Schnuffer Geschrieben 22. August 2006 Teilen Geschrieben 22. August 2006 Hi, ich hab da mal ne Frage: Ich hab am 18. Juli meine mündliche Abschlussprüfung bestanden und somit die gesamte Abschlussprüfung erfolgreich abgeschlossen. Hab auch der Personalabteilung gleich den Bestätigungszettel gegeben, da gab es nur eine Gratulation, keine Aussage bezüglich Übernahme oder nicht. Am 19. Juli bin ich normal in die Arbeit und hab gearbeitet, so auch den 20. und so weiter bis heute eben. Heute hab ich dann meinen Arbeitsvertrag bekommen, dieser ist befristet auf ein Jahr. Nun hab ich gerade erfahren, das, wenn man am Tag nach bestehen der Prüfung normal arbeitet ohne das einem mitgeteilt wird, das man nicht übernommen wird, automatisch einen unbefristeten Vertrag bekommen muss. Weiß da jemand, wie das genau mit der Gesetzeslage ist? Ist der Vertrag nun ungültig, da er ja erst jetzt kommt? Und ich hab ihn heut bereits unterschrieben und wieder abgegeben, hab ichs verbockt? Danke Schnuffer Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 22. August 2006 Teilen Geschrieben 22. August 2006 Gesetzliche Grundlage: § 24 BBiG Weiterarbeit Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. "gilt als begründet" enthält keine Automatik. Für Dich heisst das, sprich Deinen Arbeitgeber darauf an, wenn Du das durchsetzen willst, musst Du im Zweifel aber klagen. Dass Du einen befristeten Vertrag unterschrieben hast, macht es natürlich nicht einfacher. Auf welches Datum (Unterschrift) ist der Vertrag datiert? bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 22. August 2006 Teilen Geschrieben 22. August 2006 eine Klagerei würde aber sicherlich auch nichts bringen. Wenn du gewinnen würdest, würde das arbeiten dort auch kein Spaß machen. Ich würde auch erst mal so wie bimei vorgeschlagen hat, bei deinem AG vorsichtig nachfragen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schnuffer Geschrieben 22. August 2006 Autor Teilen Geschrieben 22. August 2006 Ich hab das heutige Datum, den 22.08.2006 bei meiner Unterschrift eingetragen. Na und klagen will ich nich, da hätte ich echt keine Lust mehr in die Firma zu gehen. Hm, ja, dann werd ich da nochmal Nachfragen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
M.A.Knapp Geschrieben 22. August 2006 Teilen Geschrieben 22. August 2006 Du gehst einfach - bevor der Vetrag abläuft - einfach zum Personalmenschen und versuchst ihn verlängern zu lassen (wenn du willst). Wenn der Arbeitgeber unbedingt nicht verlängern möchte, dann mußt Du dir eh einen neuen Job suchen. Ein befristeter Vertrag heißt ja nicht, daß Du nach Ablauf auf jedenfall gekündigt wirst. Deswegen rechtzeitig verlängern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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