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Geschrieben
Naja aber ob sich ein Dienstwagen am Monatsende in mehr Geld auf dem Konto ausdrückt glaub ich nicht so. Da muss man schon eher viel Dienstlich unterwegs sein und sich eh vorgehabt haben sich ein neues Auto zu kaufen.

Richtig, durch einen Dienstwagen bekommst du nicht mehr Geld auf die Lohntüte. Eher das Gegenteil ist meist der Fall, da je nach Versteuerungsvariante der geldwerte Vorteil auf dein Einkommen angerechnet wird und du von der höheren Summe deine Sozialabgaben zahlst, die dann logischerweise höher ausfallen können, als die von deinem niedrigerem Gehalt.

Aber die Anschaffung eines Dienstwagens kommt die Firma mitunter teuerer als der entsprechende Rahmen, der hier merh oder weniger polemisch diskutiert wird.

Geschrieben

Es soll ja keine Kritik sein.

Aber Grundsätzlich sollte man sich schon genau überlegen, ob man nach einer 3jährige Ausbildung bei dem Gehalt nicht verheizt wird.

Ich weiß das sind Grundsatzfragen.

Geschrieben

Also erstmal vorweg. Was man in anderen Berufen verdient ist mMn vollkommen uninteressant. Da jeder Beruf eigene Anforderungen mitsichbringt sind Vergleiche zwischen nem FiSi und bspw. der genannten Putzfrau unsinnig.

Ein Dienstfahrzeug wird es nicht geben, auch wenn wir viel im Aussendienst unterwegs sind. Uns wird für die Fahrten mit unseren PkWs eine Kilometerpauschale von 30 Cent je Kilometer gezahlt.

Mit Leistungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld ist es bei uns so eine Sache. Diese Dinge werden je nach wirtschaftlicher Lage gezahlt. Dieses Jahr ist es z.B. so, dass unser Chef sich bereit erklärt aufgrund der guten Auftragslage ein volles Gehalt Weihnachtsgeld zu zahlen. In den letzten Jahren war es deutlich weniger.

Um nochmal auf das Dienstfahrzeug zurückzukommen, es wäre für mich nicht so besonders von Vorteil. Ich möchte lieber ein festes Gehalt haben, das ich jeden Monat auf meinem Konto habe. Wie ich bisher gelesen habe liege ich mit meiner Schätzung zwar schon am oberen Rand aber habe noch nicht übertrieben. Mit einem Jahresbrutto von 21.600,- wäre ich auch noch zufrieden. Darunter würde ich aber glaub ich doch ein wenig mit den Zähnen knirschen.

MfG

Tronde

Edit:

Es soll ja keine Kritik sein.

Aber Grundsätzlich sollte man sich schon genau überlegen, ob man nach einer 3jährige Ausbildung bei dem Gehalt nicht verheizt wird.

Ich weiß das sind Grundsatzfragen.

Ich möchte hier nicht unbedingt eine Grundsatzdiskussion führen, obwohl dies durchaus möglich wäre. Jedoch bin ich mir auch bewusst, dass ich nicht allzu viele Alternativen habe. Da ich noch nicht über eine mehrjährige Berufserfahrung verfüge fällt ein möglicher Arbeitsplatzwechsel schonmal flach. Denn einen Arbeitsplatz mit besserer Bezahlung zu finden ist momentan schwer bis unmöglich bei meiner bisherigen Qualifikation (ist zumindest meine persönliche Meinung). Ausserdem ist das Betriebsklima in unserer Firma sehr gut. Und ich muss ehrlich sagen, dass ich lieber auf 30 Euro im Monat verzichte, als in einer Firma zu arbeiten wo das Klima deutlich schlechter ist.

Geschrieben

definiere mal dein Weihnachtsgeld ist das ein vertraglich zugesichertes 13. Monatsgehalt sprich wird dein Jahresgehalt einfach auf 13 mal ausgezahlt oder ist dies eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers auf die du keinen vertraglichen Anspruch hast?

Auch bei letzterem kann nach x mal Auszahlung hintereinander (bitte googlen) ein Gewohnheitsrecht enstehen.

Geschrieben
definiere mal dein Weihnachtsgeld ist das ein vertraglich zugesichertes 13. Monatsgehalt sprich wird dein Jahresgehalt einfach auf 13 mal ausgezahlt ....

Antwort im Posting darüber:

Mit Leistungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld ist es bei uns so eine Sache. Diese Dinge werden je nach wirtschaftlicher Lage gezahlt. Dieses Jahr ist es z.B. so, dass unser Chef sich bereit erklärt aufgrund der guten Auftragslage ein volles Gehalt Weihnachtsgeld zu zahlen. In den letzten Jahren war es deutlich weniger.

Auch bei letzterem kann nach x mal Auszahlung hintereinander (bitte googlen) ein Gewohnheitsrecht enstehen.

Du meinst die Entscheidung des BAG (Bundesarbeitsgericht, Az.: 3 AZR 173/6). Aber: Kein Gewohnheitsrecht besteht jedoch, wenn die Firma zwar Jahr für Jahr zahlte, die Summen je nach wirtschaftlicher Lage aber unterschiedlich hoch ausfielen (aus BAG, 10 AZR 516/95).

bimei

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