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Grosses Problem wegen Ausbildungsverlängerung


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Hallo,

bester Tip, nehm dir einen Anwalt. An deiner Stelle würd ichs ganz sein lassen,weil du in dieser Firma nie wieder glücklich werden wirst.

Irgendwo bist du wirklich selber Schuld.

Es ist doch nicht schwer in der Firma anzurufen und zu sagen das du krank bist und die Krankschreibungen hinschickst.

Eine andere Sache ist es aber wenn du die Prüfung absichtlich schwänzt. Der Verdacht erhärtet sich vorallen Dingen durch dein Posting "angenommen ich würde mit Absicht durchfallen".

Mir würde es als Chef auch ein wenig Spanisch vorkommen das da einige Entschuldigungen gar nicht erst ankommen und einige als PDF, und nicht auf dem Postweg zugesandt.

Wenn ich krank bin, ruf ich immer in der Firma an und schicke die Krankmeldungen zu.

Du solltest aufpassen das du jetzt nicht noch mehr Ärger bekommst,weil wie schon oben gesagt, der Arzt der dich krank geschrieben hat steht auch nicht gerade gut da, solltest du geschwänzt haben.

Viele Grüße

Georg

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Ok ob das nun alles moralisch i.o ist oder nicht, sei nun mal dahingestellt.

Es klang in dem einen oder anderen Post schon durch, dass man in einem laufendem Aubsilungsverhältniss nicht so einfach gekündigt werden kann. Dafür müssen schon ganz bestimmte Vorausetzungen geschaffen sein.

Es gibt zwar Gründe die eine fristlose Kündigung berechtigen, dazu gehört afaik aber nicht die von dir o.g private Ebay Sache.

Die davor genannten Gründe sind zwar bemängelnswert für dich, aber solange es bisher zu keiner Abmahnung kam, kann dir da niemand was.

Da du vom Artzt über die Prüfungstage hinweg krankgeschrieben warst, kann dir die Firma nun auch kein Vorsatz wegen vorsätzlichem Wegbleiben der Prüfung vorwerfen (natürlich gibts auch da Aussnahmen, wenn du zB wärend dieser Zeit zB Schwimmen warst und dich da jemand gesehen hat;wird dann schwer zu beweisen sein, dass du mit einem Margen Darm Infekt ins Schwimmbad konntest :P).

Auch wenn das alles nicht so wirklich ok ist, was du da betreibst, denke ich eher nicht das dir einfach so gekündigt werden kann.

Du sagtest aber auch das du dazu schriftlich Stellung nehmen solltest.

Ich würde versuchen in dem Brief deine missliche Lage zu erklären und ggf zu entschuldigen (gut es wird dir wohl kaum etwas anders übrig bleiben als das ein oder andere Detail hinzu zu erfinden, da ja laut dir das scheinbar berechtigt ist, was der AG dir vorwirft).

Dann versuche natürlich noch alle fehlenden Krankmeldung nachzereichen (sofern es überhaupt je welche gab).

Und zu guter letzt solltest du dann auch durchklingen lassen, das du diese Ausbildung tatsächlich erfolgreich beenden möchtest.

Wenn das dann alles nicht hilft und dir trotzdem gekündigt werden soll, dann solltest du überlegen einen Anwalt einzuschalten...

Ich hoffe aber auch einfach mal, dass du daraus lernst. Ich weiss ja wie ich selber war, während meiner ersten Ausbilung, aber dennoch kann das so nicht der richtige Weg sein für die weitere Zukunft. Wenn du die Ausblung tatsächlich beenden möchtest mit einem Abschluss, dann solltest du dafür auch was tun....

/predigt off -.-

greetz

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Nur mal so am Rande: Hier steht nirgends eine Kündigung zur Debatte. Der Arbeitgeber verweigert die Ausbildungsverlängerung. Und das kann er trotz Gesetzesvorgabe natürlich erstmal machen. Ebenso wie es möglich ist, dass die zuständige IHK u.U. eine Verlängerung verweigern kann.

Auch bei der in diesem speziellen Fall zuständigen IHK Heilbronn-Franken gibt es ein Formular für die Bantragung der Ausbildungsverlängerung (heisst dort "Nachtrag auf Wiederholungsprüfung"). Darauf muss der Ausbildende und der Auszubildende unterschreiben. Tja, und verweigert der Ausbildende die Unterschrift, muss man die eben im Zweifel einklagen.

bimei

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Hallo,

wenn ich mit meinem Arbeitgeber einen Vergleich geschlossen habe das ich einen Aufhebungsvertrag unterschreibe. Muss ich dann auf irgend etwas aufpassen, auch in Bezug auf das A-Amt, wegen Sperrfristen etc. ?

