Johny-tnt Geschrieben 11. August 2006 Geschrieben 11. August 2006 hallo allerseits, Ich habe hier ein kleines Problem. Hab Ausbildung als Fachinformatiker gemacht und bin gekündigt worden am Ende. Die versprochenen Gelder sind nicht da, obwohl's versprochen wurde. Chef ist im Moment nicht erreichbar für mich, vielleicht auch für alle anderen Jetzt bin ich zum Arbeitsamt und habe erfahren, wenn ich angebe, wenn bei mir noch offene Beiträge vom Ex-AG ausstehen, habe ich keinen Anspruch auf die Unterstützung und die verklagen gleich automatisch die Firma. Da will ich halt noch n wenig damit abwarten. Was kann mir am schlimmsten passieren, wenn ich noch rauszögere - geht der Anspruch auf mein Geld mit der Zeit verloren? Ich sehe da wohl keine Chance mehr, als zum Arbeitsgericht zu gehen. Verliere ich jetzt auch auf die Unterstützung auf den Zuschuss vom Arbeitsamt? Ich habe den Steuer-Menschen von der Firma angerufen, der sagte ich soll bloß beim Arbeitsamt die Firmen-Schulden gegen. mir nicht erwähnen, weil ich sowieso nichts kriege dann.. :\ Was sagt ihr dazu??? Gruß Zitieren
robotto7831a Geschrieben 11. August 2006 Geschrieben 11. August 2006 Was für Gelder sind es denn die Du noch erwartest? Lohn? Wenn Du dich nich beim Arbeitsamt Arbeitslos meldest dann bekommst Du vom ArbeitsamtAbzüge. Frank Zitieren
charmanta Geschrieben 11. August 2006 Geschrieben 11. August 2006 Der Ausbildungsvertrag endet mit dem Ereignis des Bestehens. Eine Kündigung ist danach nicht erforderlich, das Vertragsverhältnis IST beendet. Wenn der Chef Dir nen Job versprochen hat und Du bereits gearbeitet hast und Du keinen schriftlichen Vertrag hast, dann wirst Du auf den "Schulden" sitzen bleiben, da Du keinen Rechtsanspruch hast. Wenn Du einen schriftlichen Arbeitsvertrag hast und diese Gelder nicht bezahlt wurden dann greift das Insolvenzrecht im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Firma. Wenn alle Mitarbeiter kein Geld bekommen haben und die Firma keine Insolvenz gemeldet hat, dann können die Mitarbeiter Insolvenz beantragen ( was dem Klima nicht unbedingt zuträglich sein dürfte ). Bitte mehr Infos, was das für Geld sein soll Zitieren
billi Geschrieben 11. August 2006 Geschrieben 11. August 2006 die infos finde ich auch etwas dürftig. ...am ende gekündigt worden. VOR oder NACH dem Ende? wie erwähnt ist das Ende das erfolgreiche Bestehen der Prüfung. Wenn davor gekündigt wurde, muss es einen Grund geben. Wie es mit dem Geld aussieht hängt dan auch davon ab, ob die Kündigung rechtens ist. Ich würde jedenfalls nicht allzu viel Zeit vertreichen lassen, denn du hast ja nichts zu verschenken. Welche versprochenen Gelder? Ausbildungslohn ist nicht versprochen, sondern vertraglich geregelt. Bei Insolvenz wirds interessanter, aber in dem Fall habe ich keine Infos. Zitieren
Johny-tnt Geschrieben 11. August 2006 Autor Geschrieben 11. August 2006 Firma ist noch nicht zur Insolvenz angemeldet, wie ich denke. "Ausbildungslohn ist nicht versprochen, sondern vertraglich geregelt " Richtig ich wurde ganz normal nach der mündliche Prüfung enlassen und es geht um den Ausbildungslohn - die ein paar Monate halt mehr oder weniger. Er hat mir sie versprochen am Ende, ich meine rausprügeln konnte ich sie ja nicht Jetzt will ich erst mal zum Arbeitsmat und dann zum Arbeitsgericht selbst, ich glaube das ginge nur so? Zitieren
