bigpoint Geschrieben 28. August 2006 Teilen Geschrieben 28. August 2006 Hallo Zusammen, wie seht eigentlich in solchem fall die Rechtliche Lage: Man hat einen Arbeitsvertrag ab dem 01.01.2007 unterschrieben, eine Woche später bekommt man einen besseren Job, sagen wir ab sofort. Kann man den Arbeitsvertrag ab dem 01.01.2007 problemlos kündigen??? Gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 28. August 2006 Teilen Geschrieben 28. August 2006 Du hast jetzt den AV zum 1.1.2007 unterschrieben? Nein kann man nicht. - Probezeit? - Kündigungsfrist in der Probezeit? steht beides im AV drin und muss eingehalten werden. Meist is es aber so, das der AG bei dem man kündigen will eher froh ist wenn du gleich kündigst, als wenn du hinokmmst und gleich am ersten Tag kpnsigst. Schlimmstenfalls kündigst du jetzt, und der AG meint du musst von 1.1.2007 bis zum ende der Kündigungsfrist in der Probezeit dableiben. IMHO sind 14 Tage die Regel in der Probezeit. Also nimm dann doch einfach 14 Tage Urlaub bei dem anderen AG und geh halt absitzen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Darth_Zeus Geschrieben 28. August 2006 Teilen Geschrieben 28. August 2006 Das stimmt so nicht ganz, Enno. Es kommt auf den Vertrag an. Es gibt die Möglichkeit, eine Kündigung vor Antritt auszuschliessen, dann kann man a ersten Tag antreten und gleich wieder gehen, wenn nichts anderes vertraglich vereinbart ist. In vielen Fällen kann man in der Probezeit sofort kündigen, ohne Angaben von Gründen. Manchmal zum Ende der Arbeitswoche, manchmal 14 Tage. Das mit dem Absitzen ist kein guter Rat, da man meist in der Probzeit Urlaubssperre hat und selbst, wenn das nicht der Fall sein sollte, kann man keinen Urlaub nehmen, auf den man keinen Anspruch hat. Soll heissen, bei 30 Tagen im Jahr hat man pro Monat 2,5 Tage. Ist der neue AG 'gnädig', kann er die genehmigen, es bietet aber ein schlechtes Bild, eine neue Stelle mit Urlaub beginnen zu wollen. Mein Tip: Geh zu dem AG und schenk ihm reinen Wein ein. Erkläre ihm, du hättest eine Stelle gefunden, die deines Erachtens nach noch besser in deinem angestrebten Tätigkeitsbereich liegt als seine Stelle. Du möchtest ihn daher bitten, den geschlossenen Arbeitsvertrag in gegenseiteigem Einverständnis vor Arbeitsantritt aufzulösen. Ein vernünftiger AG wird das tun, da er genau weiss, dass er mit dir nicht glücklich werden würde, da du immer der vertanen Chance hinterherhängst und letztendlich ihn als Schuldigen ausmachst, was deiner Arbeitsleistung mehr als abträglich sein wird. Das brauchst du so nicht zu äussern, das weiss er. Good luck D_/ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Enno Geschrieben 28. August 2006 Teilen Geschrieben 28. August 2006 @darth das mti dem urlaub hats du falschrum verstanden. er sol bei dem AG wegen dem e den 1ten sausen lassen will sagen, das er eben vom 1. an so und so lange urlaub braucht um den anderen ag zufrieden zustellen falls dieser nicht mit sich reden lässt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
die-nina Geschrieben 29. August 2006 Teilen Geschrieben 29. August 2006 es sind doch beides neue arbeitgeber ... und bei beidem sieht es nicht gerade gut aus gleich am anfang zwei wochen urlaub zu nehmen .... edit: habs gerad gelesen das es bei dem anderen ab sofort sein würde, is dann ja doch nicht mehr so ganz am anfang. ... naja is aber doch trotzdem total verschwendete zwei wochen, ich kann mir jedenfalls schöneres vorstellen als zwei wochen in nem betrieb abzusitzen wo ich nicht arbeiten will. Stimme da dann eher Darth_Zeus´s meinung zu Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alpha-centauri Geschrieben 29. August 2006 Teilen Geschrieben 29. August 2006 hatte ich schon mal selbst gefragt. das kommt auf den vertrag an. in standard verträgen ist eine 2 woche kündigungszeit drin - in der probezeit. heisst: du fängst am 1. an, kündidgst diesen tag, udn könntest am 15. in der neuen firma anfangen. wenn du bei der nicht gewollten firma einfach nicht anfängst, können die dir schadensersatz ansprüche geltend machen. einfach mal so 2 verträge unterschreiben und dann irgendwo anfangen ist nicht. was aber locker geht: anfangen, vertrag x bei anderen firma unterschreiben, bei der aktuellen unter einhaltung der probezeit kündigen. ansonsten: meine ex company hat mir sogar die kündigungszeit erspart. ich hatte theoretisch 2 tage kündigungszeit. spitze ansonsten seh ich es wie darth: idr. hat kein arbeitgeber viel bock, dich noch 2 wochen mit sich rumzuschleppen und zu drücken. die werden dich wohl eher einfach so gehen lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Carnie Geschrieben 30. August 2006 Teilen Geschrieben 30. August 2006 Davon mal abgesehen wenn du 2 Wochen arbeiten musst steht dir ja auch Lohn zu für diese Zeit. Denke also dem Arbeitgeber kommt es auch gelegen wenn du garnicht erst anfängst da du ja nichtmal eingearbeitet bist und anfangs fast nur kostest.# (kommt natürlich noch auf die genauen Umstände an) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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