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Geschrieben

Hallo.

Angenommen ich bin studentische Hilfskraft auf 400 € Basis und überschreite in einem Monat die 400€ Grenze: Mit welche Abzügen und sonstigen Konsequenzen muss ich rechnen?

Im Moment reichen 32 Stunden aus, um das Budget auszuschöpfen. Ich möchte/muss diesen Monat aber ca. 20 Stunden mehr machen, was dann auf 600 € Brutto hinausläuft.

Unter der Hand kann ich hier nichts regeln.

Gruß,

Marko.

Geschrieben

Herje, dafür gibts ne eigene Seite von der Bundesknappschaft, die für die 400 € Jobs zuständig ist.

www.minijobzentrale.de

ich zitiere von dort mal frei:

Schwankender Verdienst

Maßgeblich für die Versicherungspflicht ist die Summe aller Verdienste für den Zeitraum von zwölf Monaten. Angenommen, in den Monaten September bis April verdienen Sie mit Ihrem Minijob monatlich 500 Euro, in den Monaten Mai bis August jedoch nur 250 Euro. Danach kommen Sie auf einen durchschnittlichen monatlichen Verdienst von 416,67 Euro und liegen über der 400-Euro-Grenze. Ihre Beschäftigung ist also versicherungspflichtig.

Sie bleiben versicherungsfrei, wenn Ihr Verdienst unvorhersehbar und für maximal zwei Monate innerhalb eines Jahres die Verdienstgrenze von 400 Euro überschreitet.

also bleibt alles wie gehabt, da dein durchschnitt wohl keine 400 € übersteigt, wenn ich dein posting richtig deute. also keine abzüge....

Geschrieben
Gut zu wissen, auch wenn ich hoffe, niemals einen 400€ Job zu haben ;)

Wieso hoffen? Diese Beschäftigungen werde ja vielfach sogar neben einer regulären Beschäftigung ausgeübt. Das sucht man sich also auch vielfach selber aus...

Geschrieben

Mal so als Idee: besteht nicht die Möglichkeit, dass du dir trotzdem nur die 32 Stunden auszahlen lässt und die 20 Mehrstunden "aufsparst". Die könntest du dir dann auszahlen lassen, wenn mal nicht so viel zutun ist.

Gruß

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