ein Formular mit Namen "Gesundschreibung" gibt. Nicht jedes Formular muß einen Namen haben, bzw. man braucht nicht für alles Formulare.

Fakt ist, der Arzt muß bestätigen, dass du wieder arbeitsfähig bist.

Dazu braucht man kein entsprechendes Formular :rolleyes:

Ein Attest oder entsprechender Zettel, wo es vermerkt ist, reicht auch.

Sollte man noch krankgeschrieben sein und man geht in die Arbeit und es passiert was, dann ist der Teufel los.

Geschrieben

Man darf nicht zur Arbeit erscheinen, wenn man krankgeschrieben ist. Das hat versicherungsrechtliche Gründe. Für die Zeit in der ein MA Krankgeschrieben ist ist er nicht bei der Firma versichert, und wenn dann ein Unfall passiert, ist das ein riesen Aufriss. Deine Krankenkasse wird nicht Zahlen, weil du gearbeitet hast und die Firma wird nicht zahlen, weil du krankgeschrieben warst (und garnicht auf der Arbeit gewesen sein dürftest).

Und Natürlich kann man sich jeder Zeit wieder gesundschreiben lassen, man muss eben erst zum Arzt und sich seine Arbeitsfähigkeit bestätigen lassen, wenn man früher wieder arbeiten will.

Das passt jetzt zwar nicht zu unserem Gesetz, aber In Italien wird man grundsätzlich unbefristet krankgeschrieben und muss sich wieder Gesundschreiben lassen.

So ähnlich ist das hier mit der Frist auch: Voraussichtlich krank bis- bedeutet nicht, dass der MA vermutlich früher wieder gesund wird, sondern dass der vorraussichtlich ab dem genannten Datum wieder Fit ist, und sich die Krankschreibung auch verlängern kann, wenn dem nicht so ist.

Geschrieben

ok aber gehen wir mal davon aus das der Arbeitgeber einverstanden ist das er arbeitet weil er einfach denkt das nix passiert. Dann hat er ja wohl auch zu zahlen falls was passierr weil er kannte ja das Risiko (sofern er vorher den Krankenschein bekommen hat).

Geschrieben

Hi,

hatte vor paar Jahren das selbe Problem, habe einfach gesagt dass ich den Urlaub zu 100% antretten werde auch wenn ich dafür kündigen muss. Danach war Ruh. Da du ja noch in der Ausbildung bist wirds so bei dir nicht gehen, aber du darfst es dir nicht gefallen lassen sonst wirst du nur noch ausgenutzt. Und net mit der Drohung kommen "Wenn ich den Urlaub nicht kriege, meld ich mich Krank" ist ein Grund für eine Fristlose Kündigung.

mfg

Max

Geschrieben
Man darf nicht zur Arbeit erscheinen, wenn man krankgeschrieben ist. Das hat versicherungsrechtliche Gründe. Für die Zeit in der ein MA Krankgeschrieben ist ist er nicht bei der Firma versichert, und wenn dann ein Unfall passiert, ist das ein riesen Aufriss. Deine Krankenkasse wird nicht Zahlen, weil du gearbeitet hast und die Firma wird nicht zahlen, weil du krankgeschrieben warst (und garnicht auf der Arbeit gewesen sein dürftest).

Und Natürlich kann man sich jeder Zeit wieder gesundschreiben lassen, man muss eben erst zum Arzt und sich seine Arbeitsfähigkeit bestätigen lassen, wenn man früher wieder arbeiten will.

okok, [ironie] du hast recht und ich hab meine ruhe [/ironie]

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