Habi Geschrieben 3. August 2006 Teilen Geschrieben 3. August 2006 Hallo zusammen, mal eine Frage. Mein Arbeitgeber hat gerade insolvenz angemeldet. Wie ist das denn jetzt? Kann ich damit fristlos kündigen? Mein letztes Gehalt wurde nicht bezahlt. Ich würde mir gerne einen anderen Job suchen, nur müsste ich durch meine Kündigungsfrist eweig warten... Grüße Timo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Joe Kinley Geschrieben 3. August 2006 Teilen Geschrieben 3. August 2006 Ist denn nicht (IIRC) nicht bezahltes Gehalt ein triftiger Grund fuer fristlose Kuendigung ? Er hat sich nicht an den Vertrag gehalten, also hast du das Recht auf ausserordentliche Kuendigung... Dennoch wuerd ich auf Nachzahlung bestehen, denn die Leistung hast du ja erbracht... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lordy Geschrieben 3. August 2006 Teilen Geschrieben 3. August 2006 Achtung: Dies ist keine Rechtsberatung, du solltest sicherheitshalber einen Anwalt fragen Ich war selbst in einer ähnlichen Situation und nach meiner Kenntnis gibt es zwei Vorraussetzungen um aufgrund fehlender Zahlungen fristlos kündigen zu können: - Es besteht ein Zahlungsrückstand von 6+ Wochen - Der Zahlung muß angemahnt worden sein Wenn du diesen Weg also gehen willst solltest du deinen Chef schriftlich auffordern binnen einer Woche zu zahlen und darauf hinweisen, das du ansonsten die Arbeit einstellst (da gibt's einen BGB-Artikel, bin aber zu faul jetzt ) und das du dir weitere Schritte vorbehälst. Wenn der Zahlungsrückstand dann groß genug ist und auf deine Zahlungsaufforderung hin nichts passiert solltest du mit einer Kündigung durch kommen können. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
levi Geschrieben 3. August 2006 Teilen Geschrieben 3. August 2006 Hallo, ich würde nicht kündigen, sondern dich aus dem Ausbildungverhältnis raus neu bewerben. Es gibt Firmen, die einen an der Stelle der Ausbildung einfach weiter machen lassen. Außerdem hast du 3 Monate Anspruch auf Insolvenzgeld, ab dem Zeitpunkt der Anmeldung der Insolvenz bzw. der Annahme des Insolvenzantrages (das weiß ich nicht genau) [Der vorläufige Insolvenzverwalter muß bei Bestellung mit allgemeinem Verfügungsverbot das Unternehmen des Schuldners fortführen (Ausnahme: § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 InsO) und die Arbeitnehmer ebenso bezahlen wie die Lieferanten, die ihm ansonsten kein Material liefern, so daß er nicht mehr produzieren kann. Er hat für die Lohn- und Gehaltsansprüche der Arbeitnehmer nicht persönlich, sondern nur mit der (vorläufigen) Masse einzustehen. Er kann die weiterbeschäftigten Arbeitnehmer für die Dauer von längstens drei Monaten (§ 183 Abs. 1 Satz 1 SGB III) auf das Insolvenzgeld (Insg), wie die Kaug-Zahlung künftig heißt, und die gekündigten, freigestellten Arbeitnehmer im Rahmen der sog. Gleichwohlgewährung auf das Arbeitslosengeld (§ 143 Abs. 3 SGB III) verweisen. Zahlt das Arbeitsamt im Rahmen der sog. Gleichwohlgewährung im Falle einer Freistellung nach Insolvenz an die Arbeitnehmer Arbeitslosengeld, so wird der Arbeitslosengeldanspruch der Arbeitnehmer verbraucht. Quelle: http://www.insolvenzverein.de/archiv/vortragstexte/Berscheid.htm]. Melde dich dafür beim Insolvenzverwalter. Ich habe das auch mitmachen "dürfen", habe aber im Endeffekt alle ausstehenden Gehälter + die 3 Monate Insolvenzgeld erhalten, UND habe meine Ausbildung in einem anderen Betrieb einfach weiter machen dürfen! Also Kopf hoch, du schaffst das schon! Levi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Joe Kinley Geschrieben 3. August 2006 Teilen Geschrieben 3. August 2006 Der Threadersteller hat nix von Ausbildung erzaehlt bisher ..... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
isardor Geschrieben 3. August 2006 Teilen Geschrieben 3. August 2006 Mal andersrum gefragt. Besteht bei einer Insolvenz nicht auch ein triftiger Grund die Mitarbeiter fristlos zu kündigen? Insolvenz bedeutet doch Zahlungsunfähigkeit, d.h. Der Arbeitgeber ist nicht mehr in der Lage das Geschäft weiterzuführen weil es sich dabei um ein Verlustgeschäft handelt, das nur duch eine Insolvenz gerettet werden kann. Auf eine Abmahnung wegen Gehaltszahlung kann hier glaub ich verzichtet werden, weil ein zahlungunfähiger Betrieb, bis zu seiner Genesung eben kein Geld zur Verfügung hat, bzw dieses nur in den Betrieb stecken wird. Genesung bedeutet hierbei, dass die Monatsbilanz zumindest +-0 ergibt und das kann lange dauern. Wohl bemerkt ist das keine Rechtsberatung. Wir hatten damals einen Mitschüler in der Berufschule der auch seinen Hut nehmen musste als sein Betrieb insolvenz angemeldet hat, und das nur ein halbes Jahr for Abschluss. Nun in dem Fall zeigt sich das ja ganz deutlich, der Betrieb zahlt die Berufsschule und wenn das nicht mehr möglich ist, kann der Schüler eben nicht mehr unterrichtet werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mhel Geschrieben 4. August 2006 Teilen Geschrieben 4. August 2006 Ohne irgendwie Ahnung davon zu haben: Wenn der Betrieb alle kündigt kann ja keiner mehr arbeiten und er hat dann auch keinen Umsatz mehr bzw Einnahmen. Dann gibt es also nur noch die ganzen Geräte und Maschinen die zu Geld gemacht werden können. Dann ist noch die Frage wieso es am Monatsende ein Minus gibt, zahlen die Auftraggeber nicht, ist ein Kredit zu teuer (Altlasten) aber sonst läuft alles gut? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 7. August 2006 Teilen Geschrieben 7. August 2006 Mal andersrum gefragt. Besteht bei einer Insolvenz nicht auch ein triftiger Grund die Mitarbeiter fristlos zu kündigen? ... Eine insolvenz ist kein grund zur fristlosen kündigung. eine kündigung mit einhaltung der fristen ist aber möglich. ich habe damals auch keine fristlose kündigung erhalten, sondern eine ordentliche mit einhaltung der kündigungsfrist. Auch dringende betriebliche Gründe werden nur in seltenen Fällen eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, da der Arbeitgeber sein Unternehmerrisiko nicht auf den Arbeitnehmer abwälzen darf. So ist auch die Insolvenz eines Unternehmens kein wichtiger Grund für außerordentliche Kündigungen. Der im allgemeinen eingesetzte Insolvenzverwalter könnte auch in diesem Fall lediglich ordentlich, allerdings unter Einhaltung verkürzter Kündigungsfristen, kündigen. Betriebsbedingte Gründe, die zur außerordentlichen Kündigung berechtigen, sind daher in der Praxis kaum denkbar siehe http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/beendigung/content_03_06.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Carnie Geschrieben 7. August 2006 Teilen Geschrieben 7. August 2006 Alternativ kannst du auch einfach mal schauen ob du nciht einen Aufhebungsvertrag machen kannst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
M.A.Knapp Geschrieben 7. August 2006 Teilen Geschrieben 7. August 2006 Vielleicht findet sich ja für ie Firma ein Käufer der u.U. auch die Mitarbeiter mitübernimmt. Deswegen würde ich nix überstürzen. Natürlich den Insolvenzverwalter (wenn er feststeht) diesbezüglich kontaktieren. Solange die Firma 'normal' weiterläuft einfach normal weiterarbeiten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Joe Kinley Geschrieben 8. August 2006 Teilen Geschrieben 8. August 2006 Lol Leute... wozu Aufhebungsvertrag ... der Threadsteller hat immernoch nix von einer Ausbildung erwaehnt, sondern nur vom normalen Arbeiten in dem Unternehmen ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Carnie Geschrieben 8. August 2006 Teilen Geschrieben 8. August 2006 Spielt ja auch garkeine Rolle. Er kann auch seinen normalen Arbeitsvertrag in beidseitigem Einverständis aufheben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Joe Kinley Geschrieben 8. August 2006 Teilen Geschrieben 8. August 2006 Ja wuerd das denn mehr Sinn machen als ein ordentlicher Abschluss (des ARbeitsverhaeltnisses) mit nem guten Arbeitszeugnis ? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Code Poet Geschrieben 8. August 2006 Teilen Geschrieben 8. August 2006 Also zunächst ist auf jeden Fall der Gang zu einem Anwalt unbedingt geboten! Der kann auch entsprechende Mahnschreiben aufsetzen und für das weitere Vorgehen beraten. Es ist richtig, dass Insolvenz kein Grund zur fristlosen Kündigung ist! Also sollte Dein Anwalt auf jeden Fall zusehen, dass Du einen vollstreckbaren Titel bei Deinem Arbeitgeber bekommst!!! Ob und wie das Unternehmen im Insolvenzfall weiter geführt wird, obliegt der Entscheidung des Insolvenzverwalters nach Feststellung der Insolvenzmasse. Bis Du da Dein Geld siehst, kann es also durchaus dauern und es könnte sogar passieren, dass Du gar nichts bekommst... Aber unbedingt - auf jeden Fall!! - mit dem Kündigungsschreiben zu einem Anwalt gehen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Polli Geschrieben 10. August 2006 Teilen Geschrieben 10. August 2006 Hilfe! Wer redet hier von Aufhebungsvertrag? Finger weg! Sowas macht man nicht ohne vorherige Absprache mit einem Rechtsanwalt! Wenn diese Firma insolvent ist (Vorsicht das heisst nicht das sie Pleite ist und aufgelöst wird!) dann kommt ein Insolvenzverwalter und der versucht das Boot über Wasser zu halten oder eben aufzulösen. Deine Gehälter (max. 3 Gehälter) werden bei einer Insolvenz von der Arbeitsagentur übernommen. Hier bitte bei selbiger erkundigen welche Voraussetzungen gegeben sein müssen. Deshalb NICHT einfach kündigen! In jedem Falle: Anwalt! Und immer daran denken, die erste Instanz beim Arbeitsgericht zahlt man aus eigener Tasche, ob man ein für sich positives Urteil erhält oder nicht ;-) Gruß Olli P Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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