Ich war in der mündlichen Prüfung krank, und mein Arbeitgeber hat dann rabatz deswegen gemacht und wollte mich nicht weitere 6 Monate einstellen. Und bevor ich dann vor Gericht etc. gegangen wär habe ich Ihm das vorgeschlagen.

Muss ich jetzt auf irgend etwas achten ?

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Machen wir es so:

Wir lassen unsere persönlichen Meinungen über MasterTom jetzt mal aussen vor.

Wir beantworten seine Frage(n), wenn wir wollen.

Natürlich nehme ich keinem das Recht, eine nicht allzu gute Meinung über den Thread-Ersteller zu haben. Ich möchte nur nicht, dass es in ein reines Abwatschen ausartet.

Tom hat Fragen gestellt, hier sollen sie beantwortet werden. Wenn ihr glaubt, Tom hat es nicht verdient, dann antwortet nicht. Aber schreibt nicht ausschliesslich, dass ihr ihn nicht mögt. Danach hat er nicht gefragt.

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Muss ich dann auf irgend etwas aufpassen, auch in Bezug auf das A-Amt, wegen Sperrfristen etc. ?
Joar.... du solltest was auf der hohen Kante liegen haben, denn ein Aufhebungsvertrag verursacht erstmal eine Sperre des ALG.

Ausführliches hier:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Aufhebungsvertrag.html

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Joar.... du solltest was auf der hohen Kante liegen haben, denn ein Aufhebungsvertrag verursacht erstmal eine Sperre des ALG.

Ausführliches hier:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Aufhebungsvertrag.html

Hoppala. Recht starket Tobak. Ich muss nach einer Kündigung sogar dagegen klagen, um 100% sicher zu sein, keine Sperrfrist zu bekommen? Na, hier lernt man echt was dazu....

@ Master-Tom:

Wie hier schon mehrfach gesagt wurde, hätte der AG kaum eine Möglichkeit Dir zu "kündigen". Zwar könnte es möglich sein, dass er Dich loswird, aber dies sicherlich erst nachdem er selbst vors Arbeitsgericht zieht. Die Frage sei erlaubt, ob er dies für einen Azubi, der nur noch 6 Monate bleibt tun würde.

[Letzten Satz gestrichen...]

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Mein Ausbildungsberater bei der IHK hatte mir zu diesem Aufhebungsvertrag geraten. Denn unter solchen vorraussetzungen dort noch zu arbeiten...z.B. habe ich erfahren, dass mein Ausbilder den Mitarbeitern der EDV "verboten" hatte mit mir Kontakt aufzunehmen. Wieso auch immer. Oder ein anderer Azubi wurde gefragt, ob ich einen "Hackerangriff planen würde". Und solche dinge.

Ich habe den Vertrag erst nach dem Besuch beim A-Amt unterzeichnet, nachdem die mir gesagt hatten dass wenn der Mitarbeiter der IHK ihnen das schriftlich gibt, dass er mir dazu geraten hatt, würde es zu keiner Sperrfrist kommen.

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Ok, das ist natürlich einzusehen. Natürlich macht ein stures Weiterarbeiten keinen / kaum Sinn, wenn man nur als "Luft" behandelt wird. Einfach nur hingehen und 8 Stunden vor sich Löcher in die Luft starren will man ja auch nicht.

Ich habe nach einem Gespräch auch erfahren, dass die Agentur für Arbeit auch nicht ganz so rigiede mit den Sperrfristen ist. Aufhebungsverträge ziehen vielfach nur eine "Ruhendzeit" nach sich, d.h. dass eine Abfindung angerechnet wird und für diese Zeit kein Arbietslosengeld oder nur vermindert gezahlt wird.

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Ok, das ist natürlich einzusehen. Natürlich macht ein stures Weiterarbeiten keinen / kaum Sinn, wenn man nur als "Luft" behandelt wird. Einfach nur hingehen und 8 Stunden vor sich Löcher in die Luft starren will man ja auch nicht.

Ich habe nach einem Gespräch auch erfahren, dass die Agentur für Arbeit auch nicht ganz so rigiede mit den Sperrfristen ist. Aufhebungsverträge ziehen vielfach nur eine "Ruhendzeit" nach sich, d.h. dass eine Abfindung angerechnet wird und für diese Zeit kein Arbietslosengeld oder nur vermindert gezahlt wird.

Bei meinen Aufh. Vertrag bin ich halt bis Ende 31.8. unter Lohnfortzahlung beurlaubt. Und dann eben ab 1.9. Arbeitssuchend.

