bugmenot Geschrieben 1. August 2006 Teilen Geschrieben 1. August 2006 Hallo, weiß jemand wie genau es die IHK bei einer Englisch-Deutsch Übersetzung nimmt? Sind fachlich verbreitete Anglizismen wie z. B. "Flatrate" oder "Motherboard" erlaubt oder muss das auch übersetzt werden (in dem Fall also "Pauschaltarif" bzw. "Hauptplatine")? Danke. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Der Kleine Geschrieben 1. August 2006 Teilen Geschrieben 1. August 2006 Falls du fragst, was ich als Prüfer der AP hören möchte, dann sind es sicher die Fachbegriffe, die nunmal Englisch sind, mit einer deutschen dazugehörenden Anleitung zum Gebrauch. "Der IHK" ist das relativ egal . Bitte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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