bimei Geschrieben 11. August 2006 Geschrieben 11. August 2006 Richtig ich wurde ganz normal nach der mündliche Prüfung enlassen ... Wie oben schon mehrmals gesagt, wurdest Du dann nicht entlassen, Deine Ausbildung war gesetzlich beendet. ...und es geht um den Ausbildungslohn - die ein paar Monate halt mehr oder weniger. Jetzt will ich erst mal zum Arbeitsmat und dann zum Arbeitsgericht selbst, ich glaube das ginge nur so? Erste Schritte: - Arbeitssuchend melden, Arbeitslosengeld beantragen. - Den Ex-Ag schriftlich mit Frist um Zahlung des noch ausstehenden Lohns auffordern, damit die Frist gewahrt ist. bimei Zitieren
billi Geschrieben 11. August 2006 Geschrieben 11. August 2006 wichtig ist dabei die angabe eines datums oder innerhalb einer woche bis zum.... wenn das unternehmen nicht insolvenz angemeldet hat, dann schauts schon besser aus. Zitieren
Johny-tnt Geschrieben 12. August 2006 Autor Geschrieben 12. August 2006 "wichtig ist dabei die angabe eines datums oder innerhalb einer woche bis zum...."" Was meinst Du damit, hast Du deinen gedanken abgebrochen oder was war des? Ja, hast Du recht, onsolvenz ists chlimm, bekommt ja gar nix, keine chance oder dergleichen aufs Geld ?!! Zitieren
robotto7831a Geschrieben 12. August 2006 Geschrieben 12. August 2006 Er meinte folgendens: Du schreibst deinem Chef einen Brief, dass er die ausstehenden Gehälter bis zum 21.08.2006 auf dein Konto überweisen soll. Danach kannst Du immer noch zum Arbeitsgericht gehen. Könntest Du bitte bevor Du einen Beitrag speicherst mal deinen Satzbau überprüfen. Manchmal sind deine Sätze etwas schwer zu verstehen. Frank Zitieren
dean-man Geschrieben 12. August 2006 Geschrieben 12. August 2006 kej Problem, danke für die Hilfe. Wollte genau so machen, allerdings ist es besser, wenn er s von sich aus macht, was ich nicht denke. :\ Zitieren
Johny-tnt Geschrieben 12. August 2006 Autor Geschrieben 12. August 2006 Hmm, Ach so :-) ich denke bei mir wird er es nicht freiwillig herasugeben, wird mir der Anwalt nun was kosten ? ciao ciao Zitieren
MattR Geschrieben 12. August 2006 Geschrieben 12. August 2006 bezüglich des Finanzamtes solltest du auch noch bedenken das du die abzuführende Einkommenssteuer auch zahlen must, wenn du dein Gehalt nicht erhalten hast du bist Steuerpflichtig für die erbrachte Arbeitsleistung nicht dein Arbeitgeber und sofern die Leistung erbracht wurde bist du verpflichtet zu zahlen vollkommen egal ob du das Geld erhalten hast oder nicht. Zitieren
p490 Geschrieben 12. August 2006 Geschrieben 12. August 2006 bezüglich des Finanzamtes solltest du auch noch bedenken das du die abzuführende Einkommenssteuer auch zahlen must, wenn du dein Gehalt nicht erhalten hast du bist Steuerpflichtig für die erbrachte Arbeitsleistung nicht dein Arbeitgeber und sofern die Leistung erbracht wurde bist du verpflichtet zu zahlen vollkommen egal ob du das Geld erhalten hast oder nicht. ?!? Du bist steuerpflichtig für die erhaltene Geldleistung und nicht für die erbrachte Arbeitsleistung. Der Lohn wird versteuert und nicht die Arbeit. Kein Lohn, keine Steuer. Woher hast den den Unfug? Zitieren
charmanta Geschrieben 12. August 2006 Geschrieben 12. August 2006 und seid wann bitte zahlt ein Arbeitnehmer die Lohnsteuern ? Der Arbeitgeber führt Lohnsteuer und Lohnnebenkosten ab, nicht der Arbeitnehmer. Ist also sowieso nicht Dein Thema... Selbst wenn Du Geld erhalten hättest wäre es Aufgabe des AG hier zu versteuern. Bezüglich dieses Topics kannst Du sehr entspannt sein Zitieren
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