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Geschrieben

Guten Morgen zusammen,

folgende Situation:

Habe am 19.06 meine Prüfung bestanden und bin danach übernommen worden (Vertrag stand schon gut 2 Monate vorher fest).

Ich habe jedoch für den Monat Juni ein komplettes Azubigehalt bekommen und für diesen Monat (Juli) eine Nachzahlung des Restgehaltes von Juni (als fest angest. Mitarbeiter).

Nun habe ich das alles mal durchgerechnet und stelle fest:

Ich habe einen Nachteil (durch die Lohnsteuer) von 200€, da die Nachzahlung auf mein jetztiges Gehalt oben drauf geht und somit die Lohnsteuer auch steigt.

Wäre das Gehalt im Monat Juni abgerechnet worden, so hätte ich keine Lohnsteuer auf die Gehaltszahlung gezahlt.

Nun ist meine Frage, ob ich einen rechtlichen Anspruch auf 2 Gehaltsabrechnungen bzw. Zahlungen habe ? [- ich würde sagen schon.]

(anteiliges Gehalt von Juni und normale Abrechnung für diesen Monat).

Problem könnte sein, dass dies softwarebedingt nicht möglich ist (von unserer Mutterfirma), aber das kann meiner Meinung nach nicht mein Problem sein, es sind immerhin 200€.

Vielen Dank für Eure Antworten.

Geschrieben

Hallo,

soweit ich weiß, wird das am Ende des Jahres durch eine Rückzahlung reguliert. Du bekommst dann mehr als nur 200 Euro zurück, da du ja im Jahresdurchschnitt gerechnet weniger brutto pro Monat bekommen hast und damit weniger Lohnsteuer zu zahlen hättest als jeweils in der Monatsabrechnung.

Hoffe das ist so verständlich erklärt.

Geschrieben

Wie itsme schon geschrieben hat, am Ende des Jahres bekommst du das durch die Einkommensteuererklärung wieder. Da wird dann überprüft ob du zuviel gezahlt hast (was beim Übergang Azubi->fester Mitarbeiter oft der Fall ist) oder zuwenig und nachzahlen darfst.

MfG

Geschrieben
Hallo,

soweit ich weiß, wird das am Ende des Jahres durch eine Rückzahlung reguliert. Du bekommst dann mehr als nur 200 Euro zurück, da du ja im Jahresdurchschnitt gerechnet weniger brutto pro Monat bekommen hast und damit weniger Lohnsteuer zu zahlen hättest als jeweils in der Monatsabrechnung.

Hoffe das ist so verständlich erklärt.

Das macht das Finanzamt allerdings nicht von sich aus, sondern erst, wenn du deine Steuererklärung dort abgibst. Dabei kannst du dann aber auch andere Belastungen steuermindernd geltend mechen.

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