mhel Geschrieben 30. August 2006 Teilen Geschrieben 30. August 2006 Ich habe mal ein paar Fragen zum Thema Urlaub. Zum einen gibt es ja im Vertrag ne Anzahl x von Urlaubstagen pro Jahr. Wenn man jetzt aber den Vertrag erst im laufe eines Jahres schließt wird ja eigentlich x/12*Anzahl der Monate gerechnet. Was ist denn wenn da y,3333 oder sowas rauskommt? Hat man da nen 1/3 Tag Urlaub und geht dann 2 Stunden eher? So zum anderen arbeite ich jetzt seit Mai in der Firma und wollt im Oktober 8 Tage Urlaub nehmen. Der Chef findet das irgendwie aber zuviel weil ich ja noch nicht so lange hier bin. Probezeit hat ich aber nur 3 Monate. Für mein Verständnis ist man danach ja ein normaler Mitarbeiter mit allen Rechten und Pflichten. Gibt es da irgendwelche allgemeinen Regelungen? Mein Chef würde sich ja sicherlich auch nicht freuen wenn ich den ganzen Urlaub im Dezember nehme und dann 3 Wochen nicht da bin. Achja wird Zeit das ich hier endlich rauskomme. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
k4fu Geschrieben 30. August 2006 Teilen Geschrieben 30. August 2006 Ich habe mal ein paar Fragen zum Thema Urlaub. Zum einen gibt es ja im Vertrag ne Anzahl x von Urlaubstagen pro Jahr. Wenn man jetzt aber den Vertrag erst im laufe eines Jahres schließt wird ja eigentlich x/12*Anzahl der Monate gerechnet. Was ist denn wenn da y,3333 oder sowas rauskommt? Hat man da nen 1/3 Tag Urlaub und geht dann 2 Stunden eher? normalerweise kommt da nicht ,33333 raus, weil du ja pro monat entweder 2; 2,5; 3 usw urlaubstage hast; also kannst du auch rechnen: arbeitende monate * urlaubstage pro monat... bei ,5 hast du natürlichen einen halben tag... So zum anderen arbeite ich jetzt seit Mai in der Firma und wollt im Oktober 8 Tage Urlaub nehmen. Der Chef findet das irgendwie aber zuviel weil ich ja noch nicht so lange hier bin. Probezeit hat ich aber nur 3 Monate. Für mein Verständnis ist man danach ja ein normaler Mitarbeiter mit allen Rechten und Pflichten. Gibt es da irgendwelche allgemeinen Regelungen? Mein Chef würde sich ja sicherlich auch nicht freuen wenn ich den ganzen Urlaub im Dezember nehme und dann 3 Wochen nicht da bin. wenn dein chef nö sagt, is das so... Achja wird Zeit das ich hier endlich rauskomme. wo raus? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MiriM80 Geschrieben 30. August 2006 Teilen Geschrieben 30. August 2006 Also, das mit dem Urlaub ist eigentlich so geregelt das dein Jahresurlaub anteilig berechnet ist. solltest du also am 08.05.06 angefangen haben und du hättest im Jahr einen Gesamturlaubsanspruch auf 26 Tage. Dann hättest du einen Urlaubsanspruch von 17 Tagen, hättest du am 21.05. angefangen hättest du 16. Sowas wird eigentlich immer ins Verhältnis genommen. Nimmst erst die 26 : 12, dann hast den Anspruch pro Monat. Bei ,5 wird erst aufgerundet. Also wenn du vorm 15. angefangen hast bekommst den Tag mehr. Da deine Probezeit schon beendet ist kannst du deinen Anspruch auf Urlaub erheben. Der Antrag muss sowieso vom Chef genehmigt werden und wenn der das nicht will kann man da leider auch nix machen soweit wie ich weiß. Und wenn er es auf einen betrieblichen Engpass schiebt hast du sowieso keine Chance. Aber eine Begründung wegen zu kurzer Betriebszugehörigkeit würde ich nicht gelten lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MiriM80 Geschrieben 30. August 2006 Teilen Geschrieben 30. August 2006 Halbe Urlaubstage gibts nicht, sowas müsste aber in einer Betriebsvereinbahrung geregelt sein. Bei uns wird dann aufgerundet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 30. August 2006 Teilen Geschrieben 30. August 2006 Das Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer ist dein Freund: Paragraf 4: Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. §5: (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer a)für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt; ... (2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden. ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ITwork Geschrieben 30. August 2006 Teilen Geschrieben 30. August 2006 Halbe Urlaubstage gibts nicht, sowas müsste aber in einer Betriebsvereinbahrung geregelt sein. Bei uns wird dann aufgerundet. Das ist sogar gesetzlich so vorgeschrieben: Urlaubsgesetz (2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden. Zu der anderen Frage des Erstellers: Urlaubsgesetz - Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs MfG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
k4fu Geschrieben 30. August 2006 Teilen Geschrieben 30. August 2006 Das ist sogar gesetzlich so vorgeschrieben: Urlaubsgesetz (2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden. Zu der anderen Frage des Erstellers: Urlaubsgesetz - Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs MfG wie kommts dann, dass ich 30 urlaubstage in der ausbildung hatte, also 2,5 pro monat?! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 30. August 2006 Teilen Geschrieben 30. August 2006 Was hat dein Jahresurlaub (als Azubi, aber das ist irrelevant) mit dem Teilanspruch zu tun? Mindesturlaub sind 24 Werktage (bei einer Sechstagewoche, §3(1) BUrlG) - mehr darf gerne vereinbart werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MiriM80 Geschrieben 30. August 2006 Teilen Geschrieben 30. August 2006 Das gilt auch für Azubis (zumindest vom öffentl. Dienst), wenn du z. Bsp. Gesamturlaubsanspruch von 30 Tagen hast: Und du beginnst deine Lehre zum 01.09. Rechnest du: 4 Monate * 30 Tage / 12 Monate = 10 Urlaubstag anteilig wenn du am 15. angefangen haben solltest kannst du z. Bsp. 3,5 Monate * 30 Tage / 12 Monate = 8,75 = 9 Urlaubstage Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mhel Geschrieben 30. August 2006 Autor Teilen Geschrieben 30. August 2006 normalerweise kommt da nicht ,33333 raus, weil du ja pro monat entweder 2; 2,5; 3 usw urlaubstage hast; also kannst du auch rechnen: arbeitende monate * urlaubstage pro monat... Naja zb 20, 23, 28 ergeben bei mir aber immer total ungerade Urlaubstage pro Monate. wo raus? Aus dem Job weil ich absolut unzufrieden aber was tut man nicht alles für bissel Geld. @ MiriM80 Letztendlich hat er den Urlaub dann doch genehmigt, jedenfalls bis jetzt, wer weiß was noch alles bis Oktober kommt. Hm und betrieblicher Engpass? Na wenn ich nicht da bin muss er arbeiten bzw anwesend sein. *g* Wenn ich das vorher gewußt hätte, hät ich im Oktober keinen Urlaub beantragt sondern für Dezember. Wär mal interessant gewesen was er dann 3 Wochen alleine im Laden gemacht hätte. @allesweg a)für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt; Was ist denn mit Wartezeit gemeint? (2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden. Die Aufrundung erfolgt dann bei dem Gesamtmonat und nicht monatlich oder versteh ich das falsch? Also bei x,333 hat man nur x Urlaubstage im Jahr?!? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 31. August 2006 Teilen Geschrieben 31. August 2006 Erst/Bereits nach sechs Monaten ist es gesetzlich erlaubt, den vollen Urlaub zu nehmen. Davor je vollem Monat ein Zwölftel des Jahresurlaub, wobei die Anzahl der Tage am Ende der Berechnung gerundet wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mhel Geschrieben 31. August 2006 Autor Teilen Geschrieben 31. August 2006 War das Betreff der Wartezeit? Steht das denn irgendwo: Davor je vollem Monat ein Zwölftel des Jahresurlaub, wobei die Anzahl der Tage am Ende der Berechnung gerundet wird. Damit wär es nämlich sicher weil ich die 8 Tage dann mit Ende September sicher hätte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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