billi Geschrieben 1. August 2006 Geschrieben 1. August 2006 angenommen man hat einen arbeitsvertrag (probezeit rum/unbefristet) und arbeitet aber was anderes. und nun soll schon wieder was anderes gearbeitet werden. kann der arbeitsvertrag geändert werden? kann vor allem die vergütung geändert werden (form, zusammensetzung und höhe?) welche rechte/pflichten hat man? was sollte man tun und wo hört der spaß auf? Zitieren
Thanks-and-Goodbye Geschrieben 1. August 2006 Geschrieben 1. August 2006 Zu einem Arbeitsvertrag gehören zwei: Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Du musst doch als Arbeitnehmer die Änderungsvorschläge des AG nicht annehmen. Allerdings kann es dann zu einer sog. Änderungskündigung kommen. BTW: meinst du nicht, dass das Coffeehouse die verkehrteste Ecke ist, so ein Thema zu diskutieren, wenn es den Bereich Ausbildung / Job hier auf dem Board gibt? Zitieren
Hawkeye Geschrieben 1. August 2006 Geschrieben 1. August 2006 Deswegen ist es jetzt auch da. Zitieren
billi Geschrieben 1. August 2006 Autor Geschrieben 1. August 2006 auf welche art und weise kann die vergütung geändert werden? ich gehe jetzt mal entweder von einer individuellen kürzung oder änderung der art des lohnes aus. wobei ich mir bei der art relativ sicher bin, dass ein neuer arbeitsvertrag nötig ist. das wäre dann gleichbedeutend mit einem angebot vor einer Kündigung. Zitieren
allesweg Geschrieben 2. August 2006 Geschrieben 2. August 2006 Letzteres wäre die von Chief erwähnte Änderungskündigung Zitieren
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