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Probezeit nach Übernahme - ist das so üblich ?


stefanei

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

nach meiner Ausbildung zum FISI bin ich übernommen worden.

Beim durchlesen des Vertrags ist mir direkt aufgefallen, das dort eine

Probezeit von 6 Monaten mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen für beide Seiten vereinbart wird. Als ich unseren Personalchef - der hat mir den Vertrag erklärt - darauf angesprochen hab, meinte er nur, das sei normal, das wäre so ein Standardvertrag, den alle in der Firma bekommen, egal, ob Sie übernommen werden oder neu anfangen.

Meine Frage:

Ist das so üblich, d.h. habt ihr bei der Übernahme auch eine Probezeit im Vertrag stehen ? Ich meine, wenn man mich nach 3 Jahren Ausbildung, d.h. Arbeit im Betrieb und einem gar nicht mal so schlechten Abschluss (IHK 84 % = Note 2, Abschlusszeugnis Schule 2,2) übernimmt, wissen die doch ob ich gut arbeite oder nicht. Wenn das nicht so wäre, würden die mich ja wohl nicht übernehmen....

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Das kannst du Unterschreiben weil es rechtlich ungültig ist.

Wenn du übernommen wurdest, bist du ja in der gleichen Firma angestellt.

Und nachdem Probezeiten nur bei Neueinstllungen möglich sind,

ist eine solche Klausel unwirksam.

Ich würde es einfach unterschreiben und nur anfechten wenn sie dich tatsächlich Kündigen wollen.

Ansonsten lohnt der Stress nicht

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Hast du dafür einen Beleg?

Ich kann es jetzt auf den Schlag nicht Juristsich einwandfrei belegen, aber es hat was damit zu tun das es sich ja nicht um ein neues Arbeitsverhältnis handelt sondern nur um eine Fortführung. Dein Chef kann ja auch nicht hergehen und sagen so nun werden sie befördert aber sie bekommen ne Probezeit erneut aufs auge gedrückt.

Ich werde die Juristsiche Auslegung anfang nächster Woche bei der Gewerkschaft erfragen und das Ergebnis hier posten.

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Ich kann es jetzt auf den Schlag nicht Juristsich einwandfrei belegen, aber es hat was damit zu tun das es sich ja nicht um ein neues Arbeitsverhältnis handelt sondern nur um eine Fortführung.

§ 21 BBiG: (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe.

(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

Eine Übernahme nach Beendigung der Ausbildung begründet durchaus ein neues Vertragsverhältnis und stellt keine Fortführung eines Vertragsverhältnisses dar.

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absolut üblich und wie von wiggum dargelegt sind die ausbildung und die "reguläre beschäftigung" verschiedene vertragsverhältnisse. ich kanns zwar auch nicht wirklich nachvollziehen, weil der arbeitgeber ja in den "3 jahren probezeit" genug infos sammelt, um sich die einstellung zu überlegen, aber es ist dennoch in fast jedem vertrag so, dass die probezeit drin steht.

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..., aber es hat was damit zu tun das es sich ja nicht um ein neues Arbeitsverhältnis handelt sondern nur um eine Fortführung.

Wie von den anderen schon gesagt, das eine ist ein Ausbildungsverhältnis nach BBiG und das andere ein Arbeitsverhältnis für das erstmal die Rechtslage des BGB gilt. Und nach § 622 BGB ist eine 6-monatige Probezeit mit zweiwöchiger Kündigungsfrist möglich. Es gibt Tarifverträge, die eine Probezeit bei Übernahme in ein Angestelltenverhältnis ausschliessen, aber die gelten eben nicht überall.

Umgekehrt übrigens genauso. Wer nach einem Arbeitsverhältnis ein Ausbildungsverhältnis im gleichen Betrieb abschliesst, unterliegt auch der Probezeit nach § 22 BBiG. Entschieden vom Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 16. Dezember 2004 (Az.: 6 AZR 127/04).

bimei

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Meine Frage:

Ist das so üblich, d.h. habt ihr bei der Übernahme auch eine Probezeit im Vertrag stehen ? Ich meine, wenn man mich nach 3 Jahren Ausbildung, d.h. Arbeit im Betrieb und einem gar nicht mal so schlechten Abschluss (IHK 84 % = Note 2, Abschlusszeugnis Schule 2,2) übernimmt, wissen die doch ob ich gut arbeite oder nicht. Wenn das nicht so wäre, würden die mich ja wohl nicht übernehmen....

Üblich ist relativ. Es ist legal, diese Klausel einzubauen. Bei mir wurde darauf verzichtet. Das kann die Firma also je nach Fall selbst handhaben.

