H4RL3K1N Geschrieben 30. August 2006 Teilen Geschrieben 30. August 2006 Hallo, ich hab ein problem : Vorgeschichte: Abi 2003 > Ausgemustert > gleich studiert > studium abgebrochen zum 31.8.06 um ab 1.9.06 lehre zumachen Jetzt wollen dir mir das KG streichen, weil ich das studium abgebrochen hab! DÜRFEN DIE DAS?! Wär schön wenn mir einer was dazu sage oder seine erfahrungen schildern kann! danke schonma im vorraus! gruß Achso, bin jetzt 21! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
-roTekuGeL- Geschrieben 30. August 2006 Teilen Geschrieben 30. August 2006 nö, sollten sie nicht dürfen... reich einfach einspruch ein, im notfall wird das geld nachgezahlt... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
McAllstar Geschrieben 30. August 2006 Teilen Geschrieben 30. August 2006 Normalerweise wird Kindergeld nur für Kinder bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, es kann aber bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden, solange das Kind sich in der Schul-, Berufsausbildung oder dem Studium befindet. Q: Kindergeld Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
incredible_ente Geschrieben 30. August 2006 Teilen Geschrieben 30. August 2006 Normalerweise wird Kindergeld nur für Kinder bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, es kann aber bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden, solange das Kind sich in der Schul-, Berufsausbildung oder dem Studium befindet. Sprich du bekommst im Normalfall weiterhin Kindergeld wenn du dich in Ausbildung befindest. Hab auch Studium abgebrochen und nun nen Ausbildung angefangen - Kindergeld gibt es auch weiterhin. ABER wenn du wartezeiten hast zwischen Studiumende / Anfang der Ausbildung wird kein Kindergeldgezahlt, erst wenn du wieder Anfängst was zu machen. Musst nur Beantragen (lassen) dann bekommstes auch. im notfall wird das geld nachgezahlt... Jau Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MiriM80 Geschrieben 30. August 2006 Teilen Geschrieben 30. August 2006 Da musst du unbedingt einspruch einreichen. die dürfen dir das kindergeld nicht streichen. ich kenne mehrere leute die auch ein studium abgebrochen haben um eine ausbildung zu machen. die bekommen weiterhin kindergeld. ich mache meine 2. ausbildung und bekomme auch noch welches. allerdings musst du was beachten. die wollen das mit dem 27. lebensjahr ändern. das kommt auf den jahrgang an: Die 27-Jahre-Grenze wird ab 2007 in Stufen auf 25 Jahre gesenkt: * Geburtsjahr bis 1981: Kindergeld bis 27 * Geburtsjahr 1982: Kindergeld bis 26 * Geburtsjahr ab 1983: Kindergeld bis 25 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
The Nightfly Geschrieben 30. August 2006 Teilen Geschrieben 30. August 2006 Als ich meine Ausbildungs angefangen habe, wollte sie mir ein Jahr danach auch das Kindergeld streichen und da bin ich grade mal 18 geworden. Die Schule wusste von solchen Fällen und hat uns Vordrucke mitgegeben, als Bestätigung, das wir in die Berufsschule gehen und uns eben das Kindergeld bis zu einem bestimmten Jahr soweit zusteht. Diesen Vordruck habe ich eingeschickt und dann weiter Kindergeld bekommen und es gab keine Probleme. Frag doch mal in deiner BBS nach, ob die ebendfalls solche Vordrucke geben oder die eine Bestätigung geben können, das du Schüler da bist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
H4RL3K1N Geschrieben 30. August 2006 Autor Teilen Geschrieben 30. August 2006 So hab die frau mal in die schranken gewiesen :cool:, die wollten ja alles mögliche(z.b. steuerbescheide), das ich ja nicht zuviel verdiene/verdient habe! und das mit der lehre hat sie auch nicht ganz mit geschnitten(was dann heißen würde ab 21& arbeitslos > kein KG)! jetzt muss ich nur nen wiach ausfüllen und einen ausfüllen lassen und gut ist! gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
