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Geschrieben

Hallo zusammen.

Ich habe letzte Woche mein Ausbildungszeugnis bekommen. Mich würde interessieren was Ihr davon haltet.

Hier der eigentliche Bewertungstext:

Herr XXX hat sich stets gut für die Erreichung der Ausbildungsziele eingesetzt und zeigte bei allen Ausbildungsinhalten eine hervorragende Auffassungsgabe. Herr XXX wurde von allen Ausbildern wegen seiner zuverlässigen Lern- und Arbeitsweise sehr geschätzt. Die Arbeitsergebnisse waren, auch bei hohen Anforderungen, stets von sehr guter Qualität. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Ausbildern, Mitarbeitern und Mitauszubildenden war jederzeit einwandfrei.

Eigentlich nicht schlecht. Denke ich zumindest. Nur der 1. Satz stört mich etwas.

Danke für Eure Hilfe.

Gruß

Geschrieben

Ist das der gesamte Bewertungsteil? Da ist jemand sehr sparsam mit den Worten ;) Die Aufgabenauflistung ist aber schon umfassender und vollständig?

Recht gut, jedoch ohne den Schlusssatz mit der Zukunftsaussicht (Art der Übernahme oder Begründung, warum nicht) ist jedoch keine abschließende Bewertung möglich. Alleine durch darin Verstecktes kann aus dem Zeugnis eine Vier werden, wobei ich es so im oberen Zweierbereich sehe...

Geschrieben

Danke für die schnelle Antwort.

Aufgabenauflistung ist komplett.

Der Schlussatz lautet: "Wir wünschen Herrn XXX auf seinem zukünftigen Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Geschrieben

Steht nicht drin weil ich noch 2 Monate in der Firma arbeite und danach freiwillig gehen werde. Hätte aber auch bleiben können. Muss das drin stehen?

Geschrieben

Einen Satz mit den warmen Worten ~"freut uns, dass er bleibt. Will aber nur zwei Monate" fände ich angenehmer. Wird man übernommen, heißt es üblicherweise, dass der AG mit der Arbeit zufrieden war (außer es steht "haben leider versäumt, rechtzeitig zu kündigen" verklausuliert drin)

Geschrieben

Bitte beachten!

Die Ausbildung ist beendet, du hast ein Anrecht auf ein Ausbildungszeugnis.

Jetzt bist du Angestellter, hast erweiterte Aufgaben, der Arbeitgeber stellt auch höhere Ansprüche, die sich dann auch im Zeugnis niederschlagen.

Ich weiss, dass viele Arbeitgeber gerne Ausbildungs- und Anstellungszeugnisse miteinander verquicken, es ist (unter anderem auch aufgrund rechtlicher Vorgaben) nicht statthaft.

Siehe auch § 16 BBiG: http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/__16.html

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