Natürlich wissen sie, wie du arbeitest. Wenn jedoch die Quartalszahlen gerade nicht stimmen, ist es auf diese Weise einfacher, Mitarbeitern zu kündigen. Zudem kann es ja immer mal sein, dass du in einen Konflikt mit Chefs / Mitarbeitern läufst oder plötzlich nicht mehr die erwartete Leistung bringst / bringen kannst. Siehe oben: So ist es einfacher für die Firma...

Natürlich kann sowas auch für die Firma nach hinten losgehen, da die Probezeit auf Gegenseitigkeit beruht. Also bei Mitarbeitern in wichtigen Gebieten nicht empfehlenswert.

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soweit ich weiß ist das ganze korrekt. wie oben schon gesagt sind ausbildung und einstellung 2 verschiedene vertragsverhältnisse. da aber jmd der eingestellt wird ohne vorher bei der firma azubi gewesen zu sein mit 6 monaten probezeit beginnt (probezeit für azubis liegt im moment bei 4 monaten), stehen diese 6 monate wohl standartmäßig in dem vertrag drin.

allerdings würde ich mir darum nicht soo den kopf zerbrechen, dernn mit der übernahme hat dein arbeitgeber dir doch im endeffekt schon gezeigt "aha, den kerl können wir gebrauchen", von daher gehe ich nicht davon aus, dass sie dich so schnell rausschmeißen wollen;)

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  • 3 Jahre später...

Also ich habe das genaue Gegenteil im Programm... Ich habe Ausbildung gemacht, wurde übernommen, im Vertrag steht 6 Monate Probezeit und 2 Wochen Kündigungsfrist, möchte den Betrieb jetzt wechseln und habe eine Kündigung ausgesprochen.. und sollte damit nach 2 Wochen raus sein?! Aber der Chef gibt mir seit einer Woche keine Antwort (was ich sehr schade finde..) und ich kann dem neuen Arbeitgeber nicht einmal sagen, zu wann ich anfangen kann.. In mehreren Foren habe ich gelesen, dass es 2 Verträge sind und der letztere ohne weiteres gültig sein soll. Andererseits habe ich auch gelesen, dass hinsichtlich der Probezeit die Ausbildungszeit mit angerechnet werden muss, ABER: Die Zeit der Lehrlinge, die ihr 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird nicht als Beschäftigungszeit angerechnet! Also?? Ich weiß im Moment nicht, an wen ich mich wenden kann, außer an einen Anwalt, denn die Zeit rennt mir buchstäblich davon..

Wisst ihr einen Rat??

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.. und sollte damit nach 2 Wochen raus sein?! Aber der Chef gibt mir seit einer Woche keine Antwort (was ich sehr schade finde..) und ich kann dem neuen Arbeitgeber nicht einmal sagen, zu wann ich anfangen kann..

Wisst ihr einen Rat??

Eine (eingeschriebene) Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und somit auch wirksam, wenn dein Chef nicht antwortet. Einfach die Frist einhalten und gehen. Nicht vergessen dein Abschlusszeugnis einzufordern.

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Aber der Chef gibt mir seit einer Woche keine Antwort (was ich sehr schade finde..)

Setz die Kündigung nochmal auf, unterschreib sie mit dem aktuellen Datum und schick sie per Einschreiben mit Rückschein an deinen AG.

ABER: Die Zeit der Lehrlinge, die ihr 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird nicht als Beschäftigungszeit angerechnet!

Das war mal so, ist aber mittlerweile nicht mehr so.

Quelle:

siehe hier

Bin drauf gestoßen, weil es so einen ähnlichen Fall bei mir im Bekanntenkreis gab

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Also, dass die Beschäftigungszeit unter 25 nicht angerechnet wird, ist längst passé; wurde aber ja schon angesprochen. Die Anstellung nach der Ausbildung ist ein eigenständiger Vertrag. Nun kann man bei der Kündigungsfrist natürlich argumentieren, ob die "Vorzeit" (also Ausbildung)angerechnet wird; das kann bei direkten Anschlüssen auch der Fall sein. aber der AG kann Dich ja eh nicht halten und das weiß er auch. Warum sollte er einen unmotivierten AN denn noch beschäftigen und ihm Geld zahlen? Setz die Kündigung nochmal auf, solange nicht geschehen und lass Sie ihm nochmal zukommen. Wenns "hart auf hart kommt" gehe ich auch davon aus, dass nach 2 Wochen Kündigungsfreist "alles vorbei ist".

Gruß

p490

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