none23 Geschrieben 30. August 2006 Teilen Geschrieben 30. August 2006 Hallo Ihr, ich habe eine kurze Frage an euch. Ich bin im zweiten Ausbildungsjahr als Informatikkaufmann. Jetzt hat mein Chef einfach mal so beschlossen, dass die Schulzeit nicht mehr als Arbeitszeit angerechnet wird. Sprich wir haben eine ca. 52 Stunden Woche. Ich will mich logischerweise dagegen wehren, leider findet man bei der IHK nicht wirklich Informationen. Vielleicht weiß einer wo ich die Informationen herbekommen könnten? Vielenn Dank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
markus82 Geschrieben 30. August 2006 Teilen Geschrieben 30. August 2006 Wenn du über 18 bist, gilt § 3 ArbZG: ...beträgt die zulässige Höchstarbeitszeit für Erwachsene acht Stunden täglich. Eine Ausdehnung auf zehn Stunden ist zulässig, allerdings darf die werktägliche Arbeitszeit innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten acht Stunden nicht überschreiten. Ein zeitnaher Ausgleich muss also gewährleistet werden. Die höchstzulässige Wochenarbeitszeit beträgt bei sechs Arbeitstagen 48 Stunden. Die Berufsschulzeit muss angerechnet werden, wenn Sie zu betriebsüblichen Arbeitszeiten statt findet. Auch wenn es einer Firma schlecht geht ist das kein Grund die Mitarbeiter auszubeuten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 30. August 2006 Teilen Geschrieben 30. August 2006 Es ist im Berufsbildungsgesetz und zusaetzlich im Jugendarbeitsschutzgesetz festgelegt. Pflichten des Ausbildenden ... §15 Ausbildende haben Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das Gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind. Weiter gilt: (1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen ... vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch für Personen, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind, Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beelzebub Geschrieben 31. August 2006 Teilen Geschrieben 31. August 2006 Jetzt hat mein Chef einfach mal so beschlossen, dass die Schulzeit nicht mehr als Arbeitszeit angerechnet wird. LOL! der hat vielleicht ideen... einfach unglaublich was sich manche so einbilden... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pret85 Geschrieben 23. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 23. Oktober 2006 Hm, also könnte man sich rein rechtlich weigern, nach 8 Std Berufsschule in den Betreib zu gehen? Also bie mir ists so das ich nach der 8. Stunde noch in den Betrieb muss/soll um bis 18:30 zu arbeiten... 14:30 hab ich Schulschluss und um 15 Uhr muss ich im Betrieb sein, sprich 30 min Pause in der ich eigentlich nur im Auto unterwegs bin um zur Arbeit zu fahren. Ich hab mal in meinem Ausbildungsvertrag geschaut, da steht 38 Std die Woche drin. Ohne diese 3,5 Std nach der Berufsschule wären es trotzdem 40,5 die ich die Woche mache, mit denen sogar 44 Std Kann man dem Chef da einfach so ohne weiteres auf die Füße treten? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 23. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 23. Oktober 2006 Hallo, wann fängt die Berufsschule morgens an? Wie sind die üblichen Arbeitszeiten im Betrieb? Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pret85 Geschrieben 23. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 23. Oktober 2006 Schule fängt um 7:45 an und geht bis 14:30 Betriebliche Arbeitszeiten sind 9 bis 13 Uhr und 15 bis 18:30 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
XGuardian Geschrieben 23. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 23. Oktober 2006 Machen kannst du immer was dagegen, letztendlich hat aber der Chef immer den längeren Hebel. Von der IHK wirst du keine Hilfe bekommen weil die es aus zwei gründen nicht wichtig ersehen. (zu wenig angaben, die wollen sich nicht bemühen zu helfen) Das einzige was machen kannst ist juristisch dann mal dagegen angehen aber das ist der Exitus mit der Firma, kannst ihn aber nachträglich eins Reinwürgen. Hilft dir aber in Moment auch nicht. Und leider ist dies heutzutage kein Einzelfall mehr, egal wie gut du bist beim Chef bist immer der "*****". Und bitte kein Kommentar bezüglich ....... nach 15 Jahren Berufserfahrung, in unterschiedlichen Tätigkeiten ist dieses Verhalten bei allen immer das selbe. Wen macht heute schon noch der gelernte Beruf noch Spaß. "Mir nicht mehr" Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Akku Geschrieben 23. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 23. Oktober 2006 Wen macht heute schon noch der gelernte Beruf noch Spaß. "Mir nicht mehr" Das ist jetzt nicht Dein ernst oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beelzebub Geschrieben 23. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 23. Oktober 2006 naja das ist schon so ein thema... vor allem im inzwischen absolut bescheidenen client-bereich... :eek Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Urishima Geschrieben 23. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 23. Oktober 2006 Verzwickte Situation. Dürfen tut dein Chef das nicht. Aber wenn du da jetzt gegen vorgehst bist du der Querulant vor dem Herrn. Letztenendes ist es deine Entscheidung und du Konsequenzen dieser Entscheidung musst du dann akzeptieren. Du musst wissen was du mit dir vereinbaren kannst. Das Recht ahst du auf jeden Fall auf deiner Seite. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 23. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 23. Oktober 2006 Du bist aber volljährig oder? Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pret85 Geschrieben 23. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 23. Oktober 2006 Ja, bin volljährig Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 24. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 24. Oktober 2006 Wie kann man zwischen 7:45 und 14:30 acht volle Zeitstunden reinen Unterricht unterbringen? Sind es acht Schulstunden mit jeweils 45 Minuten, so sind wir hier bei sechs Zeitstunden. Deine tägliche betriebliche Arbeitszeit beträgt 7,5 Stunden. Somit fehlen an einem Schultag noch 1,5 Arbeitsstunden, welche ein Chef verlangen kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 24. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 24. Oktober 2006 Schulstunden werden doch in dem Fall als volle Stunde angerechnet? Oder irre ich mich da. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
allesweg Geschrieben 25. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2006 Ich finde keine entsprechende Quelle, nur §15 BBiG wie von hades bereits zitiert. Da none23 über 18 ist, greift das JArbSchG nicht mehr, worin die Beschäftigung nach Berufsschulunterricht in bestimmten Fällen ausgeschlossen wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 25. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2006 § 9 Berufsschule (1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen 1. vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht, dies gilt auch für Personen, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind, 2. an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche, 3. in Berufsschulwochen mit einemplanmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen; zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis zu zwei Stunden wöchentlich sind zulässig. (2) Auf die Arbeitszeit werden angerechnet 1. Berufsschultage nach Absatz 1 Nr. 2 mit acht Stunden, 2. Berufsschulwochen nach Absatz 1 Nr. 3 mit 40 Stunden, 3. im übrigen die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen. (3) Ein Entgeltausfall darf durch den Besuch der Berufsschule nicht eintreten. (4) (wegfallen) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pret85 Geschrieben 25. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2006 Heißt das jetzt das 8 Schulstunden gleichzusetzen sind mit 8 Arbeitsstunden? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Youser Geschrieben 25. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2006 ich zumindest mach das so Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
padi Geschrieben 26. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 26. Oktober 2006 wir haben am montag nur 6h unterricht gehabt, dann haben wir gefrag ob wir danach noch in den betrieb müssen, unser lehrer hat irgendeinen zettel rausgeholt und nachgeschaut und dann an die tafel geschrieben nach 6h unterricht müsse man nicht mehr in den betrieb. kommt halt drauf an was ihr mit eurem betrieb ausgemacht habt ob ihr immer nach der berufsschule in den betrieb geht etc. ich denke auch das es nicht einfach so geht das dein chef sagen kann das berufsschule zeit nicht zur arbeitszeit gezählt wird. ich da würde ich mich auch beschweren, oder mit ihm wenigstens darüber reden. (natürlich nicht so extrem das der job dadurch in gefahr kommen würde aber einfach mal wiedersprechen) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotto7831a Geschrieben 26. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 26. Oktober 2006 wir haben am montag nur 6h unterricht gehabt, dann haben wir gefrag ob wir danach noch in den betrieb müssen, unser lehrer hat irgendeinen zettel rausgeholt und nachgeschaut und dann an die tafel geschrieben nach 6h unterricht müsse man nicht mehr in den betrieb. Frag deinem Lehrer bitte mal nach der Grundlage auf der seine Aussage beruht und poste diese hier. Frank Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Manitu71 Geschrieben 26. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 26. Oktober 2006 reicht dir mein Posting von oben nicht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Akku Geschrieben 27. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 27. Oktober 2006 Heißt das jetzt das 8 Schulstunden gleichzusetzen sind mit 8 Arbeitsstunden? Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass nach 10 Schulstunden (nicht Unüblich) die "Überstunden" von der Firma bezahlt werden müssten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SchnittenP Geschrieben 27. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 27. Oktober 2006 echt brutal, was machen Chefs so einfällt ist echt aller erste Sahne (wer die Ironie in dem Satz findet darf sie gerne behalten ) Ich denke es gab schon genug vorredner die gesagt haben wie es aussieht. Lass dir das auf keinen Fall bieten, ist nicht zulässig Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dema Geschrieben 30. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 30. Oktober 2006 Was leider immernoch nicht hervorgeht, ob Schulstunden mit Zeitstunden gleichzusetzen sind. Allerdings hast du recht, das 10 Schulstunden nicht unüblich sind. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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