incredible_ente Geschrieben 30. August 2006 Teilen Geschrieben 30. August 2006 Die Schule wusste von solchen Fällen und hat uns Vordrucke mitgegeben, als Bestätigung, das wir in die Berufsschule gehen und uns eben das Kindergeld bis zu einem bestimmten Jahr soweit zusteht. Ist eigendlich jedes Semester / Schuljahr das gleiche. Immer eine Bescheinigung von der Schule hohlen, dann gibts auch keinen Stress - ausserdem gibt mit den Dingern auch Software billiger ;P Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IT-Shrek Geschrieben 30. August 2006 Teilen Geschrieben 30. August 2006 Hallo, es gibt nicht IMMER in der Ausbildung Kindergeld, die Verdienstgrenzen gelten auch in der Ausbildung. Shrek Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
incredible_ente Geschrieben 30. August 2006 Teilen Geschrieben 30. August 2006 die Verdienstgrenzen gelten auch in der Ausbildung. Die Grenze liegt derzeit bei 7680,- EUR Netto/Jahr, hmm also würde jeder der knapp 640 Euronen Netto als Azubi verdient es nicht mehr bekommen - naja mit dem Schotter brauchste es ja auch nicht mehr xD Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
H4RL3K1N Geschrieben 30. August 2006 Autor Teilen Geschrieben 30. August 2006 plus die 980euro WKP!da kannste jeden monat nochma knapp 81 euro dazurechnen! @ incredible ente gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Peter22 Geschrieben 30. August 2006 Teilen Geschrieben 30. August 2006 muss man den bescheid sagen, dass man jetzt studium angebrochen und ausbildung angefangen hat? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 30. August 2006 Teilen Geschrieben 30. August 2006 muss man den bescheid sagen, dass man jetzt studium angebrochen und ausbildung angefangen hat? auf jeden fall ! wenn die info nicht erfolgt und die daten nicht mehr stimmen (änderung der einkommensverhältnisse,...) kann es ansonsten zur rückzahlung vom kindergeld kommen, da hier das einkommen des azubis eine rolle spielt. siehe oben ^^ einkommensgrenze bis wann kindergeld gezahlt wird! Gruss puzzly Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Peter22 Geschrieben 30. August 2006 Teilen Geschrieben 30. August 2006 auf jeden fall ! wenn die info nicht erfolgt und die daten nicht mehr stimmen (änderung der einkommensverhältnisse,...) kann es ansonsten zur rückzahlung vom kindergeld kommen, da hier das einkommen des azubis eine rolle spielt. siehe oben ^^ einkommensgrenze bis wann kindergeld gezahlt wird! Gruss puzzly Das habe ich garnicht gewusst. Na super jetzt werden die zahlungen erstmal stillgelegt, bis ich alles neu beantragt habe ... ich bin auf das geld angewiesen und kann nicht mal eben 1 - 2 monate ohne auskommen... auch wenn nachgezahlt wird! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OnkelPaddy Geschrieben 31. August 2006 Teilen Geschrieben 31. August 2006 Die 27-Jahre-Grenze wird ab 2007 in Stufen auf 25 Jahre gesenkt: * Geburtsjahr bis 1981: Kindergeld bis 27 * Geburtsjahr 1982: Kindergeld bis 26 * Geburtsjahr ab 1983: Kindergeld bis 25 Hallo. Das Kindergeld betrifft mich zwar nicht mehr, jedoch noch meine ältere Schwester, die mit 26 eine weitere Ausbildung begonnen hat. Die Anpassung an das 25 LJ war mir zwar bekannt, jedoch nicht deine hier beschriebene Stufenweise Einführung. Wo hast du die Infos her? Quelle? Würde mich da gerne weiter informieren. Die Familienkasse vor Ort konnte diesbezüglich noch keine Auskünfte geben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 31. August 2006 Teilen Geschrieben 31. August 2006 Quelle? Würde mich da gerne weiter informieren. Das ganze findest Du im "Steueränderungsgesetz 2007" beim Bundesfinanzministerium usw. Den genauen Wortlaut der Änderungen im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I, Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 24. Juli 2006. Link zur PDF-Datei. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast Geschrieben 31. August 2006 Teilen Geschrieben 31. August 2006 Hallo. Das Kindergeld betrifft mich zwar nicht mehr, jedoch noch meine ältere Schwester, die mit 26 eine weitere Ausbildung begonnen hat. Die Anpassung an das 25 LJ war mir zwar bekannt, jedoch nicht deine hier beschriebene Stufenweise Einführung. Wo hast du die Infos her? Quelle? Würde mich da gerne weiter informieren. Die Familienkasse vor Ort konnte diesbezüglich noch keine Auskünfte geben. siehe : änderungen Kindergeld /edit: mift ich hätte nachlesen sollen bimei war schneller Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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