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Geschrieben

Hallo

Ich hatte mal lange weile und bin den Algoritmus von dem Spiel Half-Life Counter Strike durchgegangen bzw habe ihn ausgelesen mit den augen:D

ist denn sowas illegal wenn ich sowas mache bzw. wenn ich die Codes verwende ?

Geschrieben

Mal davon abgesehen, dass man einen CD-Key-Algo kaum durch anschauen und vergleichen einiger Codes "auflösen" kann - ja es wäre illegal.

Ein (gültiger) CD-key stellt eine Lizenz dar (daher auch Lizenzschlüssel), die bei Benutzung einen bindenden Vertrag zwischen Softwarehersteller und Dir schließt. In der Regel wird sowas auch in der EULA festgelegt, wer was womit und wie machen darf.

Da Du durch das knacken des Algo ja keinen Original-Schlüssel hast, darfst du die Software auch nicht der EULA gemäß nutzen - sprich es nicht einmal installieren

Das knacken selber kann ich dir nicht beantworten. Aber drauf anlegen würde ich es nicht, auch wenn HL und CS (wenn du die alten meinst) steinalt sind, die Rechteinhaber werden nach wie vor darauf pochen, dass nur gültige Lizenzen verwendet werden, auch wenn vielleicht nicht mit Nachdruck ebenjenes druchgesetzt wird :rolleyes:.

EDIT:

Wäre dieses Thema nicht besser im Daily Talk aufgehoben? Um den Algo gehts hier ja offensichtlich nicht, sonder eher um die "rechtlichen" Aspekte...

Geschrieben

also illegal ja...

aber versuch doch einfach mal bei Valve anzufragen ob die noch einen ausgezeichneten Krytologen brauchen, dann kannste dir auch sicher alle spiele leisten :rolleyes:

bzw. algorithmen-experte...

Geschrieben
  |roTekuGeL| schrieb:
also illegal ja...

aber versuch doch einfach mal bei Valve anzufragen ob die noch einen ausgezeichneten Krytologen brauchen, dann kannste dir auch sicher alle spiele leisten :rolleyes:

bzw. algorithmen-experte...

//offtopic:

naja ansich kann ich es mir leisten 2x half life 2 und 1 x half life 1

Geschrieben

Und was hättest du davon?

Die Gewissheit, 3 gültige Lizenzen zu haben? Schick, schick :D

Mal im Ernst, was willst du mit dem Algo? Anstelle des HL Algos, nimm den von Windows95 - der wurde mal geknackt und veröffentlicht: >>>KLICK MICH DU SAU<<<

Was Du damit machst, überlasse ich freilich dir. ;)

Kannst dir ja Windows95 installieren mit deinem "persönlichen" und von dir erstellten Key - einfach mal die frische Luft des Reverse Engineering schnuppern :bimei

Geschrieben
  Stupid Killer schrieb:
Also ich kenne einen der hat den win98 algoritmus im Kopf gehabt das war irgendwas mit nem datum

Der Held...

Aber was bringt ihm das? wer benutzt denn noch 98? oO

Geschrieben

Wir ;)

jetzte bisste erstaunt :D

also jetzt mal ehrlich gesagt wir hatten letztens rechner da lief nur maximal Win98 drauf und zuhause habe ich auch 2 stück zu stehen bei denen ich noch win98 drüber hauen muss

Geschrieben
  Stupid Killer schrieb:
jetzte bisste erstaunt :D
Ja. Ist erstaunlich, wie leicht man vom Thema abkommt.

Erklär doch bitte nochmal genau, was du da jetzt verwenden willst. Denn ich glaube, deine ursprüngliche Frage ist noch nicht beantwortet worden.

Wer weshalb welches OS benutzt, kann an geeigneter Stelle im Forum oder per PN diskutiert werden ;)

Geschrieben
  Klotzkopp schrieb:
Ja. Ist erstaunlich, wie leicht man vom Thema abkommt.

Indeed, my friend ;)

  Klotzkopp schrieb:

Erklär doch bitte nochmal genau, was du da jetzt verwenden willst. Denn ich glaube, deine ursprüngliche Frage ist noch nicht beantwortet worden.

  PieDie schrieb:

Da Du durch das knacken des Algo ja keinen Original-Schlüssel hast, darfst du die Software auch nicht der EULA gemäß nutzen - sprich es nicht einmal installieren

  Guybrush Threepwood schrieb:

wäre aber imho auch nicht erlaubt da er ja das geistige eigentum der anderen Firma ist...

IMO ist seine Frage damit so oder so erschlagen ;)

Geschrieben
  Guybrush Threepwood schrieb:

wäre aber imho auch nicht erlaubt da er ja das geistige eigentum der anderen Firma ist...

1. Es gibt kein "geisitges Eigentum". Jedesmal wenn ich das höre oder lese... naja, weiter.

2. Es gibt das Urheberrecht. Dieses Urheberrecht schützt Werke eines Urhebers, wenn diese eine gewisse Schöpfungshöhe besitzen.

3. Für mathematische Funktionen kann man kein Urheberrecht beanspruchen und solche Algorithmen sind nichts anderes als eine Aneinanderreihung von irgendwelchen math. Funktionen o.ä.. Es kann dich ja auch keiner verklagen, weil du x=x+1 in deinem Programm verwendest.