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Hoppala. Recht starket Tobak. Ich muss nach einer Kündigung sogar dagegen klagen, um 100% sicher zu sein, keine Sperrfrist zu bekommen? Na, hier lernt man echt was dazu....
Moooooment!

Hier ist ganz deutlich zu unterscheiden zwischen einer Kündigung durch den Arbeitgeber (es erfolgt keine Sperrfrist) und eine Kündigung durch den Arbeitnehmer (Sperrfrist für das ALG). Nach meinem Link wird ein Aufhebungsvertrag (der keine Kündigung darstellt und nicht an den Kündigungsschutz gebunden ist, sondern eine Vertragsauflösung in beiderseitigem Einvernehmen darstellt) für die Gewährung des ALG einer Kündigung durch den Arbeitnehmer gleichgestellt. Hier scheint es auf eine wohlwollende Regelung durch das Arbeitsamt hinauszulaufen, ich sehe aber keinen generellen Rechtsanspruch auf ALG bei einem Aufhebungsvertrag.

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Moooooment!

Hier ist ganz deutlich zu unterscheiden zwischen einer Kündigung durch den Arbeitgeber (es erfolgt keine Sperrfrist) und eine Kündigung durch den Arbeitnehmer (Sperrfrist für das ALG). Nach meinem Link wird ein Aufhebungsvertrag (der keine Kündigung darstellt und nicht an den Kündigungsschutz gebunden ist, sondern eine Vertragsauflösung in beiderseitigem Einvernehmen darstellt) für die Gewährung des ALG einer Kündigung durch den Arbeitnehmer gleichgestellt. Hier scheint es auf eine wohlwollende Regelung durch das Arbeitsamt hinauszulaufen, ich sehe aber keinen generellen Rechtsanspruch auf ALG bei einem Aufhebungsvertrag.

Einen generellen Rechtsanspruch auf ALG hat man bei einem Aufhebungsvertrag auch nicht.

Es heißt in Deinem Text

Wenn Sie daher eine gütliche Einigung über eine von Ihrem Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung anstreben, sollten Sie zur Vermeidung einer ansonsten zu befürchtenden Sperrzeit binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben. In der Regel findet etwa 4 bis 6 Wochen nach Einreichung der Klage eine Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht statt, in der Sie "sich vergleichen" können, d.h. Sie können in der Güteverhandlung einen Prozeßvergleich abschließen, der inhaltlich mit einem Abwicklungsvertrag identisch ist, aber darüber hinaus noch die prozessuale Bedeutung hat, daß er den Kündigungsschutzprozeß beendet.

Sicherlich spitzfindig, aber am Anfang des Ganzen steht eine "normale" Kündigung des AG. Das diese von beiden gewollt wird, ist ja nicht offensichtlich für Außenstehende. Ich würde im Umkehrschluß denken, dass bei einer "Nicht-Klage" das Ganze einvernehmlich ist und damit Sperrfrist droht.

Aber wie dem auch sei: In der Praxis kommt es wohl zu keinerlei Sperrfristen bei einer normalen Kündigung und "Nicht-Klage" dagegen. Auch bei Aufhebungsverträgen soll die allgemeine Regelung sein, dass Abfindungen angerechnet werden und solange kein ALG bezogen wird. Nennt sich dann "Ruhezeit", d.h. der Anspruch ruht. Dieser Zeitraum muss ja keine 12 Wochen betragen, weshalb es ebend nicht zu einer "Sperrfrist" kommt.

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Auch bei Aufhebungsverträgen soll die allgemeine Regelung sein, dass Abfindungen angerechnet werden und solange kein ALG bezogen wird. Nennt sich dann "Ruhezeit", d.h. der Anspruch ruht.

Ausnahmen von "Anspruchsruhen" können Aufhebungsverträge sein, die z.B. aufgrund einer Betriebsänderung (§ 613 BGB) geschlossen werden (auch da gibt es wieder Unterschiede, die aber in der Erklärung einen "Aufsatz" erfordern würden, der hier zu weit führt). Gilt auch für Ausnahmen bei der Anrechnung, ebenso, wie die Höhe der Abfindung eine Rolle spielen kann.

All das hat aber weniger, sorry Chief, mit Wohlwollen zu tun, da gibt es schon festgelegte Regelungen (Verfahrensanweisungen). Da das wirklich im Einzelfall von mehreren Faktoren abhängig ist (z.B. auch, was nach dem Aufhebungsvertrag passiert), lässt sich das kaum allgemein, sondern nur im Grundsatz beantworten.

Aber ich denke, das driftet auch vom Thema des Threads ab. ;)

bimei

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