4. In den USA sieht das etwas anders aus, da kann man sich aber auch Geschäftsprozesse o.ä. patentieren lassen.

5. sind wir nicht in den USA und er wird, denke ich mal, auch keine Niederlasung dort haben.

6. Sollte es kein Problem sein wenn er sowas irgendwo benutzt. Aber warum sollte er 100% denselben Algo verwenden?

Geschrieben

Doch gibt es, es ist allerdings lediglich ein Sammelbegriff

  Zitat
Geistiges Eigentum (engl. intellectual property, frz. propriété littéraire et artistique) ist eine Sammelbezeichnung für Patent-, Gebrauchsmuster- Geschmacksmuster- und Urheberrechte und ein Begriff aus dem Gewerblichen Rechtsschutz sowie Immaterialgüterrecht. Es bezeichnet Exklusivrechte an immateriellen Gütern (Ideen, Konzepten, Werken, Informationen …).

Quelle: Wikipedia

Durch diesen Algorithmus soll das Produkt der Firma ja vor illegaler Weitergabe geschützt werden. Wenn er den jetzt auch in seinem Produkt verwenden würde könnte man den Schlüssel für das billigere Produkt ja auch einfach für das andere Verwenden.

Du kannst ja auch nicht einfach hingehen und den Algo zum packen von Dateien aus deiner Winzip Version rausfiltern und dann in deiner eigenen Software vermarkten...

Ich denke also schon das die Firma die den Algorithmus entwickelt hat hier klagen könnte und würde.

Geschrieben
  Guybrush Threepwood schrieb:

Quelle:Wikipedia

Wikipedia ist wie ein Stück Paier, geduldig...

Der Begriff "geistiges Eigentum" ist ein Kunstwort, um damit gewisse Dinge zu rechtfertigen.

Was ist Eigentum? Fragen wir auch mal Wikipedia und erhalten:

  <a href='http://de.wikipedia.org/wiki/Eigentum'>http://de.wikipedia.org/wiki/Eigentum</a> schrieb:

Eigentum ist die rechtliche Zuordnung einer Sache zu einer Person oder Institution im Sinne eines ausschließlichen und absoluten (also gegenüber Jedermann geltenden) Verfügungsrechtes.

Was fällt einem da vorallem ins Auge? eines ausschließlichen und absoluten Verfügungsrechtes Mit deinem Eigentum kannst du tun und lassen was du willst. Du kannst es jemand anderem geben, aber sobald du nicht mehr willst, dass der andere es benutzt, kannst du es ihm wieder wegnehmen. Dein eigentum gibt es nur 1mal. Wenn du es hast, hat es kein anderer und umgekehrt.

Jetzt sag mir mal, wie du diese Definition von Eigentum auf eine Idee oder einen Gedanken anwenden willst? Geistiges Eigentum gibt es nur, solange dieses Eigentum deinen Kopf nicht verläßt. Wenn du jemand anderem von dieser Idee oder diesem Gedanken erzählst, gibt es auf einmal 2 davon. Und außerdem hast du dann keine ausschließliche und absolute Kontrolle mehr darüber. Du kannst nicht darüber Verfügen, dass der andere deine Idee vergisst. Du kannst ihm den Gedanken nicht mehr wegnehmen.

Ich sage nicht, dass es keinen Urheberschutz o.ä. geben soll. Das Konstrukt "geistiges Eigentum" ist aber einfach schrecklich und ruft in mir immer ein gewisses Unwohlsein (um es mal so auszudrücken) hervor. Vorallem auch, weil es heute für jeden Sch*%$§ angewendet wird. Jeder ist der Meinung, dass sein "geistiges eigentum" geschützt werden muss. Und wenn es nur der Einkaufszettel ist (ok, übertrieben, aber ich erlebe das hier oft genug).

Der Algo zum Packen von Dateien und der Algo zum durcheinanderwürfeln von Zahlen und Buchstaben ist aber was anderes. Eigentlich ist ein CD-Key Algo ja nichts anderes als eine einfache (mehr oder weniger) Verschlüsslung.

Hm, naja... bin mir da jetzt selbst gar nicht mehr so sicher... Solange es nur eine einfache Aneinanderreihung von math. Funktionen ist, ist sowas IMHO nicht geschützt. Kommt noch mehr dazu u.U. schon. Sag ich jetzt mal so.

Geschrieben
  JesterDay schrieb:
Der Algo zum Packen von Dateien und der Algo zum durcheinanderwürfeln von Zahlen und Buchstaben ist aber was anderes. Eigentlich ist ein CD-Key Algo ja nichts anderes als eine einfache (mehr oder weniger) Verschlüsslung.

Hm, naja... bin mir da jetzt selbst gar nicht mehr so sicher... Solange es nur eine einfache Aneinanderreihung von math. Funktionen ist, ist sowas IMHO nicht geschützt. Kommt noch mehr dazu u.U. schon.

Der Algo zum packen ist ja prinzipiell auch nur eine Aneinandereihung von mathematischen Funktionen, ungefähr so wie alle Algorithmen.

  JesterDay schrieb:

Sag ich jetzt mal so

und das ist halt das problematische. Weder du noch ich sind eine darauf speziallisierte Rechtsberatung und selbst diese wüsste es wahrscheinlich erstmal nicht genau :D

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